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Elterngeld-Rechner: Basiselterngeld und ElterngeldPlus schätzen

Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens. Der Rechner zeigt, welcher Anteil das in Ihrem Fall ist und wo die gesetzlichen Grenzen greifen.

Aktualisiert Stand der Zahlen 2026Lesezeit 2 Min.

Kurz erklärt

Basiselterngeld ersetzt in der Regel 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Unter 1.000 Euro Nettoeinkommen steigt die Ersatzrate bis auf 100 Prozent, ab etwa 1.240 Euro sinkt sie auf 65 Prozent. Für die Berechnung zählt das Netto höchstens bis 2.770 Euro.

Auf einen Blick

Basiselterngeld300 bis 1.800 Euro im Monat
ElterngeldPlus150 bis 900 Euro im Monat, doppelte Bezugsdauer
Ersatzrate67 Prozent, gleitend 65 bis 100 Prozent
Bemessungsgrenze2.770 Euro Nettoeinkommen im Monat
Bezugsmonate12 plus 2 Partnermonate, Alleinerziehende 14
Einkommensgrenze175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen

Elterngeld schätzen

Gemeint ist der Durchschnitt der zwölf Monate vor dem Monat der Geburt, bei Müttern vor Beginn der Mutterschutzfrist.

Elterngeld

Wird berechnet

Hier erscheinen Bemessungsnetto, Ersatzrate, Basiselterngeld und ElterngeldPlus. Ohne JavaScript funktioniert der Rechner nicht; die Staffelung der Ersatzrate steht als Tabelle im Text darunter.

Schätzung. Die Elterngeldstelle ermittelt ein eigenes Bemessungsnetto aus dem Bruttoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt, mit pauschalen Abzügen für Steuern und Sozialabgaben statt Ihren tatsächlichen. Das Ergebnis weicht deshalb fast immer um einige Euro ab, gelegentlich mehr.

Wie die Ersatzrate wirklich funktioniert

Die viel zitierten 67 Prozent gelten nur in einem schmalen Korridor. Das Gesetz staffelt sie in beide Richtungen:

Bemessungsnetto Ersatzrate
unter 1.000 Euro steigt je 2 Euro weniger um 0,1 Punkte, bis auf 100 Prozent
1.000 bis 1.200 Euro 67 Prozent
über 1.200 Euro sinkt je 2 Euro mehr um 0,1 Punkte, bis auf 65 Prozent
ab etwa 1.240 Euro konstant 65 Prozent
über 2.770 Euro 65 Prozent, aber nur aus 2.770 Euro gerechnet

Die Kappung bei 2.770 Euro ist der Grund, warum ab einem gewissen Einkommen alle denselben Höchstbetrag von 1.800 Euro bekommen. Wer 3.000 oder 6.000 Euro netto verdient hat, erhält dasselbe.

Der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus

Basiselterngeld gibt es für bis zu zwölf Monate, mit den beiden Partnermonaten für bis zu vierzehn, und nur bis zum vierzehnten Lebensmonat des Kindes. ElterngeldPlus ist ungefähr halb so hoch, wird dafür doppelt so lange gezahlt und kann bei lückenlosem Bezug bis zum 32. Lebensmonat laufen.

Der eigentliche Unterschied liegt aber nicht in der Dauer, sondern in der Behandlung von Teilzeit. Wer während des Bezugs arbeitet, bekommt beim Basiselterngeld einen deutlich gekürzten Betrag, weil das Einkommen angerechnet wird. Beim ElterngeldPlus wird der Verdienst weniger stark angerechnet, es ist genau für diesen Fall gemacht. Wer in Teilzeit zurückkehrt, fährt mit ElterngeldPlus fast immer besser.

Steuerklasse rechtzeitig prüfen

Das Elterngeld bemisst sich am Netto, und das Netto hängt an der Steuerklasse. Ein Wechsel wirkt sich nur aus, wenn er rechtzeitig vor dem Bemessungszeitraum erfolgt, und die Elterngeldstelle prüft, welche Steuerklasse in der Mehrzahl der Monate galt. Wer plant, sollte das früh durchrechnen. Details unter Steuerklassen.

Was den Anspruch ganz kippen kann

Übersteigt das zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt 175.000 Euro, entfällt der Anspruch vollständig. Diese Grenze gilt seit dem 1. April 2025 einheitlich für Paare und für Alleinerziehende, und sie ist hart: Ein Euro darüber bedeutet null Elterngeld, es gibt keine Gleitzone. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen nach § 2 Abs. 5 EStG, nicht das Brutto und nicht das Netto.

Häufige Fragen

Warum ist mein Bescheid niedriger als Ihr Ergebnis?

Weil die Elterngeldstelle nicht Ihr echtes Netto verwendet, sondern ein eigens berechnetes. Sie nimmt das Bruttoeinkommen der zwölf Monate, zieht einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag und pauschal ermittelte Steuern und Sozialabgaben ab und kommt so auf einen Wert, der in der Regel unter Ihrem tatsächlichen Netto liegt. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld bleiben außen vor.

Welche zwölf Monate werden herangezogen?

Grundsätzlich die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt. Bei Müttern verschiebt sich der Zeitraum auf die zwölf Monate vor dem Beginn der Mutterschutzfrist. Monate mit Mutterschaftsgeld, mit Elterngeld für ein älteres Kind, mit schwangerschaftsbedingter Krankheit oder mit Wehr- und Zivildienst werden auf Antrag ausgeklammert, der Zeitraum verschiebt sich dann entsprechend nach hinten.

Wird Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?

Ja, vollständig. Für die Monate, in denen Sie Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss erhalten, gilt der Elterngeldanspruch als verbraucht. Diese Monate zählen als Basiselterngeldmonate der Mutter, auch wenn kein Elterngeld ausgezahlt wird. Details unter Mutterschutz.

Können beide Eltern gleichzeitig Basiselterngeld beziehen?

Nur eingeschränkt. Für Geburten ab dem 1. April 2024 ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld auf einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate begrenzt. Ausnahmen gelten für Mehrlinge, für Frühgeborene, die mindestens sechs Wochen zu früh kamen, und für Kinder mit Behinderung. ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus sind von dieser Beschränkung nicht erfasst.

Bekommen auch Studierende und Erwerbslose Elterngeld?

Ja. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, erhält den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro ElterngeldPlus. Beim Bezug von Grundsicherungsgeld wird das Elterngeld allerdings als Einkommen angerechnet, sodass unter dem Strich nichts übrig bleibt; eine Ausnahme gilt für den Elterngeldfreibetrag bei vorheriger Erwerbstätigkeit.

Quellen

  1. § 2 BEEG, Höhe des Elterngeldes
  2. § 4a BEEG, ElterngeldPlus
  3. § 4b BEEG, Partnerschaftsbonus
  4. § 1 BEEG, Berechtigte und Einkommensgrenze

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