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Quellen und Methodik

Wer Zahlen veröffentlicht, muss sagen, woher sie stammen. Diese Seite beschreibt die Quellen und das Prüfverfahren hinter jeder Angabe.

Aktualisiert Stand der Zahlen 2026Lesezeit 2 Min.

Kurz erklärt

Wir arbeiten in einer festen Quellenhierarchie: Gesetz und Verordnung zuerst, dann amtliche Bekanntmachungen zu Beträgen, dann die zuständige Stelle, dann Ministerien und amtliche Statistik. Fachportale sind Hinweis, nie Beleg.

Die Quellenhierarchie

Wir arbeiten in dieser Reihenfolge und steigen erst dann eine Stufe tiefer, wenn die höhere Stufe die Frage nicht beantwortet.

  1. Gesetz und Verordnung über gesetze-im-internet.de: SGB I bis SGB XII, AO, EStG, BGB, ZPO, VwGO, SGG, OWiG, BMG, RBStV und die dazugehörigen Verordnungen. Hier stehen Fristen, Anspruchsvoraussetzungen und Berechnungsregeln im Original.
  2. Amtliche Bekanntmachungen und Verordnungen zu Beträgen, etwa die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung, die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung oder die Rentenwertbestimmungsverordnung. Diese Verordnungen sind der Grund, warum sich Beträge zum 1. Januar oder 1. Juli ändern.
  3. Die zuständige Stelle: Bundesagentur für Arbeit und Familienkasse, Deutsche Rentenversicherung, GKV-Spitzenverband, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Justiz, die Landesportale und die kommunalen Bürgerämter.
  4. Bundesministerien für Einordnung und für den Stand von Gesetzgebungsverfahren.
  5. Statistisches Bundesamt und Statistik der Bundesagentur für Arbeit für Größenordnungen: wie viele Menschen eine Leistung beziehen, wie hoch der Durchschnittsbetrag ist, wie häufig Widersprüche Erfolg haben.
  6. Rechtsprechung (BSG, BFH, BVerfG, BGH), wenn ein Gesetzeswortlaut allein die Praxis nicht erklärt.

Erst danach kommen Fachportale, und auch dann nur als Hinweis, wo wir weitersuchen, nie als Beleg.

Wie wir eine Zahl prüfen

Für jeden Betrag halten wir drei Dinge fest: den Wert, den Geltungszeitraum und die Fundstelle. Ein Betrag, bei dem eines davon fehlt, kommt nicht auf die Seite.

Bei Beträgen, die sich jährlich ändern, prüfen wir zusätzlich, ob es sich um einen Jahreswert, einen Monatswert oder einen Tageswert handelt, und ob er bundeseinheitlich gilt oder nach Ländern, Mietenstufen oder Geburtsjahrgängen abweicht. Diese Unterscheidung ist die häufigste Fehlerquelle in Ratgebertexten, und sie ist der Grund, warum bei uns fast überall eine Jahreszahl im Satz steht.

Wie unsere Beispielrechnungen aufgebaut sind

Jede Beispielrechnung nennt zuerst ihre Annahmen (Familienstand, Kinder, Bundesland, Kirchensteuer, Krankenkassenzusatzbeitrag, Jahr) und rechnet dann in nachvollziehbaren Schritten. Sie ist als Rechenweg gedacht, nicht als Zusage: Nebenrechnungen des Finanzamts, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte oder abweichende Kassensätze verschieben das Ergebnis.

Unsere Rechner arbeiten nach denselben Formeln wie die Beispiele. Wo eine amtliche Formel existiert, etwa der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG, bilden wir sie nach, statt zu schätzen. Wo keine existiert, etwa bei individuellen Ermessensentscheidungen, gibt es bewusst keinen Rechner.

Warum wir Bescheide zeilenweise erklären

Die meisten Fragen entstehen nicht am Gesetz, sondern an einer Abkürzung in einer Tabelle. Deshalb bauen wir die Erklärungen entlang der Struktur der echten Dokumente auf: Kopf, Verfügungssatz, Berechnungsbogen, Anlagen, Rechtsbehelfsbelehrung. Wer die Reihenfolge kennt, findet in jedem Bescheid dieselben vier Stellen wieder, egal welche Behörde ihn geschickt hat.

Umgang mit Landesrecht und kommunalen Unterschieden

Vieles in Deutschland ist bundeseinheitlich geregelt, manches nicht: Gebühren für Beglaubigungen, Bearbeitungszeiten in Bürgerämtern, Zuständigkeiten für Wohngeld, Feiertage und damit Fristenden. Wo Landesrecht gilt, sagen wir das ausdrücklich und beschreiben die Regel, statt sechzehn Werte zu erfinden. Bei Feiertagen rechnen unsere Werkzeuge auf Wunsch mit dem Bundesland, das Sie auswählen.

Was wir nicht tun

  • Keine Zahlen aus Gesetzentwürfen als geltendes Recht darstellen.
  • Keine Prozentangaben ohne Bezugsgröße.
  • Keine erfundenen Durchschnittswerte. Wenn wir eine Größenordnung nennen, steht die Statistik dahinter.
  • Keine Inhalte ohne Quellenliste.