Über erklärt.com
erklärt.com übersetzt deutsche Behördensprache in Sätze, die man beim ersten Lesen versteht. Ohne Anmeldung, ohne Beratungstermin, mit Paragraf und Quelle daneben.
Kurz erklärt
erklärt.com erklärt Bescheide, Anträge und Formulare deutscher Behörden in verständlicher Sprache, mit Paragraf und Quelle an jeder Angabe. Die Seite ist kostenlos, verlangt keine Anmeldung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Das Problem, an dem wir arbeiten
Ein Bescheid vom Jobcenter ist im Schnitt vier bis sechs Seiten lang. Auf Seite eins steht ein Betrag, auf Seite zwei eine Berechnung mit Kürzeln wie „RBS 1", „BG" und „EK n. § 11b", und ganz hinten eine Rechtsbehelfsbelehrung mit dem wichtigsten Satz des ganzen Briefes: dass Sie einen Monat Zeit haben.
Dieselbe Struktur finden Sie im Steuerbescheid, im Rentenbescheid, im Wohngeldbescheid und im Bußgeldbescheid. Die Texte sind juristisch korrekt. Sie sind nur nicht dafür gemacht, gelesen zu werden.
Genau da setzt erklärt.com an. Wir nehmen die Dokumente, die Menschen in Deutschland tatsächlich in den Händen halten, und erklären sie Zeile für Zeile: Was steht da, was bedeutet es, was passiert, wenn Sie nichts tun, und bis wann müssten Sie etwas tun.
Wofür diese Seite gedacht ist
- Sie haben Post bekommen und verstehen sie nicht. Dann suchen Sie den Bescheidtyp und lesen die Zeile-für-Zeile-Erklärung.
- Sie wollen etwas beantragen. Dann finden Sie hier die Voraussetzungen, die Höhe, die Unterlagen und die typischen Ablehnungsgründe, bevor Sie das Formular öffnen.
- Sie wollen wissen, wie viel Zeit Sie noch haben. Dafür gibt es den Fristenrechner, der die Zugangsfiktion und die Wochenendregel gleich mit einrechnet.
- Sie stolpern über ein Wort. Dann schlagen Sie es im Amtsdeutsch-Lexikon nach.
Wofür diese Seite nicht gedacht ist
erklärt.com ist keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Wir dürfen und wollen Ihren Einzelfall nicht bewerten. Was wir tun: die Regel so genau beschreiben, dass Sie erkennen, ob Ihr Fall dazu passt, und dass Sie beim Anruf in der Behörde oder beim Termin in der Beratungsstelle die richtige Frage stellen können.
Wenn es ernst wird, gibt es kostenlose oder günstige Stellen, die Ihren Fall wirklich prüfen dürfen: Sozialverbände wie VdK und SoVD, Lohnsteuerhilfevereine, Verbraucherzentralen, Mietervereine, die Beratungshilfe beim Amtsgericht. Wir nennen sie auf den passenden Seiten beim Namen, statt Sie im Kreis zu schicken.
Woran Sie erkennen, wie belastbar eine Angabe ist
Jede Seite trägt oben zwei Daten: wann sie zuletzt aktualisiert wurde und auf welchen Rechtsstand sich die Zahlen beziehen. Jede Zahl, jede Frist und jede Voraussetzung ist unten unter „Quellen" belegt, bevorzugt mit dem Gesetzestext selbst oder mit der Stelle, die den Bescheid schreibt.
Wo die Rechtslage im Fluss ist, schreiben wir das hin, statt eine Zahl zu nennen, die in drei Monaten falsch ist. Wo wir uns geirrt haben, korrigieren wir sichtbar und listen es unter Korrekturen.
Mehr dazu: Redaktionelle Standards und Quellen & Methodik.
Unabhängigkeit
erklärt.com nimmt kein Geld dafür, dass ein bestimmtes Produkt, eine Versicherung, eine Bank oder eine Kanzlei empfohlen wird. Wir vermitteln keine Anträge, wir verkaufen keine Formulare und wir verlangen keine Registrierung für Inhalte, die es beim Staat kostenlos gibt.
Der Betrieb der Seite wird über Werbeflächen finanziert. Werbung ist als solche gekennzeichnet und hat keinen Einfluss darauf, was auf einer Seite steht oder welche Behörde wir wie beschreiben.
Kontakt
Fehler, Lücken, unklare Stellen: Kontakt & Hinweise. Hinweise auf falsche Zahlen behandeln wir vorrangig.