Was sich 2026 für Bürgerinnen und Bürger geändert hat
Manches ändert sich zum 1. Januar, manches zum 1. Juli, manches mitten im Jahr. Diese Seite sammelt alle Änderungen 2026, die Privatpersonen betreffen, mit Stichtag und Fundstelle.
Kurz erklärt
Die wichtigsten Änderungen 2026 sind: Kindergeld 259 Euro, Mindestlohn 13,90 Euro, Grundfreibetrag 12.348 Euro, Pendlerpauschale 38 Cent ab dem ersten Kilometer, Personalausweis 46 Euro seit Februar, Rentenwert 42,52 Euro seit Juli, Bürgergeld heißt seit Juli Grundsicherungsgeld, und die neue Aktivrente stellt bis zu 2.000 Euro Hinzuverdienst im Monat steuerfrei.
Auf einen Blick
| Kindergeld | 259 Euro je Kind und Monat, seit 1. Januar 2026 |
|---|---|
| Mindestlohn | 13,90 Euro je Stunde, seit 1. Januar 2026 |
| Grundfreibetrag | 12.348 Euro, Veranlagungszeitraum 2026 |
| Pendlerpauschale | 38 Cent ab dem ersten Kilometer, seit 1. Januar 2026 |
| Personalausweis | 46 Euro ab 24 Jahren, seit 7. Februar 2026 |
| Aktueller Rentenwert | 42,52 Euro, seit 1. Juli 2026 |
Zum 1. Januar 2026
Geld für Familien
| Leistung | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Kindergeld je Kind und Monat | 255 Euro | 259 Euro |
| Kinderfreibeträge zusammen je Kind | 9.600 Euro | 9.756 Euro |
| Kinderzuschlag Höchstbetrag | 297 Euro | 297 Euro, unverändert |
| Unterhaltsvorschuss 0 bis 5 Jahre | 227 Euro | 227 Euro, unverändert |
Der Unterhaltsvorschuss bleibt gleich, obwohl der Mindestunterhalt gestiegen ist. Das ist kein Versehen: Der Vorschuss ist der Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes, und beide sind um denselben Betrag gestiegen. Mehr dazu unter Unterhaltsvorschuss.
Steuern
- Grundfreibetrag 12.348 Euro für Ledige, 24.696 Euro bei Zusammenveranlagung. 2025 waren es 12.096 Euro.
- Tarifeckwerte um rund zwei Prozent verschoben, um die kalte Progression auszugleichen. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent beginnt jetzt bei 69.879 Euro statt bei 68.481 Euro. Die 45-Prozent-Schwelle bei 277.826 Euro blieb bewusst unverändert.
- Pendlerpauschale 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer. Bis 2025 galten 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und erst danach 38 Cent. Das ist die spürbarste Einzeländerung für Berufspendler: Bei 20 Kilometern einfacher Strecke und 220 Arbeitstagen sind das rund 350 Euro mehr Werbungskosten. Rechtsgrundlage ist das Steueränderungsgesetz 2025, dem der Bundesrat am 19. Dezember 2025 zugestimmt hat.
- Gewerkschaftsbeiträge sind ab 2026 zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro abziehbar.
- Solidaritätszuschlag: Freigrenze auf 20.350 Euro Jahressteuer angehoben.
Was sich nicht geändert hat: der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro), der Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro), die Homeoffice-Pauschale (6 Euro am Tag, höchstens 1.260 Euro) und die Verpflegungspauschalen (28 und 14 Euro). Details unter Werbungskosten.
Arbeit und Sozialversicherung
- Mindestlohn 13,90 Euro je Stunde, ein Plus von 8,42 Prozent gegenüber 12,82 Euro. Für 2027 sind 14,60 Euro bereits beschlossen.
- Minijob-Grenze 603 Euro im Monat, weil sie an den Mindestlohn gekoppelt ist. 2027 werden es 633 Euro sein. Der Übergangsbereich endet unverändert bei 2.000 Euro.
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag der Krankenkassen 2,9 Prozent statt 2,5 Prozent. Achtung: Das ist ein Rechenwert, nicht der Beitrag Ihrer Kasse. Die tatsächlichen Sätze liegen deutlich darüber und darunter.
- Beitragsbemessungsgrenzen: 8.450 Euro im Monat in der Renten- und Arbeitslosenversicherung, 5.812,50 Euro in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei 6.450 Euro im Monat.
- Beitragssätze unverändert: Rente 18,6 Prozent, Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent, Krankenversicherung 14,6 Prozent, Pflegeversicherung 3,6 Prozent.
Wer über der alten Beitragsbemessungsgrenze verdient, zahlt 2026 mehr Sozialabgaben, ohne dass ein Beitragssatz gestiegen wäre. Die Anhebung der Grenzen wirkt bei diesen Einkommen wie eine Beitragserhöhung. Prüfen lässt sich das mit dem Brutto-Netto-Rechner.
Aktivrente
Seit dem 1. Januar 2026 sind bei Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei, also bis zu 24.000 Euro im Jahr (§ 3 Nr. 21 EStG). Ausgeschlossen sind Minijobs, Selbstständige, Beamte und Versorgungsbezüge. Die Sozialabgaben bleiben bestehen, steuerfrei ist nur der Lohn. Details unter Aktivrente.
Grundsicherung
Die Regelbedarfsstufen bleiben zum dritten Mal in Folge unverändert. Rechnerisch hätte sich für 2026 ein niedrigerer Betrag ergeben; der gesetzliche Besitzschutz verhindert eine Kürzung. Regelbedarfsstufe 1 liegt weiter bei 563 Euro.
Zum 7. Februar 2026: Personalausweis wird teurer
Die Gebühr für den Personalausweis stieg von 37,00 auf 46,00 Euro für Personen ab 24 Jahren und von 22,80 auf 27,60 Euro für jüngere. Grundlage ist eine Verordnung vom 30. Januar 2026. Die Gebühren für den Reisepass blieben unverändert bei 70,00 Euro beziehungsweise 37,50 Euro.
Das ist eine Änderung, die in keinem Jahresrückblick vom Januar steht, weil sie erst im Februar kam. Wer den Ausweis 2026 verlängert, sollte mit dem neuen Betrag rechnen. Mehr unter Personalausweis.
Zum 1. Juli 2026
Renten steigen um 4,24 Prozent
Der aktuelle Rentenwert stieg von 40,79 auf 42,52 Euro je Entgeltpunkt, bundeseinheitlich. Für eine Standardrente mit 45 Entgeltpunkten sind das rund 78 Euro mehr im Monat.
Wichtig für Rentnerinnen und Rentner mit Steuerpflicht: Die Erhöhung ist zu hundert Prozent steuerpflichtig, weil der Rentenfreibetrag ein fester Euro-Betrag ist, der im ersten vollen Bezugsjahr festgelegt wurde und danach nicht mehr steigt. Wer knapp unter der Steuerpflicht lag, kann durch eine Anpassung darüber rutschen. Das erklärt Rentenbesteuerung.
Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld
Das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des SGB II ist seit dem 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft. Die Leistung heißt jetzt Grundsicherungsgeld, die Beträge sind gleich geblieben. Geändert haben sich die Regeln darum herum:
- Karenzzeit beim Vermögen abgeschafft. Vermögen wird vom ersten Tag an geprüft, nicht mehr erst nach einem Jahr.
- Schonvermögen neu gestaffelt. Je Person der Bedarfsgemeinschaft 5.000 Euro bis 30 Jahre, 10.000 Euro ab 31, 12.500 Euro ab 41 und 20.000 Euro ab 51 Jahren, untereinander übertragbar.
- Karenzzeit beim Wohnen gedeckelt. Sie bleibt ein Jahr, gilt aber nur noch bis zum Eineinhalbfachen der abstrakt angemessenen Kosten, mit Ausnahmen für Familien mit Kindern.
- Sanktionen verschärft. Bei drei aufeinanderfolgenden versäumten Meldeterminen ist ein vollständiger Leistungsentzug einschließlich der Unterkunftskosten möglich.
- Vermittlungsvorrang wieder eingeführt, und die Erwerbsobliegenheit für Eltern beginnt schon ab dem 15. Lebensmonat des Kindes.
Alles im Einzelnen unter Bürgergeld und Grundsicherungsgeld.
Was 2026 nicht passiert ist
Diese Liste ist genauso wichtig, weil sich um jeden dieser Punkte hartnäckige Falschmeldungen halten.
- Die Steuerklassen III und V wurden nicht abgeschafft. Die geplante Überführung in das Faktorverfahren stand im Regierungsentwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes, wurde aber aus der verkündeten Fassung gestrichen. Beide Klassen bleiben wählbar, ein neuer Zeitplan ist nicht beschlossen.
- Das Wohngeld wurde 2026 nicht erhöht. Die Fortschreibung erfolgt nur alle zwei Jahre, zuletzt zum 1. Januar 2025. Auch die Mietenstufen sind seit dem 1. Januar 2023 unverändert, entgegen anderslautender Angaben in vielen Ratgebern.
- Die Pflegeleistungen wurden 2026 nicht erhöht. Die Beträge stammen aus der Dynamisierung vom 1. Januar 2025, die nächste reguläre Anpassung ist zum 1. Januar 2028 vorgesehen.
- Der Rundfunkbeitrag ist nicht gestiegen. Er liegt weiter bei 18,36 Euro im Monat je Wohnung. Die KEF hat im Februar 2026 eine Erhöhung auf 18,64 Euro zum 1. Januar 2027 empfohlen. Über die Verfassungsbeschwerden der Anstalten wurde am 23. Juni 2026 mündlich verhandelt; ein Urteil lag zum Redaktionsstand dieser Seite nicht vor.
- Das BAföG wurde nicht erhöht. Die Sätze stammen aus dem Wintersemester 2024/25. Eine Anhebung ist beschlossen worden, sie greift aber erst ab April 2027.
Was 2027 bereits feststeht
| Ab wann | Was |
|---|---|
| 1. Januar 2027 | Mindestlohn 14,60 Euro, Minijob-Grenze 633 Euro |
| 1. Januar 2027 | Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wird Regelfall für Nutzer mit ELSTER-Konto |
| 1. April 2027 | BAföG-Wohnkostenpauschale steigt auf 440 Euro |
| 1. Juli 2027 | Neufassung der Vorschriften zur elektronischen Kommunikation mit Behörden |
Außerdem läuft das De-Mail-Gesetz mit Ablauf des 31. Dezember 2026 aus, und alle De-Mail-Dienste werden eingestellt. Wer eine De-Mail-Adresse gegenüber Behörden angegeben hat, sollte sie ersetzen.
Häufige Fragen
Muss ich etwas tun, damit ich das höhere Kindergeld bekomme?
Nein. Die Familienkasse passt laufende Zahlungen automatisch an, ein neuer Antrag ist nicht nötig. Handeln müssen Sie nur, wenn sich bei Ihnen etwas ändert, etwa wenn ein Kind volljährig wird und eine Ausbildung beginnt, denn dann muss der Anspruch neu nachgewiesen werden.
Bekomme ich rückwirkend mehr Rente, wenn ich den Bescheid erst später lese?
Die Anpassung zum 1. Juli wirkt unabhängig davon, wann Sie den Anpassungsbescheid öffnen. Sie brauchen nichts zu beantragen. Prüfen sollten Sie den Bescheid trotzdem, weil sich daraus ergibt, ob Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge korrekt abgezogen wurden.
Warum ist mein Netto trotz Steuerentlastung kaum gestiegen?
Weil zwei Effekte gegeneinander laufen. Der höhere Grundfreibetrag und die verschobenen Tarifeckwerte entlasten, der gestiegene durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen und die angehobenen Beitragsbemessungsgrenzen belasten. Bei mittleren Einkommen heben sich beide weitgehend auf, bei Einkommen über den alten Bemessungsgrenzen überwiegt die Belastung.
Gilt die neue Pendlerpauschale schon für die Steuererklärung, die ich jetzt abgebe?
Nein. Die Erklärung, die 2026 abgegeben wird, betrifft in der Regel das Jahr 2025, und dafür gelten noch 30 Cent für die ersten 20 Kilometer. Die 38 Cent ab dem ersten Kilometer wirken sich erst in der Erklärung für 2026 aus, die ab 2027 abgegeben wird. Im laufenden Lohnsteuerabzug können Sie sie über einen Freibetrag schon früher berücksichtigen lassen.
Ändert die Umbenennung in Grundsicherungsgeld etwas an meinem Bescheid?
Am Betrag nicht. Bescheide, die nach dem 1. Juli 2026 ergehen, verwenden aber die neue Bezeichnung, und die geänderten Regeln zu Vermögen und Unterkunft gelten für neue Bewilligungszeiträume. Wenn Ihr Bescheid Vermögen anrechnet, das früher in der Karenzzeit geschützt war, ist das der Grund. Ob das im Einzelfall richtig ist, klärt der Widerspruch innerhalb eines Monats.
Woher weiß ich, ob eine Zahl auf dieser Seite noch aktuell ist?
Oben auf der Seite steht das Datum der letzten Aktualisierung. Wir prüfen die Beträge zum Jahreswechsel und nach jeder bekannten Anpassung erneut. Wenn Sie eine überholte Angabe finden, melden Sie sie über Kontakt, das behandeln wir vorrangig.
Quellen
- Bundesregierung, Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- BMAS, Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026
- Bundesagentur für Arbeit, Kindergeld steigt ab Januar 2026
- Deutsche Rentenversicherung, Rentenanpassung 2026
- Bundesregierung, Neue Grundsicherung
- Bundesregierung, Steueränderungsgesetz 2025 im Bundesrat
- GKV-Spitzenverband, Rechengrößen im Beitragsrecht 2026
- § 1 PAuswGebV in der Fassung der Verordnung vom 30. Januar 2026, BGBl. 2026 I Nr. 31
- § 3 Nr. 21 EStG, Aktivrente
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