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Führungszeugnis: die vier Arten, die Gebühr und was wirklich drinsteht

Ausgestellt wird das Führungszeugnis immer vom Bundesamt für Justiz. Welche Art Sie brauchen, entscheidet die Stelle, die es verlangt, nicht Sie.

Aktualisiert Stand der Zahlen 2026Lesezeit 7 Min.

Kurz erklärt

Ein Führungszeugnis kostet 13,00 Euro, und zwar unabhängig davon, ob es ein einfaches, ein erweitertes oder ein europäisches ist. Es gibt vier Varianten: das private Zeugnis der Belegart N an die eigene Anschrift, das erweiterte Zeugnis für Tätigkeiten mit Minderjährigen, das europäische Zeugnis mit Auskunft aus dem Herkunftsstaat und das Behördenführungszeugnis der Belegart O, das direkt an die Behörde geht. Eine gesetzliche Gültigkeitsdauer gibt es nicht; die verbreitete Drei-Monats-Regel ist reine Praxis der anfordernden Stelle.

Auf einen Blick

Gebühr13,00 Euro für jede Art (Nr. 1130 der Anlage zu § 4 Abs. 1 JVKostG)
Ausstellende StelleBundesamt für Justiz, Bundeszentralregister
AntragMeldebehörde am Wohnort oder online mit Online-Ausweisfunktion
Gültigkeitsdauergesetzlich nicht geregelt
Erweitertes Führungszeugnisnur mit schriftlicher Aufforderung der anfordernden Stelle (§ 30a BZRG)
Europäisches FührungszeugnisErteilung soll binnen 20 Arbeitstagen erfolgen (§ 30b BZRG)
GebührenbefreiungRechtsanspruch bei Ehrenamt und Freiwilligendiensten, sonst Ermessen (§ 10 JVKostG)

Vier Arten, eine Gebühr

Die Gebühr ist der einfachste Teil: 13,00 Euro, für jede Variante gleich. Sie steht in Nummer 1130 der Anlage zu § 4 Abs. 1 des Justizverwaltungskostengesetzes, nicht im Bundeszentralregistergesetz. Unterschiedlich ist nur, was das Zeugnis enthält und an wen es geschickt wird.

Art Für wen und wofür Wohin geliefert Norm
Einfaches Führungszeugnis, Belegart N private Zwecke, Bewerbung bei einem privaten Arbeitgeber an die eigene Meldeanschrift § 30 BZRG
Erweitertes Führungszeugnis berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Kontakt zu Minderjährigen an die eigene Anschrift oder an die Stelle § 30a BZRG
Europäisches Führungszeugnis Personen mit Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates, zusätzliche Auskunft aus dem dortigen Register wie beim einfachen Zeugnis § 30b BZRG
Behördenführungszeugnis, Belegart O Vorlage bei einer Behörde, etwa bei Gewerbeanmeldung oder Erlaubnisverfahren direkt an die Behörde § 30 Abs. 5 BZRG

Welche Art Sie brauchen, bestimmt nicht Ihr Gefühl, sondern die Stelle, die es verlangt. Für das erweiterte Führungszeugnis reicht das Verlangen nicht aus: Sie brauchen eine schriftliche Aufforderung der Stelle, in der steht, dass die Voraussetzungen des § 30a BZRG vorliegen, also eine Tätigkeit mit Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen. Ohne dieses Schreiben stellt die Meldebehörde nur das einfache Zeugnis aus, und die 13,00 Euro sind trotzdem verbraucht.

Das europäische Führungszeugnis ist die einzige Variante mit einer gesetzlichen Zeitvorgabe: Nach § 30b BZRG soll es binnen 20 Arbeitstagen erteilt werden, weil zusätzlich das Strafregister des Herkunftsstaates abgefragt wird. Das ist eine Sollvorgabe an die Behörde, keine Zusage an Sie und keine Frist, aus der sich Ansprüche ableiten lassen.

Das Behördenführungszeugnis: erst hineinsehen, dann entscheiden

Die Belegart O geht nicht an Sie, sondern unmittelbar an die Behörde, die es angefordert hat. Sie erfahren also normalerweise nicht, was dort ankommt. Genau dafür enthält § 30 Abs. 5 BZRG ein Recht, das kaum bekannt ist.

§ 30 Abs. 5 BZRG

Wer ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, kann verlangen, dass es zunächst an ein von ihm bezeichnetes Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird. Enthält das Zeugnis Eintragungen, kann die antragstellende Person danach entscheiden, ob sie der Weiterleitung an die Behörde widerspricht.

Der Ablauf sieht so aus:

  1. Beim Antrag angeben Sie nennen im Antrag ein Amtsgericht Ihrer Wahl, üblicherweise das nächstgelegene, zur Einsichtnahme.
  2. Benachrichtigung abwarten Das Amtsgericht meldet sich, sobald das Zeugnis vorliegt. Die Einsicht selbst nehmen Sie dort persönlich mit Ausweis vor.
  3. Entscheiden Sind Eintragungen enthalten, mit denen Sie nicht gerechnet haben, können Sie der Weiterleitung an die Behörde widersprechen. Das Zeugnis geht dann nicht an die Behörde. Widersprechen Sie nicht, wird es weitergeleitet.

Der Widerspruch löscht nichts und macht nichts ungeschehen. Er verhindert nur, dass ein Zeugnis mit einem Inhalt, den Sie nicht kannten, ohne Ihr Zutun bei der Behörde landet. Praktisch nützt das vor allem dann, wenn Sie eine alte Verurteilung für getilgt hielten oder wenn eine Eintragung fehlerhaft sein könnte. Ist sie fehlerhaft, ist der nächste Schritt der Antrag auf Berichtigung beim Bundesamt für Justiz, nicht das Schweigen gegenüber der Behörde.

Was drinsteht und was nicht

Ein Führungszeugnis ist kein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Es zeigt nur einen Teil dessen, was dort gespeichert ist. § 32 BZRG nimmt eine ganze Reihe von Eintragungen aus, insbesondere kleinere Verurteilungen.

Nicht aufgenommen werden vor allem Verurteilungen zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen und Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist. Diese Bagatellgrenze fällt weg, sobald eine zweite Verurteilung dazukommt: Dann erscheinen beide.

Ebenfalls nicht enthalten sind Verwarnungen mit Strafvorbehalt, bestimmte Entscheidungen des Jugendstrafrechts und Ordnungswidrigkeiten. Ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens steht im Fahreignungsregister in Flensburg, nicht im Führungszeugnis. Auch laufende Ermittlungsverfahren und Einstellungen erscheinen nicht, weil erst die rechtskräftige Verurteilung eingetragen wird.

Beispiel: zwei gleiche Strafen, zwei verschiedene Ergebnisse

Ein 26-Jähriger wurde vor drei Jahren zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen wegen Ladendiebstahls verurteilt, sonst ist nichts eingetragen. Sein einfaches Führungszeugnis bleibt leer, weil die Grenze von 90 Tagessätzen nicht überschritten ist.

Kommt jetzt eine zweite Verurteilung dazu, etwa 40 Tagessätze wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sind beide Strafen im Zeugnis sichtbar. Nicht weil die zweite groß wäre, sondern weil die Bagatellregel nur bei einer einzigen Eintragung greift.

Für das erweiterte Führungszeugnis gilt eine wichtige Ausnahme. Nach § 32 Abs. 5 BZRG werden Verurteilungen wegen bestimmter Sexualdelikte, wegen Menschenhandels und Zwangsprostitution sowie wegen bestimmter Gewaltdelikte gegen Schutzbefohlene, Kinderhandel und Entziehung Minderjähriger auch dann aufgenommen, wenn die Strafe unter den genannten Grenzen liegt. Das ist der eigentliche Sinn des erweiterten Zeugnisses: Wer mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, soll gerade bei diesen Delikten nicht von einer Bagatellgrenze profitieren.

Die Stelle, die ein erweitertes Führungszeugnis einsieht, darf die Daten nicht dauerhaft aufbewahren. Sie muss sie spätestens sechs Monate nach dem Ende der Tätigkeit löschen.

Wer nichts zahlt

Bei der Gebührenbefreiung werden zwei Dinge oft vermischt: Es gibt Fälle mit Rechtsanspruch und Fälle, in denen die Behörde nach Ermessen entscheidet. Der Unterschied ist praktisch bedeutsam, denn im ersten Fall müssen Sie nur den Nachweis vorlegen, im zweiten müssen Sie überzeugen.

Fall Was gilt
Ehrenamtliche Tätigkeit für eine gemeinnützige Einrichtung oder eine Behörde Rechtsanspruch auf Gebührenfreiheit
Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst, weltwärts, IJFD) Rechtsanspruch
Ehrenamtliche rechtliche Betreuung (§§ 19, 21 BtOG) Rechtsanspruch
Mittellosigkeit, Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, BAföG, Leistungen nach dem AsylbLG Ermessen der Behörde nach § 10 JVKostG
Bezahlte Anstellung bei einer gemeinnützigen Einrichtung kein Anspruch, 13,00 Euro fällig
Adoptionsverfahren kein Anspruch
Kindertagespflege kein Anspruch
Praktikum, freiwilliger Wehrdienst kein Anspruch

Die häufigste Enttäuschung steckt in der fünften Zeile. Eine Anstellung bei einem Wohlfahrtsverband oder einem gemeinnützigen Träger ist eine berufliche Tätigkeit, kein Ehrenamt. Gebührenfrei ist nur, wer unentgeltlich tätig wird; eine Aufwandsentschädigung im üblichen Rahmen ist unschädlich, ein Arbeitsvertrag nicht.

Für den Rechtsanspruch legen Sie eine Bestätigung der Einrichtung vor, aus der Ehrenamtlichkeit, Zweck und Unentgeltlichkeit hervorgehen. Für den Ermessensfall nach § 10 JVKostG legen Sie den aktuellen Leistungsbescheid vor. Eine Formulierung, die beides abdeckt:

Ich beantrage die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei [Einrichtung]. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich und unentgeltlich; die Bestätigung der Einrichtung vom [Datum] liegt bei. Ich beantrage daher, von der Gebühr abzusehen.

Wird die Befreiung abgelehnt, ist das eine Entscheidung, die begründet werden muss. Wie sich ein solcher Bescheid lesen lässt und wie ein Widerspruch aufgebaut ist, steht auf eigenen Seiten.

Wie lange ein Führungszeugnis gilt

Gar nicht, jedenfalls nicht im rechtlichen Sinn. Es gibt keine gesetzliche Gültigkeitsdauer. Auf dem Dokument steht ein Ausstellungsdatum, kein Ablaufdatum. Es dokumentiert den Registerstand an einem Tag, mehr nicht.

Die verbreitete Regel, ein Führungszeugnis dürfe „nicht älter als drei Monate" sein, ist reine Praxis der anfordernden Stelle. Arbeitgeber, Behörden und Träger legen diese Grenze selbst fest, und sie kann auch bei sechs Wochen oder bei sechs Monaten liegen. Wer ein Zeugnis auf Vorrat beantragt, riskiert deshalb, es ein zweites Mal beantragen zu müssen. Sinnvoll ist es, erst zu bestellen, wenn die Anforderung konkret vorliegt.

Die beiden Antragswege

Bei der Meldebehörde. Sie gehen persönlich mit gültigem Personalausweis oder Reisepass ins Bürgeramt, zahlen dort die 13,00 Euro und die Behörde leitet den Antrag an das Bundesamt für Justiz weiter. Ausgestellt und verschickt wird immer vom Bundesamt. Beantragen können Sie ab 14 Jahren selbst, darunter beantragt der gesetzliche Vertreter.

Online beim Bundesamt für Justiz. Der Antrag geht direkt über das Portal des Bundesamts, ohne Termin und ohne Bürgeramt. Voraussetzung ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises mit gesetzter PIN und ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät. Die Gebühr wird online bezahlt.

Für beide Wege gilt: Eine bundesweit zugesagte Bearbeitungsdauer gibt es nicht. Planen Sie den Antrag deshalb nicht auf den letzten Tag vor einem Bewerbungsschluss.

Die häufigsten Fehler

Ohne Aufforderungsschreiben zum Amt. Ohne die schriftliche Aufforderung nach § 30a BZRG gibt es nur das einfache Zeugnis. Die Gebühr ist trotzdem weg, und die Stelle akzeptiert das Papier nicht.

Falsche Belegart bestellt. Ein Zeugnis der Belegart N an die eigene Anschrift ist für viele Behördenverfahren unbrauchbar, weil dort ausdrücklich die Belegart O verlangt wird. Prüfen Sie im Anforderungsschreiben, welche Art genannt ist.

Verwendungszweck vergessen. Beim Behördenführungszeugnis müssen Sie die Behörde und den Zweck genau angeben. Fehlt die Angabe, kann das Zeugnis nicht zugeordnet werden.

Zu früh beantragt. Weil es keine gesetzliche Gültigkeit gibt, entscheidet die anfordernde Stelle, wie alt das Dokument sein darf. Ein Zeugnis vom Jahresanfang wird im Herbst oft nicht mehr akzeptiert.

Befreiung ohne Nachweis beantragt. Ohne Bestätigung der Einrichtung oder ohne aktuellen Leistungsbescheid wird die Gebühr erhoben.

Adresse nicht aktuell. Das Zeugnis der Belegart N geht an die Meldeanschrift. Wer umgezogen ist und sich nicht umgemeldet hat, bekommt Post an die alte Adresse. Wie die Anmeldung des Wohnsitzes funktioniert, steht auf einer eigenen Seite.

Häufige Fragen

Was kostet ein erweitertes Führungszeugnis?

13,00 Euro, genau wie das einfache und das europäische. Die Gebühr steht in Nummer 1130 der Anlage zu § 4 Abs. 1 JVKostG und ist bundesweit einheitlich. Ein Aufschlag für die erweiterte Variante existiert nicht. Kostenfrei ist das Zeugnis unter anderem für ehrenamtliche Tätigkeiten bei gemeinnützigen Einrichtungen, für Freiwilligendienste und für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer; dafür ist eine Bestätigung der Einrichtung vorzulegen.

Wie lange ist ein Führungszeugnis gültig?

Es gibt keine gesetzliche Gültigkeitsdauer. Das Dokument trägt ein Ausstellungsdatum und beschreibt den Registerstand an diesem Tag. Die häufig genannte Grenze von drei Monaten kommt nicht aus dem Gesetz, sondern von der Stelle, die das Zeugnis anfordert; sie legt selbst fest, wie aktuell das Papier sein muss. Beantragen Sie es deshalb erst, wenn die Anforderung konkret vorliegt, nicht auf Vorrat.

Steht ein Bußgeld im Führungszeugnis?

Nein. Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsverstöße oder Falschparken werden nicht im Bundeszentralregister geführt, sondern im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt. Im Führungszeugnis erscheinen nur rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen, und auch die nur, soweit § 32 BZRG sie nicht ausnimmt. Laufende Ermittlungsverfahren, Einstellungen und Freisprüche stehen ebenfalls nicht darin.

Ich habe eine Geldstrafe bekommen. Sieht mein Arbeitgeber das?

Nicht zwingend. Verurteilungen zu höchstens 90 Tagessätzen Geldstrafe oder höchstens drei Monaten Freiheitsstrafe werden nicht in das einfache Führungszeugnis aufgenommen, solange keine weitere Strafe eingetragen ist. Kommt eine zweite Verurteilung hinzu, erscheinen beide. Bei einem erweiterten Führungszeugnis gilt zudem die Ausnahme des § 32 Abs. 5 BZRG: Bestimmte Sexual-, Menschenhandels- und Gewaltdelikte werden auch unterhalb dieser Grenzen aufgenommen.

Kann ich verhindern, dass ein Zeugnis mit Eintragungen bei der Behörde landet?

Bei einem Behördenführungszeugnis der Belegart O ja. Nach § 30 Abs. 5 BZRG können Sie im Antrag verlangen, dass das Zeugnis zunächst an ein von Ihnen bezeichnetes Amtsgericht geht. Dort sehen Sie es persönlich ein. Enthält es Eintragungen, können Sie der Weiterleitung an die Behörde widersprechen; das Zeugnis wird dann nicht übersandt. Die Behörde erfährt in diesem Fall lediglich, dass kein Zeugnis eingeht.

Kann ich das Führungszeugnis online beantragen?

Ja, direkt beim Bundesamt für Justiz. Sie brauchen dafür einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, die zugehörige PIN und ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät. Die Gebühr von 13,00 Euro wird im Verfahren bezahlt. Ohne Online-Ausweisfunktion bleibt der Weg über die Meldebehörde am Wohnort, wo Sie den Antrag persönlich mit Ausweis oder Pass stellen.

Bekomme ich das Zeugnis kostenlos, wenn ich Bürgergeld beziehe?

Möglich ist es, ein Anspruch besteht aber nicht. § 10 JVKostG erlaubt der Behörde, die Gebühr zu ermäßigen oder ganz darauf zu verzichten, wenn die Erhebung nach der Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Das ist eine Ermessensentscheidung, für die Sie den aktuellen Bewilligungsbescheid vorlegen. Einen Rechtsanspruch auf Gebührenfreiheit haben dagegen ehrenamtlich Tätige, Freiwilligendienstleistende und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer.

Was ist der Unterschied zwischen Belegart N und Belegart O?

Belegart N ist das private Führungszeugnis. Es wird an Ihre Meldeanschrift geschickt, und Sie entscheiden selbst, wem Sie es zeigen. Belegart O ist das Behördenführungszeugnis: Es geht unmittelbar an die Behörde, die es angefordert hat, etwa an das Gewerbeamt oder eine Erlaubnisbehörde. Beide kosten 13,00 Euro. Nur bei Belegart O haben Sie das Recht, das Zeugnis vorab bei einem Amtsgericht einzusehen.

Quellen

  1. § 30 BZRG, Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses
  2. § 30a BZRG, Erweitertes Führungszeugnis
  3. § 30b BZRG, Europäisches Führungszeugnis
  4. § 32 BZRG, Inhalt des Führungszeugnisses
  5. Nr. 1130 der Anlage zu § 4 Abs. 1 JVKostG, Gebühr für das Führungszeugnis
  6. § 10 JVKostG, Ermäßigung und Absehen von der Gebühr
  7. §§ 19, 21 BtOG, ehrenamtliche Betreuung
  8. Bundesamt für Justiz, Führungszeugnis abgerufen 09/2026

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