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Wohnen und Umzug: was wann zu erledigen ist

Ein Umzug löst mehrere Fristen gleichzeitig aus. Nur eine davon steht im Gesetz mit einer Tagesangabe, die anderen hängen an Ereignissen, die leicht übersehen werden.

Aktualisiert Stand der Zahlen 2026Lesezeit 5 Min.

Kurz erklärt

Nach einem Umzug innerhalb Deutschlands müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG). Eine Abmeldung am alten Ort ist dabei nicht nötig. Danach folgen die Adressänderung beim Beitragsservice für den Rundfunkbeitrag, bei Bedarf ein Wohngeldantrag, der ab dem Ersten des Antragsmonats wirkt, und ein Jahr später die Nebenkostenabrechnung für die alte Wohnung.

Auf einen Blick

Anmeldungbinnen zwei Wochen nach dem Einzug (§ 17 Abs. 1 BMG)
Abmeldungnur bei Wegzug ins Ausland (§ 17 Abs. 2 BMG)
Rundfunkbeitrag18,36 Euro im Monat je Wohnung (§ 2 Abs. 1 RBStV)
WohngeldAnspruch ab dem Ersten des Antragsmonats (§ 25 Abs. 2 WoGG)
Nebenkostenabrechnungzwölf Monate Frist für den Vermieter (§ 556 Abs. 3 BGB)
Bußgeldrahmen Meldepflichtbis 1.000 Euro (§ 54 Abs. 3 BMG)

Die einzige Frist, die wirklich ab dem Einzugstag läuft

Das Bundesmeldegesetz kennt genau eine harte Umzugsfrist: zwei Wochen ab dem Tag, an dem Sie die neue Wohnung beziehen (§ 17 Abs. 1 BMG). Maßgeblich ist der tatsächliche Einzug, nicht der Mietvertragsbeginn und nicht der Tag der Schlüsselübergabe. Wer den Vertrag ab dem 1. März hat, aber erst am 20. März mit dem Möbelwagen anrückt, meldet sich bis zum 3. April an.

Alles andere, was nach einem Umzug ansteht, hängt an dieser Anmeldung oder an einem anderen Ereignis: der Rundfunkbeitrag an der Wohnung, das Wohngeld am Antragsmonat, die Nebenkostenabrechnung am Ende des Abrechnungszeitraums. Wer die Reihenfolge kennt, spart sich doppelte Wege.

Die Reihenfolge, die funktioniert

  1. Wohnungsgeberbestätigung einsammeln Der Vermieter oder die Hausverwaltung muss den Einzug bestätigen (§ 19 Abs. 1 BMG). Ohne dieses Blatt nimmt die Meldebehörde die Anmeldung nicht an. Fordern Sie es am besten schon bei der Schlüsselübergabe an.
  2. Termin bei der Meldebehörde buchen In vielen Städten sind Termine wochenlang ausgebucht. Buchen Sie den Termin, sobald das Einzugsdatum feststeht, und nicht erst nach dem Einzug. Ein Terminnachweis hilft, wenn die zwei Wochen wegen der Behörde nicht zu halten sind.
  3. Anmelden und Ausweise ändern lassen Beim Termin bekommen Personalausweis und Reisepass den neuen Adressaufkleber. Das kostet nichts.
  4. Rundfunkbeitrag klären Der Beitragsservice erfährt von der Meldebehörde, dass Sie umgezogen sind, aber nicht, ob Sie die alte Wohnung aufgegeben haben. Ohne Ihre Rückmeldung entstehen zwei Beitragskonten.
  5. Kfz, Finanzamt, Familienkasse, Krankenkasse, Bank Die Meldebehörde informiert nur einen kleinen Kreis von Stellen. Alles Übrige liegt bei Ihnen.
  6. Wohngeld prüfen, wenn die Miete gestiegen ist Der Antrag wirkt frühestens ab dem Ersten des Monats, in dem er eingeht (§ 25 Abs. 2 WoGG). Jeder Monat Zögern ist verlorenes Geld.
  7. Nebenkosten der alten Wohnung im Kalender vormerken Der frühere Vermieter hat zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, danach kann er keine Nachzahlung mehr verlangen (§ 556 Abs. 3 BGB).

Was Sie hier finden

Die Fristen auf einen Blick

Vorgang Frist Beginn Rechtsgrundlage
Anmeldung neue Wohnung 2 Wochen Tag des Einzugs § 17 Abs. 1 BMG
Abmeldung ins Ausland 2 Wochen Tag des Auszugs § 17 Abs. 2 BMG
Wechsel der Hauptwohnung mitteilen 2 Wochen Tag des Wechsels § 21 Abs. 4 BMG
Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter 12 Monate Ende des Abrechnungszeitraums § 556 Abs. 3 BGB
Einwendungen des Mieters gegen die Abrechnung 12 Monate Zugang der Abrechnung § 556 Abs. 3 BGB
Widerspruch gegen einen Wohngeldbescheid 1 Monat Bekanntgabe § 70 Abs. 1 VwGO

Wie eine Monatsfrist genau zu zählen ist, wann der Bescheid als bekannt gegeben gilt und was bei einem Fristende am Wochenende passiert, steht unter Fristen richtig berechnen. Der Fristenrechner macht es für Ihr Datum.

Ein Umzug, durchgespielt

Beispiel

Annahmen: Ein Paar zieht am 20. März aus einer Zweizimmerwohnung in eine Dreizimmerwohnung in derselben Stadt. Der neue Mietvertrag läuft ab 1. März, der alte endet am 30. April. Beide Wohnungen sind im März gleichzeitig angemietet.

Melderecht: Die Anmeldung der neuen Wohnung muss bis zum 3. April erfolgen, zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug am 20. März. Für die alte Wohnung ist keine Abmeldung nötig, weil sie innerhalb Deutschlands aufgegeben wird. Wichtig ist nur, dass bei der Anmeldung angegeben wird, dass keine weitere Wohnung im Inland behalten wird.

Rundfunkbeitrag: Für März laufen zwei Wohnungen parallel. Beitragspflichtig ist jede Wohnung, also fällt der Beitrag rechnerisch doppelt an, bis die alte Wohnung beim Beitragsservice abgemeldet ist. Wer die Abmeldung mit dem Auszugsdatum und einem Nachweis meldet, bekommt den Zeitraum nach dem Auszug korrigiert.

Nebenkosten: Der Abrechnungszeitraum der alten Wohnung endet am 31. Dezember. Die Abrechnung muss dem Paar bis zum 31. Dezember des Folgejahres zugehen. Kommt sie später, ist eine Nachforderung ausgeschlossen, ein Guthaben muss der Vermieter trotzdem auszahlen.

Wer erfährt automatisch von Ihrem Umzug und wer nicht

Die Meldebehörde übermittelt Ihre neue Anschrift von sich aus an bestimmte Stellen. Dazu gehören unter anderem der Beitragsservice der Rundfunkanstalten, die Kfz-Zulassungsbehörde und die Finanzverwaltung. Was der Datenabgleich aber nicht leisten kann, ist die Frage, ob ein Vertragsverhältnis endet oder fortbesteht. Der Beitragsservice weiß nach dem Abgleich, dass Sie eine neue Wohnung haben, nicht aber, dass die alte leer steht oder von jemand anderem übernommen wurde.

Von sich aus erfahren dagegen nichts: Arbeitgeber, Krankenkasse, Rentenversicherung, Jobcenter, Familienkasse, Banken, Versicherungen, Energieversorger und alle privaten Vertragspartner. Bei laufenden Sozialleistungen ist die Adressänderung keine Höflichkeit, sondern eine Mitwirkungspflicht: Wer einen Bescheid nicht erhält, weil die Behörde an die alte Anschrift geschrieben hat, verliert trotzdem seine Widerspruchsfrist. Wie ein solcher Brief aufgebaut ist und wo die Frist darin steht, erklärt der Aufbau eines Bescheids.

Was der Papierkram kostet

Die reine Anmeldung bei der Meldebehörde ist gebührenfrei, ebenso der Adressaufkleber, den Personalausweis und Reisepass beim Termin bekommen. Geld kostet erst, was darüber hinausgeht: eine Meldebescheinigung, ein neues Ausweisdokument, wenn das alte ohnehin abläuft, und die Änderung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle. Wer eine zweite Wohnung behält, sollte vorher die Satzung der Gemeinde zur Zweitwohnungsteuer lesen; sie ist der teuerste Posten, den ein Umzug auslösen kann, und sie hängt allein daran, welche Wohnung melderechtlich als Hauptwohnung geführt wird.

Auf der anderen Seite stehen Beträge, die ein Umzug einbringen kann. Wer beruflich umzieht, kann Umzugskosten in der Steuererklärung geltend machen. Wer nach dem Umzug mehr Miete zahlt, sollte den Wohngeldanspruch prüfen. Und wer eine Wohnung aufgibt, hat Anspruch auf die Abrechnung der Nebenkosten und auf die Rückzahlung der Kaution, sobald die Abrechnung vorliegt.

Die häufigsten Fehler nach einem Umzug

  • Auf die Abmeldung warten. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands gibt es keine Abmeldung. Wer erst zum alten Amt läuft, verliert Zeit und riskiert, dass die Zweiwochenfrist abläuft. Details dazu stehen unter Wohnsitz anmelden.
  • Die Wohnungsgeberbestätigung zu spät anfordern. Sie ist Pflicht, und ohne sie ist der Behördentermin verloren. Der Vermieter muss sie innerhalb der Anmeldefrist ausstellen.
  • Die alte Wohnung beim Beitragsservice nicht abmelden. Der Beitrag wird je Wohnung erhoben. Bleibt die alte Wohnung im Bestand, laufen zwei Konten weiter.
  • Den Wohngeldantrag aufschieben, bis alle Unterlagen da sind. Der Anspruch beginnt mit dem Antragsmonat. Ein formloser Antrag mit Nachreichfrist sichert den Monat.
  • Die Nebenkostenabrechnung der alten Wohnung ungeprüft zahlen. Gerade beim Auszug mitten im Jahr rechnen Vermieter häufig falsch anteilig ab.
  • Kaution und Abrechnung verwechseln. Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung einbehalten, aber nicht die gesamte Summe unbefristet.

Wenn ein Bescheid nicht stimmt

Wohngeldbescheide, Zweitwohnungsteuerbescheide und Beitragsbescheide der Rundfunkanstalten sind Verwaltungsakte. Für alle gilt derselbe Mechanismus: Es gibt eine Rechtsbehelfsbelehrung am Ende, und die dort genannte Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe. Wer die Frist verstreichen lässt, muss den Bescheid gegen sich gelten lassen, auch wenn er falsch ist. Wie ein Widerspruch aussieht und was hineingehört, steht unter Widerspruch einlegen.

Die Nebenkostenabrechnung ist dagegen kein Bescheid, sondern eine Forderung aus dem Mietvertrag. Dagegen gibt es keinen Widerspruch, sondern Einwendungen, und dafür haben Mieter zwölf Monate ab Zugang Zeit.

Häufige Fragen

Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt ummelden?

Ja. Auch der Wechsel in die Nachbarstraße ist der Bezug einer Wohnung im Sinne des § 17 Abs. 1 BMG und muss innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden. Zuständig ist dieselbe Meldebehörde, die Ihre alte Anschrift führt, sie schreibt das Melderegister einfach fort. Eine gesonderte Abmeldung der alten Wohnung gibt es auch hier nicht, weil kein Wegzug ins Ausland vorliegt.

Wer sagt dem Beitragsservice, dass ich umgezogen bin?

Die Meldebehörden übermitteln Adressänderungen an den Beitragsservice. Das ersetzt aber keine Abmeldung der alten Wohnung. Solange dort nicht gemeldet ist, dass die frühere Wohnung aufgegeben wurde und wer sie übernommen hat, bleibt das alte Beitragskonto offen. Die Abmeldung erfolgt mit Auszugsdatum und einem Nachweis, etwa der Kündigungsbestätigung oder der Abmeldebestätigung des Vermieters.

Ab wann kann ich nach einem Umzug Wohngeld bekommen?

Frühestens ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht (§ 25 Abs. 2 WoGG). Rückwirkend für frühere Monate gibt es kein Wohngeld, auch dann nicht, wenn der Anspruch bestanden hätte. Wer im März umzieht und im April den Antrag stellt, verliert den März. Es genügt zunächst ein kurzer schriftlicher Antrag mit Name, Anschrift und dem Satz, dass Wohngeld beantragt wird; Unterlagen können nachgereicht werden.

Was kostet die Ummeldung?

Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist gebührenfrei. Auch der Adressaufkleber, der auf Personalausweis und Reisepass angebracht wird, kostet nichts (§ 1 Abs. 5 PAuswGebV). Gebühren fallen nur an, wenn Sie bei der Gelegenheit ein neues Dokument beantragen, eine Meldebescheinigung brauchen oder die Zulassungsstelle für einen neuen Fahrzeugschein tätig wird. Eine Zweitwohnung kann dagegen kommunale Zweitwohnungsteuer auslösen.

Ich habe zwei Wohnungen. Wo muss ich mich anmelden?

Bei beiden Meldebehörden. Wer mehrere Wohnungen im Inland hat, muss jede davon anmelden und zusätzlich mitteilen, welche die Hauptwohnung ist (§ 21 Abs. 4 BMG). Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung, bei Familien die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie (§ 22 BMG). Ändert sich die Hauptwohnung, muss das innerhalb von zwei Wochen der Behörde der neuen Hauptwohnung mitgeteilt werden.

Der Vermieter schickt keine Nebenkostenabrechnung. Was jetzt?

Nach Ablauf von zwölf Monaten seit Ende des Abrechnungszeitraums kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 BGB). Ein Guthaben verfällt dagegen nicht: Der Anspruch auf Abrechnung besteht weiter und kann eingefordert werden. Wer die Vorauszahlungen für ein abgelaufenes Jahr zurückverlangen will, muss die Abrechnung zunächst schriftlich anmahnen.

Muss ich meinen Umzug dem Finanzamt melden?

Die neue Anschrift erfährt das Finanzamt über den Meldedatenabgleich. Ändert sich mit dem Umzug aber der Wohnsitzfinanzamtsbezirk, wechselt auch die Zuständigkeit, und das dauert oft mehrere Wochen. Wer in dieser Zeit eine Steuererklärung abgibt oder eine Rückfrage hat, sollte die alte und die neue Anschrift angeben. Fahrtkosten und Umzugskosten aus beruflichem Anlass können in der Steuererklärung des Umzugsjahres eine Rolle spielen.

Quellen

  1. § 17 BMG, Anmeldung und Abmeldung abgerufen 09/2026
  2. § 54 BMG, Bußgeldvorschriften abgerufen 09/2026
  3. § 25 WoGG, Bewilligungszeitraum abgerufen 09/2026
  4. § 556 BGB, Vereinbarungen über Betriebskosten abgerufen 09/2026
  5. Beitragsservice, Höhe des Rundfunkbeitrags abgerufen 09/2026

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