Erstausstattung für die Wohnung: Wie viel zahlt das Jobcenter, und wofür?
Für dieselbe leere Einzimmerwohnung mit Waschmaschine, Kühlschrank und Herd zahlt Berlin 2.314 Euro und Wuppertal 1.170 Euro. Beides ist rechtmäßig, weil jeder Träger seine Pauschale selbst ermittelt.
Kurz erklärt
Das Jobcenter zahlt die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten zusätzlich zum Regelbedarf, wenn Sie erstmals oder nach einem besonderen Ereignis wie Brand, Haft oder Trennung ohne Einrichtung dastehen (§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II). Einen bundesweiten Betrag gibt es nicht. Jeder kommunale Träger legt eigene Pauschalen fest, für eine alleinstehende Person 2026 etwa 1.170 Euro in Wuppertal, 1.192 Euro im Kreis Warendorf und 1.499 Euro in Berlin, wobei Berlin, Leipzig und Bremen Waschmaschine, Kühlschrank und Herd zusätzlich zahlen. Die Leistung muss gesondert beantragt werden, bevor Sie kaufen, denn der Antrag wirkt nur auf den Ersten des Antragsmonats zurück (§ 37 SGB II). Der Ersatz abgenutzter oder kaputter Möbel und Geräte ist keine Erstausstattung, dafür gibt es höchstens ein Darlehen.
Auf einen Blick
| Rechtsgrundlage | § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II, gesondert neben dem Regelbedarf |
|---|---|
| Form | Sachleistung oder Geldleistung, auch als Pauschale (§ 24 Abs. 3 Satz 5 SGB II) |
| Antrag | gesondert, vor dem Kauf, wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 SGB II) |
| Pauschale 1 Person | Wuppertal 1.170 Euro, Kreis Warendorf 1.192 Euro, Berlin 1.499 Euro, Leipzig 1.564 Euro, Bremen 778 oder 912 Euro |
| Ohne laufenden Bezug | Anspruch möglich, Einkommen bis sechs Monate nach dem Entscheidungsmonat anrechenbar (§ 24 Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB II) |
| Unter 25 | nur mit Zusicherung der Unterkunftskosten (§ 24 Abs. 6 SGB II) |
| Ersatzbeschaffung | keine Erstausstattung, aus dem Regelbedarf oder als Darlehen (§ 24 Abs. 1 SGB II) |
Kein Bundesbetrag: warum jede Stadt anders zahlt
Wer nach der Erstausstattung fragt, bekommt zwei Antworten. Die eine nennt einen festen Betrag, meist eine Zahl aus einem Zeitungsartikel über eine bestimmte Stadt. Die andere sagt, das Jobcenter zahle "die notwendigen Möbel", und lässt offen, wie viel das ist. Beide führen in die Irre.
Das Gesetz nennt keinen Betrag. § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II bestimmt nur, dass "Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten" nicht vom Regelbedarf umfasst sind und "gesondert erbracht" werden. Satz 5 erlaubt die Leistung "als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen", und Satz 6 verlangt für die Pauschale "geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte". Die Höhe ermittelt also jeder kommunale Träger selbst, meist durch eine Preiserhebung bei Gebrauchtwarenhändlern, Discountern und Kleinanzeigen.
Die Grenze nach unten zieht die Rechtsprechung. Leipzig zitiert in seiner Fachinformation das Bundessozialgericht (BSG, 13.04.2011, B 14 AS 53/10 R): Pauschalen sind so zu bemessen, dass einfache und grundlegende Wohnbedürfnisse "in vollem Umfang" befriedigt werden können, und ihre Höhe muss auf Grundlage von Bezugsquellen und Preislisten nachvollziehbar sein. Ein Betrag, den niemand belegen kann, ist angreifbar. Ein Betrag, der niedrig, aber belegt ist, in der Regel nicht.
Die Pauschalen von fünf Trägern im Vergleich
Die Tabelle zeigt, was fünf Träger für eine komplette Erstausstattung ansetzen. Entscheidend ist die dritte Spalte: Berlin, Leipzig und Bremen zahlen die großen Haushaltsgeräte zusätzlich zur Pauschale, Wuppertal und der Kreis Warendorf nicht.
| Träger, Stand | 1 Person | Mehr Personen | Geräte zusätzlich zur Pauschale |
|---|---|---|---|
| Berlin, Rundschreiben Soz Nr. 06/2017, Preise Juni 2024 | 1.499 € | 2 Erwachsene 2.032 €, 1 Erwachsener und 1 Kind 1.970 €, 2 Erwachsene und 2 Kinder 3.047 €, je weiteres Kind 303 € | Waschmaschine 302 €, Kühlschrank 225 €, Elektroherd 288 €, Lieferung 49 €, Anschluss 39 € |
| Leipzig, Sozialamt, Stand 01.04.2026 | 1.564 € | 2 Personen 2.036 €, 3 Personen 2.406 €, je weitere Person 518 € | Waschmaschine 220 €, Kühlschrank 135 € (100 l) oder 240 € (150 l), Elektroherd 163 € |
| Bremen, VAnw vom 01.01.2026 | 778 € (1 Zimmer), 912 € (ab 2 Zimmer) | Paar 1.214 €, Alleinerziehend mit Kind 1.102 bis 1.124 €, 3 Personen 1.669 bis 1.691 € | Waschmaschine 309 €, Kühlschrank 193 €, Elektroherd 301 €, Staubsauger 54 € |
| Wuppertal, Weisung 06/2026 | 1.170 € | 2 Personen 1.414 €, 3 Personen 1.810 €, 4 Personen 2.018 €, 5 Personen 2.414 €, 6 Personen 2.623 € | keine gesonderten Beträge; die Richtpreisliste setzt eine kleine Küche mit Elektrogeräten gebraucht mit 250 bis 300 € an, die Waschmaschine gebraucht mit 170 € |
| Kreis Warendorf, Richtlinie 01.07.2024 | 1.192 € (Mobiliar mit Küche 812 €, Haushaltsgeräte 180 €, Hausrat 200 €) | Partner plus 231 €, weitere Person ab 7 Jahren plus 301 €, bis 6 Jahre plus 181 €, Hausrat je weitere Person plus 30 € | in den 180 € enthalten |
Rechnet man für eine alleinstehende Person Waschmaschine, Kühlschrank und Elektroherd hinzu, wo sie gesondert gezahlt werden, ergibt sich: Berlin 2.314 Euro, Leipzig 2.082 Euro (mit dem 100-Liter-Kühlschrank), Bremen 1.715 Euro (Wohnung ab zwei Zimmern), Kreis Warendorf 1.192 Euro, Wuppertal 1.170 Euro. Der höchste Betrag ist fast doppelt so hoch wie der niedrigste. Wer eine Zahl aus einer anderen Stadt liest, kann daraus für das eigene Jobcenter nichts ableiten.
Drei Hinweise zum Lesen der Tabelle:
- Leipzig ist das Sozialamt. Die Fachinformation gilt für die Sozialhilfe nach § 31 SGB XII. Ob das Jobcenter Leipzig dieselben Werte anwendet, steht darin nicht. Die Bremer Verwaltungsanweisung hält allgemein fest, es bestünden "keine Bedenken", bereits ermittelte Pauschalen der Sozialhilfe auch im SGB II anzuwenden.
- Bremen hat die Fassung vom 01.01.2024 ersetzt. Die Verwaltungsanweisung, die zum 01.01.2026 in Kraft getreten ist, hebt die vom 15.01.2025 auf. Wer noch die Fassung von 2024 zitiert, zitiert eine überholte Liste.
- Manche Richtlinie ist sehr alt. Die Richtlinie, die der Rhein-Lahn-Kreis veröffentlicht, trägt den Stand Februar 2006, verweist noch auf § 23 SGB II in der damaligen Fassung und nennt für eine Person einen Höchstbetrag von 1.310 Euro einschließlich einer Waschmaschine für 250 Euro. Fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach dem Stand der Liste, die es anwendet. Eine Pauschale, die seit Jahren nicht an die Preise angepasst wurde, ist der stärkste Ansatzpunkt für einen Widerspruch.
Wann eine Erstausstattung vorliegt
Der Begriff ist nicht zeitlich, sondern bedarfsbezogen gemeint. Leipzig stellt auf die Frage ab, "ob erstmals ein Bedarf für die Ausstattung einer Wohnung entsteht" (BSG, 19.09.2008, B 14 AS 64/07 R). Die Richtlinien der fünf Träger nennen übereinstimmend diese Anlässe:
| Anlass | Was die Träger dazu festlegen |
|---|---|
| Erste eigene Wohnung | typischer Fall nach Auszug aus dem Elternhaus (Bremen); Wuppertal verlangt bei über 25-Jährigen, dass keine eigenen Möbel vorhanden sind und die Eltern nicht helfen |
| Auszug aus Einrichtung, Frauenhaus, Untermiete oder möblierter Wohnung | Erstausstattung, soweit dort die Einrichtung gestellt wurde (Bremen, Berlin, Warendorf) |
| Haftentlassung | Wuppertal: nach Haft von über sechs Monaten; Berlin und Rhein-Lahn: wenn Wohnung oder Einlagerung der Möbel während der Haft nicht möglich war |
| Wohnungsbrand, Wasserschaden, Schädlingsbefall | Erstausstattung, aber Ansprüche gegen die Hausratversicherung oder gegen Dritte gehen vor |
| Trennung | Bremen und Leipzig: wenn die Einrichtung beim früheren Partner bleibt und der Herausgabeanspruch nicht zeitnah durchsetzbar ist; Wuppertal geht von ausreichendem Hausrat aus und gewährt nur eine Teilausstattung für Unteilbares wie Einbauküche oder Doppelbett |
| Obdachlosigkeit, Zuzug aus dem Ausland | Komplettbedarf (Leipzig, Wuppertal) |
| Vom Jobcenter veranlasster Umzug | Gegenstände, die allein durch den Umzug unbrauchbar werden, sind wie eine Erstausstattung zu behandeln (BSG, 01.07.2009, B 4 AS 77/08 R) |
Bei der Trennung liegen die Träger am weitesten auseinander. Wer nach einer Trennung auszieht, sollte im Antrag deshalb konkret angeben, welche Gegenstände in der alten Wohnung bleiben, warum sie nicht geteilt werden können und ob der frühere Partner die Herausgabe verweigert.
Eine Wartefrist gibt es nicht. Leipzig verweist auf ein Urteil, nach dem der Anspruch auch dann besteht, wenn jemand die Anschaffung zunächst aus freier Entscheidung unterlassen und längere Zeit in einer unmöblierten Wohnung gelebt hat (BSG, 20.08.2009, B 14 AS 45/08 R).
Ersatzbeschaffung ist keine Erstausstattung
Hier liegt der häufigste Ablehnungsgrund. Geht die Waschmaschine kaputt, ist das Sofa durchgesessen oder das Bett zusammengebrochen, ist der Ersatz aus dem Regelbedarf zu bezahlen. Der Kreis Warendorf fasst es in einem Satz: Ersatzbeschaffung bei defekten oder abgenutzten Gegenständen ist Regelleistung. Allein die durch Alter und Abnutzung eingetretene Unbrauchbarkeit ist keine besondere Bedarfslage (LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014, L 19 AS 26/13). Bremen schließt auch den Ersatz nach "Weggabe oder Zerstörung durch die leistungsberechtigte Person" aus.
Ohne Geld bleiben Sie trotzdem nicht. Ist der Bedarf unabweisbar und aus Erspartem nicht zu decken, kann das Jobcenter ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II geben. Das Berliner Rundschreiben verweist ausdrücklich auf diesen Weg. Das Darlehen wird mit 5 Prozent des Regelbedarfs vom laufenden Grundsicherungsgeld getilgt, bei einer alleinstehenden Person mit 28,15 Euro im Monat. Wie diese Rate mit anderen Abzügen zusammenwirkt, steht unter Jobcenter fordert Geld zurück.
Die Abgrenzung kippt, wenn ein Gegenstand vorher gar nicht nötig war. Dann ist er erstmals Bedarf, auch wenn der Haushalt schon lange besteht.
Waschmaschine, Küche, Fernseher: Einzelfälle
Waschmaschine. Sie gehört zur Erstausstattung, Bremen zählt sie ausdrücklich auf. Bremen zahlt sie aber nur, wenn der Vermieter keine Gemeinschaftswaschmaschine stellt oder diese aus schwerwiegenden, etwa gesundheitlichen Gründen nicht genutzt werden kann. Umgekehrt nennt der Kreis Warendorf den "Wegfall einer Gemeinschaftswaschmaschine im Haus" als Beispiel für einen Erstausstattungsbedarf an einem einzelnen Gerät. Berlin legt bei Waschmaschine, Kühlschrank und Staubsauger den Preis eines Neugeräts zugrunde, weil Neugeräte seltener ausfallen und weniger Strom und Wasser verbrauchen.
Küche. Wer aus einer Wohnung mit Einbauküche in eine ohne zieht, hat erstmals Bedarf an Küchenmöbeln (Kreis Warendorf). Leipzig nennt den Einbaukühlschrank, der nicht mitgenommen werden kann, und den Wechsel von Kochgas auf Strom: Dann ist ein Elektroherd als Erstausstattung zu gewähren. Bremen erhöht die Pauschale, wenn die Wohnung keinen Spülschrank mit Spüle hat.
Geschirrspüler und Trockner. Beide gehören regelmäßig nicht dazu (Bremen, Wuppertal). Berlin, Bremen und Leipzig machen eine Ausnahme beim Geschirrspüler, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht von Hand abwaschen kann.
Fernseher. Er ist weder Einrichtungsgegenstand noch Haushaltsgerät (BSG, 09.06.2011, B 8 SO 3/10 R; BSG, 24.02.2011, B 14 AS 75/10 R). Wuppertal gewährt ihn höchstens als Darlehen.
Jugendbett. Ist ein Kind dem Kinderbett entwachsen, ist das erste normal große Bett Erstausstattung (BSG, 23.05.2013, B 4 AS 79/12 R). Berlin setzt dafür 167 Euro an, Wuppertal in der Regel 95 Euro, mit dem Zusatz "für Erwachsene" im Bescheid, damit nicht später ein drittes Bett fällig wird.
Renovierung. Tapeten und Teppichboden fallen nach der Bremer Anweisung nicht unter die Erstausstattung. Berlin bewilligt Teppichboden nur ausnahmsweise, etwa bei einem Kleinkind im Haushalt für einen Raum.
Pauschale, Sachleistung oder Gutschein
Das Gesetz lässt alle drei Formen zu. In der Praxis überwiegt die Geldpauschale, aber nicht überall gleich:
- Geldpauschale als Regel. Leipzig hat sich für die Pauschale entschieden, weil sie die Dispositionsfreiheit unterstützt: Sie können innerhalb des Betrags verschieben, also beim Schrank sparen und mehr für das Bett ausgeben. Der Kreis Warendorf schreibt einen Hinweis in den Bescheid, dass der Betrag für alle aufgeführten Gegenstände reichen muss und gebrauchte Ware zumutbar ist.
- Gutschein oder Kostenübernahmeschein als Ausnahme. Warendorf nennt als Gründe etwa eine bekannte Suchterkrankung, Verschuldung oder frühere Zweckentfremdung von Leistungen. Die Begründung muss im Bescheid stehen. Berlin sieht den Kostenübernahmeschein nur vor, wenn eine zweckfremde Verwendung zu erwarten ist.
- Sachleistung aus dem Möbellager. Die Richtlinie des Rhein-Lahn-Kreises sieht die Hilfe "soweit möglich als Sachleistung aus vorhandenen Möbellagern" vor und erst danach eine Geldleistung.
Gebrauchte Möbel dürfen alle fünf Träger zumuten. Wer eine Zuweisung in ein Möbellager oder einen Gutschein bekommt, obwohl kein Grund im Bescheid steht, kann das im Widerspruch rügen.
Der Antrag: vor dem Kauf und gesondert
Die Erstausstattung ist im Antrag auf Grundsicherungsgeld nicht enthalten. Leistungen nach § 24 Abs. 3 SGB II "sind gesondert zu beantragen" (§ 37 Abs. 1 Satz 2 SGB II). Der Antrag wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück (§ 37 Abs. 2). Wuppertal folgert daraus, dass der Bedarf "im Monat der Antragstellung oder danach" bestehen muss.
Daraus ergibt sich die Reihenfolge:
- Antrag stellen, sobald der Anlass feststeht. Bei einem Umzug stellen Sie ihn zusammen mit dem Antrag auf Zusicherung der neuen Miete. Ein formloses Schreiben reicht, um den Monat zu sichern.
- Bedarf begründen. Schreiben Sie, warum es eine Erstausstattung ist (Anlass aus der Tabelle oben) und welche Gegenstände fehlen. Bei Brand legen Sie das Schreiben der Versicherung bei, bei Haft die Entlassungsbescheinigung, bei Trennung eine Liste der Gegenstände, die beim früheren Partner bleiben.
- Bescheid abwarten, dann kaufen. Wer vorher kauft, hat den Bedarf schon selbst gedeckt. Im Kreis Warendorf stehen die bewilligten Gegenstände einzeln mit Betrag im Bescheid.
- Transport und Anschluss mitbeantragen. Können Sie die Möbel nicht selbst transportieren oder die Geräte nicht selbst anschließen, übernehmen Wuppertal und Bremen auch diese Kosten, Berlin pauschal mit 49 Euro für die Lieferung und 39 Euro für den Anschluss.
Wer unter 25 Jahre alt ist und ohne Zusicherung auszieht, bekommt keine Erstausstattung. § 24 Abs. 6 SGB II knüpft sie an die Zusicherung der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 5. Welche Zusicherung vor dem Mietvertrag nötig ist und welches Jobcenter sie erteilt, steht unter Umzug mit Grundsicherungsgeld.
Auch ohne laufendes Grundsicherungsgeld
Die Erstausstattung gibt es auch für Haushalte, die sonst ohne Jobcenter auskommen. Nach § 24 Abs. 3 Satz 3 SGB II wird sie erbracht, wenn Sie den Bedarf "aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können". Das Jobcenter darf dann das Einkommen berücksichtigen, das Sie bis zu sechs Monate nach dem Monat der Entscheidung erzielen (Satz 4). Wuppertal und Berlin rechnen deshalb mit sieben Monaten: Entscheidungsmonat plus sechs Folgemonate.
Der Kreis Warendorf rechnet das in seiner Richtlinie vor: Beantragt sind 500 Euro, das Einkommen liegt jeden Monat 50 Euro über dem Bedarf. Sieben Monate mal 50 Euro ergeben 350 Euro Eigenanteil, bewilligt werden 150 Euro. Bei einer kompletten Wohnungserstausstattung von 1.200 Euro bliebe bei demselben Überschuss ein Anspruch von 850 Euro. Fallen Möbel, Kleidung und Babyausstattung zusammen an, darf der Eigenanteil nach dem Berliner Rundschreiben nur einmal berücksichtigt werden.
Das betrifft vor allem Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag, deren Einkommen im Alltag reicht, aber nicht für eine Wohnungseinrichtung nach einer Trennung oder für die Babyausstattung. Den Antrag stellen Sie beim Jobcenter, nicht bei der Familienkasse.
Kleidung, Schwangerschaft und Geburt
Nr. 2 desselben Absatzes deckt die Erstausstattung für Bekleidung und bei Schwangerschaft und Geburt. Auch hier setzt jeder Träger eigene Beträge an:
| Träger | Bekleidung Erwachsene | Schwangerschaftskleidung | Baby |
|---|---|---|---|
| Berlin | Männer 376 €, Frauen 402 € | 260 € | 531 € |
| Bremen | 438 € | 247 € | 328 € plus Kinderwagen 110 €, Kinderbett 106 €, Bettzeug 76 € |
| Leipzig (Sozialamt) | Frauen 273 €, Männer 327 € | 259 € | 458 € einschließlich Kinderwagen |
| Wuppertal | 425 € ab 16 Jahren (Kinder 290 € oder 350 €) | 160 € ab der 13. Woche | 229 € Hausrat plus 110 € Kinderwagen plus 120 € Kleidung |
| Kreis Warendorf | Frauen 355 €, Männer 320 € | 170 € | 300 € |
Kleidung wird nur bei Totalverlust bezahlt, etwa nach Brand oder Obdachlosigkeit, oder bei einer krankheitsbedingten Gewichtsänderung über mehrere Größen. Bei Haftentlassung stellt die Justizvollzugsanstalt nach § 75 StVollzG die nötige Kleidung, das rechnen Berlin, Bremen und Wuppertal an. Liegt die letzte Schwangerschaft weniger als drei Jahre zurück, gehen Berlin, Bremen und Wuppertal davon aus, dass Schwangerschaftskleidung noch in Teilen vorhanden ist, Bremen auch Teile der Babyausstattung. Wer nachweist, dass nichts mehr da ist, bekommt den vollen Betrag. Auf Spenden etwa der Bundesstiftung Mutter und Kind dürfen Bremen und Wuppertal nicht verweisen.
Wo diese Angaben enden
Die Beträge stammen aus den Richtlinien von fünf Trägern und gelten nur dort. Kein Jobcenter ist an die Liste eines anderen gebunden. Für alle anderen Orte bleibt die Regel des Gesetzes: Die Pauschale muss den einfachen Bedarf voll decken und nachvollziehbar ermittelt sein. Fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach der Arbeitshilfe zu § 24 SGB II und deren Stand. Die Leipziger Werte sind die des Sozialamts, die Bremer Anweisung liegt hier als Abdruck vor, und die Berliner Preise wurden im Juni 2024 erhoben und sollen alle zwei Jahre überprüft werden.
Die Reform zum Grundsicherungsgeld vom 1. Juli 2026 hat am Regelbedarf von 563 Euro nichts geändert, und die Erstausstattung bleibt eine gesonderte Leistung daneben. Was sich sonst geändert hat, steht unter Grundsicherungsgeld. Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder die Altersgrenze erreicht hat, beantragt die Erstausstattung nach § 31 SGB XII beim Sozialamt.
Häufige Fragen
Muss ich die Möbel neu kaufen?
Nein, und Sie können es auch nicht verlangen. Alle fünf Träger halten gebrauchte, gut erhaltene Möbel für zumutbar. Berlin setzt für Waschmaschine, Kühlschrank und Staubsauger trotzdem Neupreise an, Wuppertal erlaubt bei Großgeräten eine gute Energiebilanz.
Ich habe schon gekauft. Bekomme ich das Geld nachträglich?
In der Regel nicht. Der Antrag wirkt nur auf den Ersten des Antragsmonats zurück, und ein bereits gedeckter Bedarf ist kein Bedarf mehr.
Bekomme ich nach einem zweiten Umzug noch einmal Erstausstattung?
Nur, wenn wieder ein Anlass vorliegt, etwa ein Brand oder eine Trennung. Wuppertal behandelt einen erneuten Antrag, wenn schon einmal Erstausstattung bewilligt wurde, als Einzelfallentscheidung. Ein Umzug allein begründet keinen neuen Bedarf, außer das Jobcenter hat ihn veranlasst und Gegenstände passen nicht in die neue Wohnung.
Die Pauschale reicht nicht. Was kann ich tun?
Fragen Sie, auf welcher Preiserhebung sie beruht und wann diese durchgeführt wurde. Legen Sie gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch ein und fügen Sie aktuelle Preise für einfache oder gebrauchte Ware bei. Bremen und Berlin lassen ausdrücklich zu, von der Pauschale abzuweichen, wenn der Einzelfall es erfordert.
Quellen
- § 24 SGB II, Abweichende Erbringung von Leistungen (Abs. 1, 3 und 6) abgerufen 10/2026
- § 37 SGB II, Antragserfordernis (Abs. 1 Satz 2, Abs. 2) abgerufen 10/2026
- Jobcenter Wuppertal, Weisung und Verfahrenshinweis zu § 24 SGB II, Einmalige Leistungen, Stand 06/2026, mit Anlagen 1 und 2 abgerufen 10/2026
- Senatsverwaltung Berlin, Rundschreiben Soz Nr. 06/2017 zur Umsetzung des § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II, 5. Fassung gültig seit 05.03.2026 abgerufen 10/2026
- Stadt Leipzig, Sozialamt, Fachinformation Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII, Stand 01.04.2026 abgerufen 10/2026
- Freie Hansestadt Bremen, Verwaltungsanweisung zu § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II und § 31 SGB XII, Inkrafttreten 01.01.2026 (Abdruck bei harald-thome.de) abgerufen 10/2026
- Kreis Warendorf, Richtlinie Erstausstattungen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 2 SGB II, Stand 01.07.2024 (Abdruck bei harald-thome.de) abgerufen 10/2026
- Rhein-Lahn-Kreis, Richtlinien zur Pauschalierung von einmaligen Bedarfen, Stand Februar 2006 abgerufen 10/2026
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