Mehrbedarf Ernährung beim Jobcenter: welche Krankheiten, wie viel Geld 2026
Es gibt den Zuschlag nicht nur bei Zöliakie und nicht für jede Diät. Es gibt ihn für eine kurze Liste von Krankheiten, und für Kinder ist die Liste länger.
Kurz erklärt
Den Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung zahlen Jobcenter und Sozialamt, wenn eine Krankheit eine Ernährung verlangt, die teurer ist als normale gesunde Kost. Die Höhe richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins in Prozent der Regelbedarfsstufe 1, also von 563 Euro im Jahr 2026. Erwachsene erhalten bei Mukoviszidose 30 Prozent (168,90 Euro), bei Zöliakie 20 Prozent (112,60 Euro), bei krankheitsbedingter Mangelernährung 10 Prozent (56,30 Euro) und bei Dialyse 5 Prozent (28,15 Euro), bei Dialyse mit Mangelernährung zusammen 84,45 Euro. Bei Diabetes, Bluthochdruck, Gicht, Fettstoffwechselstörungen sowie Laktose-, Fruktose- und Histaminunverträglichkeit gibt es bei Erwachsenen in der Regel nichts. Für Kinder gelten eigene, nach Alter gestaffelte Werte.
Auf einen Blick
| Rechtsgrundlage | § 21 Abs. 5 SGB II (Jobcenter), § 30 Abs. 5 SGB XII (Sozialamt, auch Grundsicherung im Alter) |
|---|---|
| Bezugsgröße 2026 | Regelbedarfsstufe 1, 563 Euro, auch für Partner, Rentner und Kinder |
| Zöliakie (Erwachsene) | 20 Prozent, 112,60 Euro im Monat, dauerhaft |
| Mukoviszidose (Erwachsene) | 30 Prozent, 168,90 Euro im Monat, dauerhaft |
| Krankheitsassoziierte Mangelernährung | 10 Prozent, 56,30 Euro, nur mit Diagnose nach GLIM-Kriterien |
| Dialyse | 5 Prozent, 28,15 Euro; mit Mangelernährung 15 Prozent, 84,45 Euro |
| Kein Mehrbedarf (Erwachsene) | Diabetes, Bluthochdruck, Gicht, Fettstoffwechsel, Laktose-, Fruktose-, Histaminunverträglichkeit |
| Nachweis | Anlage MEB mit ärztlicher Bescheinigung, Erstattung 5,36 Euro |
Was der Mehrbedarf für Ernährung ist
Der Regelbedarf enthält Geld für Essen. Er geht davon aus, dass sich ein Mensch normal und gesund ernährt. Fachleute nennen diese Kost "Vollkost" oder gesunde Mischkost. Manche Krankheiten verlangen aber eine Ernährung, die mehr kostet: glutenfreies Brot bei Zöliakie, sehr fett- und kalorienreiche Kost bei Mukoviszidose. Für diese Mehrkosten gibt es einen Zuschlag zum Regelbedarf. Das Gesetz nennt ihn Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung, die Praxis sagt oft Krankenkostzulage.
Im Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) steht er in § 21 Abs. 5 SGB II. Dort heißt es nur, er werde "in angemessener Höhe anerkannt", wenn jemand "aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung" bedarf. Beim Sozialamt gilt § 30 Abs. 5 SGB XII. Er verlangt, dass die Kosten "unausweichlich und in mehr als geringem Umfang" über dem Durchschnitt liegen.
Eine Zahl steht in keinem der beiden Gesetze. Die Beträge kommen aus den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, eines Fachverbands von Kommunen, Ländern und Wohlfahrtsverbänden. Für Erwachsene gilt die Fassung von 2020 (DV 12/20), für Kinder seit 2024 eine eigene (DV 23/23). Die Bundesagentur für Arbeit schreibt ihren Jobcentern vor, diese Empfehlungen zu nutzen (Fachliche Weisungen § 21, Rz. 21.25). Abweichen dürfen sie nur im Einzelfall und nur mit dem Ärztlichen Dienst oder dem Gesundheitsamt (Rz. 21.28).
Gerechnet wird immer in Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Das ist der Regelbedarf einer alleinstehenden Person, 2026 genau 563 Euro (§ 2 RBSFV 2026). Diese Bezugsgröße gilt für alle, auch für Partner, Rentner und Kinder, deren eigener Regelbedarf niedriger ist.
Die Beträge 2026 für Erwachsene
| Erkrankung | Prozent der Stufe 1 | Euro im Monat 2026, Jobcenter und Sozialamt | Wie lange |
|---|---|---|---|
| Mukoviszidose (zystische Fibrose) | 30 % | 168,90 € | dauerhaft, Prüfung erst nach Lungentransplantation |
| Zöliakie (Sprue) | 20 % | 112,60 € | dauerhaft |
| Krankheitsassoziierte Mangelernährung, etwa bei Krebs, COPD, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Lebererkrankung | 10 % | 56,30 € | Prüfung alle 6 bis 12 Monate |
| Terminale Niereninsuffizienz mit Dialyse | 5 % | 28,15 € | bis nach einer Nierentransplantation |
| Dialyse und Mangelernährung zusammen | 15 % | 84,45 € | wie Dialyse |
| Schluckstörung mit ärztlich empfohlenem Andickungspulver | tatsächliche Kosten | je nach Verbrauch | nach ärztlicher Empfehlung |
| Chronische Niereninsuffizienz ohne Dialyse | kein Mehrbedarf | 0 € | |
| Diabetes, Bluthochdruck, Gicht, Fettstoffwechselstörungen und weitere Vollkost-Krankheiten | kein Mehrbedarf | 0 € | |
| Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption, Histaminunverträglichkeit, Glutensensitivität ohne Zöliakie | kein Mehrbedarf, seltene Ausnahmen | 0 € |
Die Prozentsätze stehen in Teil II der Empfehlungen von 2020 und in Anlage 1 der Weisungen der Bundesagentur. Die Euro-Beträge folgen aus 563 Euro. Die Zahlen beruhen auf einem Gutachten der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin. Diätassistentinnen haben dafür Wochenspeisepläne erstellt und deren Einkaufspreise mit einer normalen Vollkost verglichen. Das Ergebnis wurde in Schritten von 5 Prozent aufgerundet.
Bei Schluckstörungen, etwa nach einem Schlaganfall oder bei Parkinson, gibt es keinen Prozentsatz. Manche Betroffene brauchen ein Andickungspulver, damit sie genug trinken können. Es gilt als diätetisches Lebensmittel und wird von der Krankenkasse nicht bezahlt. Die benötigte Menge ist sehr unterschiedlich. Der Deutsche Verein empfiehlt deshalb, die tatsächlichen Kosten zu übernehmen, wenn eine Ärztin das Pulver empfiehlt. Die Ernährungsmediziner halten bis zu 100 Euro im Monat für möglich. Soßenbinder aus dem Supermarkt eignet sich dafür nicht.
Angenommen, eine alleinerziehende Mutter bezieht Grundsicherungsgeld. Sie und ihr neunjähriger Sohn haben beide Zöliakie, ärztlich bescheinigt.
Die Mutter erhält 20 Prozent von 563 Euro, also 112,60 Euro. Für den Sohn gilt die Kindertabelle weiter unten: von 7 bis 9 Jahren 10 Prozent, also 56,30 Euro. Zusammen sind das 168,90 Euro im Monat zusätzlich.
Mit dem zehnten Geburtstag steigt der Satz des Sohnes auf 15 Prozent, also 84,45 Euro. Die Familie bekommt dann 197,05 Euro. Ein neues Attest verlangt die Bundesagentur bei Zöliakie nicht (Rz. 21.29). Ob das Jobcenter den höheren Satz von selbst ansetzt, regelt keine Weisung. Prüfen Sie deshalb den nächsten Bescheid.
Nur bei Zöliakie oder bei jeder Diät? Beides stimmt nicht
Zwei Antworten kursieren. Die eine sagt, den Mehrbedarf gebe es praktisch nur bei Zöliakie. Die andere sagt, jede ärztlich verordnete Diät reiche aus. Richtig ist keine davon.
Gegen "nur Zöliakie" spricht die Tabelle. Mukoviszidose bringt mehr Geld als Zöliakie, und auch Dialyse und Mangelernährung haben feste Sätze. Die Liste ist außerdem ausdrücklich nicht abschließend. Der Deutsche Verein schreibt, dass Mehrbedarfe für andere Erkrankungen "dadurch nicht berührt" werden. Die Bundesagentur verlangt für solche Fälle ein Gutachten ihres Ärztlichen Dienstes (Rz. 21.28). Ein Beispiel ist die angeborene Fruktoseintoleranz, bei der Fruktose ganz gemieden werden muss. Dort wird die Höhe im Einzelfall bestimmt.
Gegen "jede Diät" spricht die Bedingung im Gesetz. Gezahlt wird nur, wenn die Kost teurer ist als gesunde Vollkost. Für Diabetes, Gicht oder Bluthochdruck ist nach dem Stand der Ernährungsmedizin eine Vollkost angezeigt. Sie stehen deshalb auf der Liste ohne Mehrbedarf. Ein Attest ändert daran nichts. Die Anlage MEB sagt dem Arzt sogar, dass bei einer Ernährungsumstellung ohne Mehrkosten keine Bescheinigung nötig ist.
Ein dritter Grund für die Verwirrung sind alte Zahlen. Die Empfehlungen von 2014 sahen bei Dialyse 20 Prozent vor und bei Niereninsuffizienz mit eiweißdefinierter Kost 10 Prozent. Mukoviszidose stand dort bei 10 Prozent. Seit den Empfehlungen von 2020 gilt: Dialyse 5 Prozent, Niereninsuffizienz ohne Dialyse nichts, Mukoviszidose 30 Prozent. Ohne Dialyse wird zwar weniger Eiweiß und Salz empfohlen. Die empfohlene Eiweißmenge entspricht aber dem, was die Deutsche Gesellschaft für Ernährung allen Erwachsenen rät. Mehrkosten entstehen dadurch nicht. Wer heute noch 20 Prozent für Dialyse liest, liest eine überholte Tabelle. Die Bundesagentur hat die Werte von 2020 mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 übernommen.
Kein Mehrbedarf: Diabetes, Bluthochdruck, Unverträglichkeiten
Für die folgenden Krankheiten empfiehlt der Deutsche Verein bei Erwachsenen eine Vollkost oder eine individuell angepasste Vollkost. Sie führt "regelhaft nicht zu einem Mehrbedarf":
- Fettstoffwechselstörungen, erhöhte Harnsäure und Gicht
- Bluthochdruck, Wassereinlagerungen bei Herz- oder Nierenerkrankungen
- Diabetes Typ 1 und Typ 2
- Magen- und Zwölffingerdarmgeschwür, Neurodermitis, Lebererkrankungen, Endometriose
- Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption, Histaminunverträglichkeit
- Gluten- oder Weizensensitivität ohne Zöliakie
Bei den Unverträglichkeiten gibt es seltene Ausnahmen. Die Bundesagentur nennt den angeborenen Laktasemangel und die angeborene Fruktoseintoleranz (Anlage 1 Teil 3). Wer eine dieser seltenen Diagnosen hat, sollte sie im Attest genau so benennen. "Laktoseintoleranz" allein reicht bei Erwachsenen nicht.
Mangelernährung: die Diagnose Krebs allein reicht nicht
Krebs, COPD, Morbus Crohn oder eine Leberzirrhose lösen den Zuschlag nicht von selbst aus. Gezahlt wird für die Mangelernährung, die diese Krankheiten oft mit sich bringen. Sie muss ärztlich festgestellt sein. Dafür gelten die sogenannten GLIM-Kriterien, ein internationaler Standard. Mindestens ein Kriterium aus jeder der beiden Gruppen muss erfüllt sein.
Am Körper sichtbar: ungewollter Gewichtsverlust von mehr als 5 Prozent in sechs Monaten oder mehr als 10 Prozent über sechs Monate. Oder ein Body-Mass-Index unter 20 (unter 70 Jahren) beziehungsweise unter 22 (ab 70 Jahren). Oder gemessen verringerte Muskelmasse.
Bei der Ursache: weniger als die Hälfte des Energiebedarfs über mehr als eine Woche gegessen, oder die Nahrung wird über Wochen schlecht aufgenommen. Oder die Krankheit ist schwer beziehungsweise entzündlich.
Genau diese Fragen stellt die Anlage MEB dem Arzt (Frage 14). Ist die Diagnose gesichert, ist der Mehrbedarf "in der Regel" zu bejahen. Eine Ausnahme nennen die Empfehlungen selbst: Magersucht, weil dort keine teurere Kost nötig ist.
Kinder und Jugendliche: eigene Tabelle nach Alter
Seit September 2024 gelten für Kinder eigene Empfehlungen. Sie ersetzen für alle unter 18 Jahren die Werte für Erwachsene. Die Bundesagentur hat sie im November 2024 als Anlage 2 übernommen. Bezugsgröße bleibt die Stufe 1 mit 563 Euro. Gestaffelt wird nach Altersgruppen, und die Gruppe wechselt am Geburtstag. "1 bis 3" heißt also vom ersten Geburtstag bis zum Tag vor dem vierten.
| Erkrankung | unter 1 | 1 bis 3 | 4 bis 6 | 7 bis 9 | 10 bis 12 | 13 bis 14 | 15 bis 17 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zöliakie | 28,15 € | 56,30 € | 56,30 € | 56,30 € | 84,45 € | 84,45 € | 84,45 € |
| Mukoviszidose | 112,60 € | 84,45 € | 84,45 € | 112,60 € | 112,60 € | 140,75 € | 168,90 € |
| Krankheitsassoziierte Mangelernährung | 56,30 € | 140,75 € | 140,75 € | 168,90 € | 197,05 € | 225,20 € | 253,35 € |
| Phenylketonurie (PKU) | 112,60 € | 84,45 € | 84,45 € | 84,45 € | 112,60 € | 140,75 € | 140,75 € |
| Morbus Crohn, nicht in Ruhephase | Einzelfall | 56,30 € | 56,30 € | 56,30 € | 56,30 € | 84,45 € | 84,45 € |
| Ketogene Diät, etwa bei Epilepsie | 28,15 € | 56,30 € | 84,45 € | 84,45 € | 84,45 € | 84,45 € | 84,45 € |
| Galaktosämie | 56,30 € | 56,30 € | 56,30 € | 56,30 € | 56,30 € | 84,45 € | 84,45 € |
| Angeborene Fruktoseintoleranz, Saccharoseintoleranz | 28,15 € | 28,15 € | 28,15 € | 28,15 € | 28,15 € | 56,30 € | 56,30 € |
| Familiäre Hypercholesterinämie (heterozygot) | 28,15 € | 28,15 € | 28,15 € | 56,30 € | 56,30 € | 56,30 € | 56,30 € |
| Laktoseintoleranz mit geringer Toleranz oder starken Beschwerden | 28,15 € | 28,15 € | 28,15 € | 28,15 € | 28,15 € | 28,15 € | 28,15 € |
| Kuhmilchallergie | 0 € | 28,15 € | 28,15 € | 28,15 € | 28,15 € | 28,15 € | 56,30 € |
Die Prozentsätze dahinter: 28,15 Euro sind 5 Prozent, 56,30 Euro 10, 84,45 Euro 15, 112,60 Euro 20, 140,75 Euro 25, 168,90 Euro 30, 197,05 Euro 35, 225,20 Euro 40 und 253,35 Euro 45 Prozent.
Drei Unterschiede zu Erwachsenen fallen auf. Bei Mangelernährung liegt der Satz für Jugendliche mit bis zu 45 Prozent weit über den 10 Prozent für Erwachsene. Bei Laktoseintoleranz gibt es für Kinder 5 Prozent, weil laktosefreie Milch ihre Calciumversorgung sichert und etwas mehr kostet. Das gilt aber nur bei geringer Toleranz oder starken Beschwerden. Und Dialyse hat bei Kindern keinen festen Satz. Eine chronische Nierenerkrankung wird hier immer einzeln geprüft (Anlage 2 Teil 2).
Ohne Mehrbedarf bleiben in der Regel auch bei Kindern Diabetes, Übergewicht, Fruktosemalabsorption, Histaminunverträglichkeit, Bluthochdruck und Reizdarm. Bei Kuhmilchallergie im ersten Lebensjahr gibt es nichts, weil die Spezialnahrung für Säuglinge von der Krankenkasse erstattet werden kann.
Grundsicherung im Alter: dieselben Werte beim Sozialamt
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins sind für die Sozialhilfe geschrieben, also für § 30 Abs. 5 SGB XII. Das Jobcenter wendet sie nur "entsprechend" an. Für Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung im Alter und für Menschen mit voller Erwerbsminderung gelten sie damit unmittelbar. § 42 Nr. 2 SGB XII zählt die zusätzlichen Bedarfe, zu denen § 30 gehört, zu den Leistungen der Grundsicherung. Die Beträge in beiden Tabellen sind beim Sozialamt dieselben.
Ein Unterschied steht im Gesetzestext. § 30 Abs. 5 Satz 2 SGB XII nennt ausdrücklich Präparate zur Versorgung mit bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen, soweit die Krankenkasse sie nicht zahlt. Im SGB II fehlt dieser Satz. Der Deutsche Verein zählt solche Produkte aber für beide Gesetze zur Ernährung.
Nehmen Sie ein Rentnerpaar mit Grundsicherung im Alter. Der Mann ist an der Dialyse, und der Arzt bescheinigt zusätzlich eine Mangelernährung. Sein eigener Regelbedarf ist Stufe 2, also 506 Euro. Der Mehrbedarf richtet sich trotzdem nach Stufe 1: 15 Prozent von 563 Euro, also 84,45 Euro im Monat. Der Deutsche Verein sagt ausdrücklich, dass die Werte unabhängig vom Status in der Bedarfsgemeinschaft gelten.
Der Antrag: Anlage MEB und Attest
Ein eigener Antrag ist im SGB II nicht nötig. Nur bestimmte einmalige Leistungen müssen nach § 37 Abs. 1 Satz 2 SGB II gesondert beantragt werden, der Mehrbedarf gehört nicht dazu. Das Jobcenter muss aber davon wissen. In der Praxis geht das über die Anlage MEB der Bundesagentur, Stand Oktober 2026.
- Anlage MEB ausfüllen Name, Person in der Bedarfsgemeinschaft, erstmalig oder erneut. Für jede kranke Person eine eigene Anlage.
- Bescheinigung vom Arzt Die Ärztin kreuzt Zöliakie, Mukoviszidose, Dialyse, Schluckstörung oder Mangelernährung an. Für alles andere gibt es das Feld "Sonstige Erkrankung" mit der nötigen Kostform. Auch ein eigenes Attest reicht, wenn es Krankheit und Kostform konkret nennt.
- Im verschlossenen Umschlag abgeben So verlangt es das Formular. Die Arztseite dürfen im Jobcenter nur besonders berechtigte Beschäftigte lesen.
- Kosten zurückholen Das Jobcenter erstattet die Bescheinigung nach Nr. 70 GOÄ, derzeit 5,36 Euro (Rz. 21.30). Mehr zahlt es nicht.
Die Schweigepflichtentbindung im Arztteil des Formulars ist freiwillig. Wer sie verweigert und auch sonst nicht mitwirkt, riskiert aber nach § 66 SGB I, dass die Leistung versagt wird. Nachweisen, dass Sie die Diät einhalten, müssen Sie nicht (BSG, B 14 AS 65/12 R).
Spätestens nach zwölf Monaten verlangt das Jobcenter ein neues Attest. Das gilt nicht bei Zöliakie und Mukoviszidose. Es gilt auch nicht bei Mangelernährung mit fortgeschrittener Leberzirrhose, fortgeschrittener Lungenkrankheit, Dialyse oder schwerer Herzschwäche (Rz. 21.29).
Rückwirkend und mit Widerspruch
Der Mehrbedarf steht Ihnen zu, sobald Sie die Diagnose und die Ernährungsempfehlung kennen. Wurde er nicht berücksichtigt, ist eine Nachzahlung möglich, wenn die besondere Kost für die Vergangenheit belegt ist (Rz. 21.26). Im Grundsicherungsgeld geht das über einen Überprüfungsantrag. Er wirkt nach § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II aber nur ein Jahr zurück.
Lehnt das Jobcenter ab oder bewilligt es weniger als die Tabelle, bleibt ein Monat für den Widerspruch (§ 84 SGG). Das genaue Datum rechnet der Fristenrechner. Zwei Punkte tragen einen Widerspruch oft: Das Jobcenter darf von der Tabelle nur mit Gutachten des Ärztlichen Dienstes abweichen (Rz. 21.28). Und die Höhe ist kein Ermessen, sie ist voll gerichtlich überprüfbar. Beraten können Sozialverbände, Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen zur jeweiligen Krankheit. Wer anwaltliche Hilfe braucht und sie nicht bezahlen kann, kann Beratungshilfe beantragen.
Der Mehrbedarf erhöht den Bedarf, von dem Einkommen abgezogen wird, wie im Artikel zum Grundsicherungsgeld beschrieben. Bei einer Aufrechnung zählt er dagegen nicht mit, dort ist nur der Regelbedarf die Bezugsgröße.
Wo diese Angaben enden
Die Werte sind Empfehlungen, kein Gesetz. Der Deutsche Verein betont unter Berufung auf das Bundessozialgericht (B 4 AS 138/10 R), dass sie nicht wie eine Rechtsnorm angewandt werden dürfen. Ein höherer Bedarf im Einzelfall bleibt deshalb möglich, er muss aber ärztlich und mit Kosten begründet werden. Mehrere Krankheiten werden nur bei Dialyse oder Schluckstörung mit Mangelernährung einfach addiert. In anderen Fällen entscheidet ein Gutachten. Alle Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 2 bis 5 SGB II zusammen dürfen den Regelbedarf nicht übersteigen (§ 21 Abs. 8). Im SGB XII gilt das ebenso (§ 30 Abs. 6). Die Euro-Beträge gelten für 2026. Die Regelbedarfe für 2027 waren beim Stand dieses Artikels noch nicht festgesetzt. Die Prozentsätze bleiben, die Beträge ändern sich mit der neuen Stufe 1. Wer nur Rente, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, bekommt den Zuschlag nicht. Er gehört zu Grundsicherungsgeld und Sozialhilfe.
Häufige Fragen
Wie viel Mehrbedarf gibt es bei Zöliakie 2026?
Erwachsene erhalten 20 Prozent der Regelbedarfsstufe 1, also 112,60 Euro im Monat. Das gilt beim Jobcenter und beim Sozialamt, auch für Partner und Rentner mit niedrigerem eigenem Regelbedarf. Kinder bekommen nach Alter gestaffelt weniger: 28,15 Euro im ersten Lebensjahr, 56,30 Euro von 1 bis 9 Jahren und 84,45 Euro von 10 bis 17 Jahren. Der Mehrbedarf besteht dauerhaft, ein jährliches neues Attest ist nach der Weisung der Bundesagentur nicht nötig.
Gibt es Mehrbedarf bei Diabetes?
Nein, in der Regel nicht. Bei Diabetes Typ 1 und Typ 2 ist nach dem Stand der Ernährungsmedizin eine normale gesunde Vollkost angezeigt. Diese ist im Regelbedarf enthalten. Der Deutsche Verein und die Bundesagentur führen Diabetes deshalb ausdrücklich unter den Krankheiten ohne Mehrbedarf, bei Erwachsenen wie bei Kindern. Anders ist es nur, wenn zusätzlich eine andere anerkannte Erkrankung vorliegt, etwa eine ärztlich festgestellte Mangelernährung oder eine Zöliakie. Dann gilt deren Satz.
Bekomme ich bei Laktoseintoleranz Geld vom Jobcenter?
Als Erwachsener in der Regel nicht. Laktoseintoleranz steht bei Erwachsenen auf der Liste ohne Mehrbedarf, Ausnahmen gibt es nur bei seltenen angeborenen Formen. Für Kinder und Jugendliche empfiehlt der Deutsche Verein seit 2024 dagegen 5 Prozent, also 28,15 Euro im Monat. Voraussetzung ist eine geringe Laktosetoleranz oder ein ausgeprägtes Beschwerdebild, weil Kinder dann laktosefreie Milch für ihr Calcium brauchen.
Bekommen Rentner mit Grundsicherung im Alter den Mehrbedarf auch?
Ja. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst nach § 42 Nr. 2 SGB XII auch den Mehrbedarf nach § 30 Abs. 5 SGB XII. Zuständig ist das Sozialamt. Es gelten dieselben Werte wie beim Jobcenter, gerechnet von 563 Euro, auch wenn der Rentner selbst in Regelbedarfsstufe 2 eingestuft ist. Bei Dialyse sind das 28,15 Euro, bei Dialyse mit Mangelernährung 84,45 Euro im Monat.
Gibt es bei Krebs automatisch einen Mehrbedarf?
Nein. Gezahlt wird nicht für die Krebserkrankung, sondern für eine dadurch ausgelöste Mangelernährung. Sie muss nach den GLIM-Kriterien ärztlich festgestellt sein, zum Beispiel ungewollter Gewichtsverlust über 5 Prozent in sechs Monaten zusammen mit stark verringerter Nahrungsaufnahme. Dann gibt es 10 Prozent, 2026 also 56,30 Euro im Monat. Überprüft wird in der Regel alle sechs bis zwölf Monate.
Kann ich den Mehrbedarf rückwirkend bekommen?
Grundsätzlich ja, ab dem Zeitpunkt, zu dem Diagnose und Ernährungsempfehlung bekannt waren. Sie müssen belegen, dass die besondere Kost schon damals nötig war, etwa mit einem Arztbrief. Ob Sie die Diät tatsächlich eingehalten haben, müssen Sie nicht beweisen. Im Grundsicherungsgeld läuft die Nachzahlung über einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, der nach § 40 SGB II nur ein Jahr zurückwirkt.
Quellen
- § 21 SGB II, Mehrbedarfe (Abs. 5 und Abs. 8) abgerufen 11/2026
- § 30 SGB XII, Mehrbedarf (Abs. 5 und Abs. 6) abgerufen 11/2026
- § 42 SGB XII, Bedarfe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung abgerufen 11/2026
- § 2 RBSFV 2026, Regelbedarfsstufen ab 1. Januar 2026 abgerufen 11/2026
- § 37 SGB II, Antragserfordernis abgerufen 11/2026
- § 40 SGB II, Überprüfung nur ein Jahr rückwirkend (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) abgerufen 11/2026
- § 84 SGG, Widerspruchsfrist abgerufen 11/2026
- Deutscher Verein, Empfehlungen zur Gewährung des Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung gemäß § 30 Abs. 5 SGB XII (DV 12/20) vom 16.09.2020, redaktionell geändert 10.11.2023 abgerufen 11/2026
- Deutscher Verein, Empfehlungen zur Anerkennung des ernährungsbedingten Mehrbedarfs bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen (DV 23/23) vom 17.09.2024 abgerufen 11/2026
- Deutscher Verein, Empfehlungen zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe (DV 28/14), 4. Auflage 2014, durch DV 12/20 ersetzt abgerufen 11/2026
- Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen § 21 SGB II, Stand 25.11.2024 (Rz. 21.24 bis 21.34, Anlagen 1 und 2) abgerufen 11/2026
- Bundesagentur für Arbeit, Weisung 202110005 vom 20.10.2021, Empfehlungen DV 2020 mit Wirkung zum 01.10.2020 abgerufen 11/2026
- Bundesagentur für Arbeit, Anlage MEB mit ärztlicher Bescheinigung, Stand 10/2026 abgerufen 11/2026
- betanet, Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung (Krankenkostzulage), Stand 14.07.2026 abgerufen 11/2026
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