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Ausweise und Dokumente: wer stellt aus, was kostet es, wie lange gilt es

Vier Papiere, drei Gebührenordnungen, mehrere Zuständigkeiten. Diese Seite ordnet, welche Stelle was ausstellt und was Sie zum Termin dabeihaben müssen.

Aktualisiert Stand der Zahlen 2026Lesezeit 6 Min.

Kurz erklärt

Personalausweis und Reisepass stellt die Ausweisbehörde am Wohnort aus. Der Personalausweis kostet seit dem 7. Februar 2026 46,00 Euro ab 24 Jahren und 27,60 Euro darunter, der Reisepass unverändert 70,00 beziehungsweise 37,50 Euro. Das Führungszeugnis kommt in jeder Variante vom Bundesamt für Justiz und kostet 13,00 Euro. Beglaubigungen erledigt je nach Zweck die Kommune oder ein Notar, wobei nur der Notar öffentlich beglaubigen und beurkunden darf.

Auf einen Blick

Personalausweis ab 24 Jahre46,00 Euro, 10 Jahre gültig (seit 7. Februar 2026)
Personalausweis unter 24 Jahre27,60 Euro, 6 Jahre gültig
Reisepass ab 24 Jahre70,00 Euro, 10 Jahre gültig
Führungszeugnis, jede Art13,00 Euro (Nr. 1130 der Anlage zu § 4 Abs. 1 JVKostG)
Lichtbildseit 1. Mai 2025 nur noch digital, Papierfotos seit 1. August 2025 unzulässig
Persönliches ErscheinenPflicht bei Ausweis und Pass (§ 9 Abs. 1 PAuswG, § 6 Abs. 1 PassG)
Kinderreisepasszum 1. Januar 2024 abgeschafft

Welche Stelle stellt welches Dokument aus

Die vier Dokumente, die im Alltag am häufigsten gebraucht werden, kommen von vier verschiedenen Stellen. Das erklärt, warum die Gebühren so unterschiedlich geregelt sind und warum eine Auskunft aus der Nachbarstadt nicht immer passt.

Personalausweis und Reisepass stellt die Ausweis- beziehungsweise Passbehörde Ihrer Gemeinde aus. Sie heißt je nach Ort Bürgeramt, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt oder Rathaus. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Wohnort, also dort, wo Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind. Wer bei einer anderen Behörde beantragt, zahlt einen Zuschlag. Die Gebühren stehen im Bundesrecht und sind deshalb überall gleich hoch.

Das Führungszeugnis stellt immer das Bundesamt für Justiz in Bonn aus, das auch das Bundeszentralregister führt. Ihr Bürgeramt nimmt nur den Antrag auf, prüft Ihre Identität und leitet weiter. Denselben Antrag können Sie mit der Online-Ausweisfunktion direkt beim Bundesamt stellen und sparen sich den Weg.

Beglaubigungen verteilen sich auf zwei Welten. Die einfache amtliche Beglaubigung einer Kopie oder einer Unterschrift macht eine Behörde mit Dienstsiegel, und was sie kostet, bestimmt das jeweilige Land oder die kommunale Satzung. Die öffentliche Beglaubigung und die Beurkundung sind dem Notariat vorbehalten, hier gilt bundeseinheitlich das Gerichts- und Notarkostengesetz.

Apostille und Legalisation sind noch einmal eine eigene Ebene. Zuständig ist gestuft je nach Herkunft der Urkunde das Landgericht, die Mittelbehörde des Landes oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.

Was Sie hier finden

Gebühr und Gültigkeit auf einen Blick

Dokument Ausstellende Stelle Gebühr Gültigkeit
Personalausweis ab 24 Jahren Ausweisbehörde am Wohnort 46,00 € 10 Jahre
Personalausweis unter 24 Jahren Ausweisbehörde am Wohnort 27,60 € 6 Jahre
Vorläufiger Personalausweis Ausweisbehörde am Wohnort 10,00 € höchstens 3 Monate
Reisepass ab 24 Jahren, 32 Seiten Passbehörde am Wohnort 70,00 € 10 Jahre
Reisepass unter 24 Jahren, 32 Seiten Passbehörde am Wohnort 37,50 € 6 Jahre
Reisepass mit 48 Seiten Passbehörde am Wohnort Grundgebühr + 22,00 € wie oben
Expressverfahren Reisepass Passbehörde am Wohnort Grundgebühr + 32,00 € wie oben
Vorläufiger Reisepass, ohne Chip Passbehörde am Wohnort 26,00 € kurz befristet, Datum steht im Pass
Führungszeugnis, einfach, erweitert oder europäisch Bundesamt für Justiz 13,00 € keine gesetzliche Gültigkeitsdauer
Amtliche Beglaubigung einer Kopie Behörde mit Dienstsiegel nach Landesrecht und kommunaler Satzung unbefristet
Notarielle Unterschriftsbeglaubigung Notariat 0,2-Gebühr, mindestens 20,00 €, höchstens 70,00 €, zuzüglich Umsatzsteuer unbefristet
Apostille Landgericht, Regierungspräsidium oder Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten wird im Verfahren mitgeteilt unbefristet

Zwei Positionen aus dieser Tabelle sind 2026 neu. Der Personalausweis ist zum 7. Februar 2026 teurer geworden, von 37,00 auf 46,00 Euro und von 22,80 auf 27,60 Euro. Der Reisepass dagegen kostet unverändert 70,00 beziehungsweise 37,50 Euro. Wer beides gleichzeitig beantragt, zahlt beide Gebühren; einen Kombinationsrabatt gibt es nicht.

Was Sie zum Termin mitbringen müssen

Sie wollen Das brauchen Sie
Personalausweis oder Reisepass, Erstausstellung Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei Eheschließung zusätzlich die Eheurkunde, digitales Lichtbild
Personalausweis oder Reisepass, Neuausstellung das bisherige Dokument, digitales Lichtbild
Dokument für ein Kind Geburtsurkunde des Kindes, Ausweise beider sorgeberechtigter Eltern, Zustimmung beider Sorgeberechtigten, das Kind selbst
Verlust eines Dokuments Verlustanzeige, ein anderes amtliches Ausweisdokument, sonst Geburtsurkunde
Führungszeugnis beim Bürgeramt gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei erweitertem Zeugnis die schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle
Amtliche Beglaubigung die Urschrift, nicht nur die Kopie, sowie die Kopie oder die Bitte um Anfertigung

Die häufigste Lücke ist die Geburtsurkunde. Viele Menschen haben nur eine Kopie im Ordner, und Kopien reichen für die Erstausstellung nicht. Ist das Original weg, stellt das Standesamt des Geburtsorts eine neue Urkunde aus, und dieser Umweg kostet Zeit, die vor einer Reise selten da ist.

Drei Regeln, die für alle Ausweisdokumente gelten

  1. Persönlich erscheinen Ausweis und Pass werden nicht per Post beantragt. Die Behörde nimmt die Fingerabdrücke ab und prüft die Identität vor Ort (§ 9 Abs. 1 PAuswG, § 6 Abs. 1 PassG). Eine Vollmacht hilft nur beim Abholen, nicht beim Beantragen.
  2. Digitales Lichtbild mitbringen oder vor Ort machen lassen Seit dem 1. Mai 2025 wird das Passbild elektronisch übermittelt, seit dem 1. August 2025 werden Papierbilder nicht mehr angenommen. Entweder Sie lassen das Bild in der Behörde aufnehmen, oder ein zertifizierter Fotograf überträgt es verschlüsselt und gibt Ihnen einen Code mit.
  3. Früh anfangen Eine amtliche, bundesweit verbindliche Zusage, wie lange die Herstellung dauert, gibt es nicht. Verbindlich ist nur, was Ihre Behörde Ihnen im Einzelfall sagt. Wer eine Reise plant, prüft das Ablaufdatum am besten mehrere Monate vorher.
Beispiel: eine vierköpfige Familie vor einer Fernreise

Zwei Erwachsene und zwei Kinder im Alter von 6 und 15 Jahren wollen in ein Land außerhalb der EU. Weil der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abgeschafft wurde, braucht jedes Kind einen eigenen regulären Reisepass.

Eltern: 2 mal 70,00 Euro = 140,00 Euro. Kinder: 2 mal 37,50 Euro = 75,00 Euro. Lichtbild in der Behörde für alle vier: 4 mal 6,00 Euro = 24,00 Euro. Gesamt: 239,00 Euro.

Wer die Fotos beim zertifizierten Fotografen machen lässt, spart die 24,00 Euro nicht, sondern zahlt sie dort. Der Unterschied liegt nur darin, wer das Bild aufnimmt.

Welches Dokument Sie tatsächlich brauchen

Für den Aufenthalt in Deutschland genügt der Personalausweis. Eine Pflicht, ihn ständig mit sich zu führen, gibt es nicht, wohl aber die Pflicht, ihn zu besitzen und auf Verlangen vorzulegen. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und in die Schweiz reicht der Personalausweis ebenfalls. Erst außerhalb dieses Raums wird der Reisepass verlangt, und viele Staaten erwarten zusätzlich eine Restgültigkeit von sechs Monaten bei der Einreise. Welche Regel für Ihr Reiseziel gilt, steht in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes zum jeweiligen Land.

Das Führungszeugnis verlangt niemand ohne Grund. Es wird typischerweise gefordert bei einer neuen Anstellung, bei einer Gewerbeanmeldung, bei einem Ehrenamt mit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen und bei Anträgen auf bestimmte Erlaubnisse. Welche der vier Varianten gebraucht wird, entscheidet nicht die Antragstellerin, sondern die Stelle, die es anfordert.

Beglaubigungen entstehen fast immer als Nebenschauplatz: eine Hochschule will das Zeugnis beglaubigt sehen, ein Grundbuchamt will eine öffentlich beglaubigte Unterschrift, eine ausländische Behörde will eine Apostille. Der entscheidende Punkt: Diese drei Anforderungen sind nicht austauschbar. Eine amtliche Beglaubigung ersetzt keine öffentliche, und keine der beiden ersetzt eine Beurkundung.

Woran Anträge scheitern

  • Fehlende Zustimmung des zweiten Elternteils. Bei Kindern müssen beide Sorgeberechtigten zustimmen. Kommt nur ein Elternteil, braucht er die schriftliche Einwilligung des anderen und dessen Ausweis in Kopie. Ohne beides wird der Antrag nicht aufgenommen.
  • Papierfoto in der Tasche. Bilder auf Papier oder auf einem USB-Stick werden seit dem 1. August 2025 nicht mehr angenommen. Wer nichts Digitales dabeihat, lässt das Bild vor Ort aufnehmen und zahlt 6,00 Euro dazu.
  • Termin bei der falschen Behörde. Zuständig ist die Behörde am Wohnort. Ein Antrag anderswo ist möglich, kostet aber Zuschlag und ein begründetes Interesse.
  • Beglaubigung ohne Original. Wer nur eine Kopie vorlegt, bekommt keine beglaubigte Abschrift. Die Behörde muss die Urschrift sehen.
  • Erweitertes Führungszeugnis ohne Aufforderungsschreiben. Ohne die schriftliche Aufforderung der Stelle, die es verlangt, wird nur das einfache Zeugnis ausgestellt, und die 13,00 Euro sind trotzdem fällig.
  • Adressänderung mit Neuantrag verwechselt. Nach einem Umzug wird die Anschrift auf dem Ausweis geändert, das Dokument bleibt dasselbe und die Änderung ist gebührenfrei. Wie die Anmeldung des Wohnsitzes abläuft, steht auf einer eigenen Seite.

Wenn eine Behörde einen Antrag ablehnt, etwa die Gebührenbefreiung für ein Führungszeugnis, ist das ein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Wie so ein Schreiben aufgebaut ist, steht unter Bescheid verstehen, und wie man dagegen vorgeht, unter Widerspruch einlegen.

Häufige Fragen

Brauche ich Personalausweis und Reisepass gleichzeitig?

Nein, beide Dokumente nebeneinander zu besitzen ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben. Pflicht ist ab 16 Jahren nur, einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass zu besitzen. Sinnvoll ist der Pass zusätzlich für Reisen außerhalb der EU, für Visa und für Länder, die eine Restgültigkeit von sechs Monaten verlangen. Wer nur innerhalb Europas unterwegs ist, kommt in aller Regel mit dem Personalausweis aus und spart 70,00 Euro.

Warum ist der Personalausweis 2026 teurer geworden, der Reisepass aber nicht?

Beide Gebühren stehen in verschiedenen Verordnungen. Der Personalausweis wird von der Personalausweisgebührenverordnung geregelt, die mit Verordnung vom 30. Januar 2026 geändert wurde und seit dem 7. Februar 2026 46,00 Euro ab 24 Jahren und 27,60 Euro darunter vorsieht. Die Passgebühren stehen in § 27 der Passverordnung und blieben unverändert bei 70,00 und 37,50 Euro. Eine gemeinsame Anpassung war damit nicht verbunden.

Kann ich Ausweis oder Pass online beantragen?

Nein. Für Personalausweis und Reisepass ist das persönliche Erscheinen bei der Behörde Pflicht, weil Identität geprüft und Fingerabdrücke erfasst werden. Online möglich ist die Terminvereinbarung, in vielen Kommunen die Vorerfassung der Daten und, gegen 15,00 Euro, der Direktversand des fertigen Dokuments nach Hause. Das Führungszeugnis ist die Ausnahme: Es lässt sich mit der Online-Ausweisfunktion vollständig digital beim Bundesamt für Justiz beantragen.

Wie lange dauert die Ausstellung?

Eine bundesweit verbindliche Bearbeitungsdauer ist für keines dieser Dokumente amtlich zugesagt. Ausweise und Pässe werden zentral hergestellt, die Dauer hängt von Behörde und Auslastung ab. Verlässlich ist deshalb nur die Auskunft, die Ihre Ausweisbehörde bei der Antragstellung erteilt. Wer kurzfristig ein Dokument braucht, fragt nach dem vorläufigen Personalausweis für 10,00 Euro oder, beim Pass, nach dem Expressverfahren für 32,00 Euro Aufschlag.

Was kostet eine beglaubigte Kopie?

Für die amtliche Beglaubigung durch eine Behörde gibt es keine bundeseinheitliche Gebühr. Sie richtet sich nach dem Landesrecht und der Gebührensatzung der Kommune und unterscheidet sich deshalb von Stadt zu Stadt. Die verbindliche Zahl steht in der Verwaltungsgebührensatzung Ihrer Gemeinde, meist online abrufbar. Bundeseinheitlich geregelt ist nur die notarielle Beglaubigung: Die Unterschriftsbeglaubigung kostet eine 0,2-Gebühr, mindestens 20,00 und höchstens 70,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.

Mein Kind steht noch im Reisepass eines Elternteils. Reicht das?

Nein. Kindereinträge in Elternpässen sind seit Jahren nicht mehr gültig, und der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Jedes Kind braucht ein eigenes Dokument, unabhängig vom Alter: innerhalb der EU genügt ein eigener Personalausweis, außerhalb ist ein eigener Reisepass nötig. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zu dem aufgedruckten Ablaufdatum gültig, können aber nicht mehr verlängert werden.

Ich bin umgezogen. Muss ich neue Dokumente beantragen?

Nein. Beim Personalausweis wird die neue Anschrift von der Meldebehörde aufgebracht, das Dokument selbst bleibt dasselbe und die Änderung ist gebührenfrei. Beim Reisepass steht ohnehin keine Adresse. Was Sie tun müssen, ist die Anmeldung der neuen Wohnung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug, zusammen mit der Wohnungsgeberbestätigung. Ein neuer Ausweis ist erst fällig, wenn der alte abläuft.

Quellen

  1. § 1 Personalausweisgebührenverordnung, Fassung der Verordnung vom 30. Januar 2026, BGBl. 2026 I Nr. 31
  2. § 6 PAuswG, Gültigkeitsdauer des Personalausweises
  3. § 9 PAuswG, Antrag und persönliches Erscheinen
  4. § 27 Passverordnung, Gebühren
  5. § 5 PassG, Gültigkeitsdauer des Reisepasses
  6. § 30 BZRG, Antrag auf ein Führungszeugnis
  7. Nr. 1130 der Anlage zu § 4 Abs. 1 JVKostG, Gebühr für das Führungszeugnis
  8. § 33 VwVfG, Beglaubigung von Abschriften
  9. KV Nr. 25100 GNotKG, notarielle Unterschriftsbeglaubigung
  10. Bundesamt für Justiz, Führungszeugnis beantragen abgerufen 09/2026
  11. Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern abgerufen 09/2026

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