Personalausweis 2026: neue Gebühren, Gültigkeit und digitales Passfoto
Die Gebühr ist im Februar 2026 um neun Euro gestiegen, das Passbild kommt seit 2025 nur noch digital in die Behörde. Beides ändert den Ablauf beim Bürgeramt.
Kurz erklärt
Der Personalausweis kostet seit dem 7. Februar 2026 46,00 Euro für Personen ab 24 Jahren und 27,60 Euro für alle darunter. Vorher waren es 37,00 beziehungsweise 22,80 Euro. Er gilt zehn Jahre ab 24 Jahren und sechs Jahre darunter und lässt sich nicht verlängern; nach Ablauf wird ein neuer ausgestellt. Ein Expressverfahren gibt es beim Personalausweis nicht, nur den vorläufigen Ausweis für 10,00 Euro mit höchstens drei Monaten Gültigkeit.
Auf einen Blick
| Gebühr ab 24 Jahre | 46,00 Euro (seit 7. Februar 2026, vorher 37,00 Euro) |
|---|---|
| Gebühr unter 24 Jahre | 27,60 Euro (vorher 22,80 Euro) |
| Gültigkeit | 10 Jahre ab 24 Jahren, 6 Jahre darunter, keine Verlängerung (§ 6 PAuswG) |
| Vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro, höchstens 3 Monate gültig |
| Lichtbildaufnahme in der Behörde | 6,00 Euro |
| Änderung der Anschrift nach Umzug | gebührenfrei |
| Rechtsgrundlage der Gebühr | § 1 PAuswGebV, Verordnung vom 30. Januar 2026, BGBl. 2026 I Nr. 31 |
| Antrag | persönlich bei der Ausweisbehörde am Wohnort (§ 9 Abs. 1 PAuswG) |
Was der Ausweis seit dem 7. Februar 2026 kostet
Die Gebühr ist zum 7. Februar 2026 gestiegen. Grundlage ist die Verordnung vom 30. Januar 2026, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 31, die § 1 der Personalausweisgebührenverordnung neu gefasst hat.
| Antragstellerin oder Antragsteller | bis 6. Februar 2026 | seit 7. Februar 2026 |
|---|---|---|
| ab Vollendung des 24. Lebensjahres | 37,00 € | 46,00 € |
| unter 24 Jahren | 22,80 € | 27,60 € |
Maßgeblich ist das Alter am Tag der Antragstellung, nicht am Tag der Abholung. Wer kurz vor dem 24. Geburtstag beantragt, zahlt die kleine Gebühr, bekommt dafür aber auch nur einen Ausweis mit sechs Jahren Laufzeit.
Neben der Grundgebühr gibt es eine Reihe von Positionen, die nur in bestimmten Fällen anfallen. Sie stehen ebenfalls in § 1 PAuswGebV und gelten bundesweit gleich.
| Position | Gebühr |
|---|---|
| Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € |
| Lichtbildaufnahme in der Ausweisbehörde | 6,00 € |
| Direktversand des fertigen Ausweises nach Hause | 15,00 € |
| Antrag außerhalb der Dienstzeiten der Behörde | zusätzlich 13,00 € |
| Antrag bei einer unzuständigen Ausweisbehörde | zusätzlich 13,00 € |
| Antrag bei unzuständiger Behörde, Wohnsitz im Ausland | zusätzlich 30,00 € |
| Antrag bei einer Auslandsvertretung | zusätzlich 43,00 € |
| Änderung der Anschrift nach einem Umzug | gebührenfrei |
Ein Ehepaar, beide 41 Jahre alt, lässt im März 2026 beide Ausweise erneuern und die Fotos vor Ort aufnehmen. Rechnung: 2 mal 46,00 Euro plus 2 mal 6,00 Euro = 104,00 Euro. Vor dem 7. Februar 2026 wären es 86,00 Euro gewesen, die Erhöhung kostet das Paar also 18,00 Euro.
Die 22-jährige Tochter beantragt zeitgleich ihren ersten eigenen Ausweis nach dem Auszug: 27,60 Euro plus 6,00 Euro Lichtbild = 33,60 Euro. Ihr Ausweis läuft sechs Jahre, der ihrer Eltern zehn.
Zehn Jahre, sechs Jahre, und keine Verlängerung
Die Gültigkeitsdauer hängt allein am Alter bei der Ausstellung. Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr wird der Ausweis für zehn Jahre ausgestellt, darunter für sechs Jahre. Der Grund für die kürzere Laufzeit bei jungen Menschen ist praktisch: Das Gesicht verändert sich in diesen Jahren stärker, das Lichtbild verliert schneller seinen Wert.
Der Personalausweis wird für zehn Jahre ausgestellt, bei Personen unter 24 Jahren für sechs Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht vorgesehen. Der vorläufige Personalausweis wird für längstens drei Monate ausgestellt.
Verlängern lässt sich ein Personalausweis nicht. Wenn das Datum abläuft, wird ein neuer beantragt, mit neuer Gebühr, neuem Lichtbild und neuen Fingerabdrücken. Wer den Ablauf verpasst, verliert damit auch die Ausweisfähigkeit: Ab 16 Jahren besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen und ihn auf Verlangen vorzulegen. Ein abgelaufenes Dokument erfüllt diese Pflicht nicht.
Praktisch relevant wird das oft beim Reisepass, der häufig gleichzeitig abläuft, weil beide Dokumente damals zusammen beantragt wurden. Ein Blick auf beide Ablaufdaten spart einen zweiten Termin.
Kein Express, aber ein vorläufiger Ausweis
Beim Reisepass gibt es gegen 32,00 Euro Aufschlag ein Expressverfahren. Beim Personalausweis gibt es das nicht. Wer kurzfristig ein Dokument braucht, bekommt stattdessen den vorläufigen Personalausweis für 10,00 Euro. Er wird in der Behörde selbst gedruckt und ist sofort mitzunehmen.
Dieser vorläufige Ausweis hat drei Einschränkungen, die vor der Reise wichtig sind:
- Er gilt höchstens drei Monate, das genaue Datum steht auf dem Dokument.
- Er hat keinen Chip, also auch keine Online-Ausweisfunktion.
- Er wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Ob das Zielland ihn akzeptiert, sagt die Auskunft des Auswärtigen Amtes zum jeweiligen Land, nicht die Ausweisbehörde.
Wie lange die Herstellung des regulären Ausweises dauert, sagt keine bundesweite Vorschrift zu. Die Karten werden zentral produziert, und die Zeitspanne hängt an Auslastung und Postweg. Verbindlich ist nur die Auskunft, die Ihre Behörde bei der Antragstellung gibt. Wer ein festes Reisedatum hat, nennt es beim Termin und fragt direkt nach dem vorläufigen Dokument.
Das digitale Passfoto: seit 2025 Pflicht
Seit dem 1. Mai 2025 wird das Lichtbild für Ausweis und Pass nur noch elektronisch übermittelt. Für eine Übergangszeit wurden Papierbilder noch akzeptiert, seit dem 1. August 2025 nicht mehr. Ein Foto auf Papier, auf einem USB-Stick oder auf dem Handy hilft im Bürgeramt nicht weiter.
Es bleiben zwei Wege:
- Aufnahme in der Behörde Viele Ausweisbehörden haben ein Aufnahmesystem der Bundesdruckerei im Haus. Das Bild wird dort erstellt und direkt in den Antrag übernommen. Die Gebühr beträgt bundeseinheitlich 6,00 Euro.
- Zertifizierter Fotograf oder Drogeriemarkt Das Bild wird verschlüsselt in einen gesicherten Speicher übertragen. Sie bekommen keinen Abzug, sondern einen Data-Matrix-Code auf Papier, den Sie zum Termin mitbringen. Die Behörde ruft damit das Bild ab. Die technischen Anforderungen dieses Wegs regelt die Technische Richtlinie BSI TR-03170.
Wer mit einem klassischen Passbild zum Termin kommt, muss das Bild vor Ort neu aufnehmen lassen und zahlt 6,00 Euro zusätzlich. Ein Code vom Fotografen hat ein Ablaufdatum; wer den Termin verschiebt, prüft vorher, ob der Code noch gültig ist.
Hinter der Umstellung steht ein konkreter Sicherheitszweck: Foto-Morphing. Dabei werden zwei Gesichter am Rechner zu einem Bild verschmolzen, das beiden Personen ähnlich genug sieht, um an einer Kontrolle durchzugehen. Bei einem Papierbild, das die Antragstellerin selbst mitbringt, ist die Manipulation kaum zu erkennen. Wird das Bild dagegen unter Aufsicht aufgenommen oder verschlüsselt aus einer zertifizierten Quelle übertragen, fällt dieser Angriffsweg weg.
Die Online-Ausweisfunktion: wofür Sie sie wirklich brauchen
Jeder Personalausweis mit Chip enthält den elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 PAuswG, kurz eID oder Online-Ausweisfunktion. Sie ist standardmäßig eingeschaltet. Was fehlt, ist oft nur die sechsstellige PIN: Der Brief mit der Erst-PIN wird gern weggelegt. Eine neue PIN setzt die Ausweisbehörde kostenfrei, mancherorts auch am Selbstbedienungsterminal.
Gebraucht wird die Funktion an vier Stellen wirklich:
| Wofür | Was Sie damit erledigen |
|---|---|
| BundID | Zentrales Nutzerkonto für Verwaltungsleistungen des Bundes. Die Anmeldung mit dem Online-Ausweis erreicht das höchste Vertrauensniveau, Benutzername und Passwort nur das niedrigste. |
| Elektronische Wohnsitzanmeldung | Ummeldung der Hauptwohnung ohne Termin nach § 23a BMG, kostenlos, aber nur mit eID, Nutzerkonto und NFC-fähigem Smartphone. |
| Führungszeugnis online | Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz, ohne Gang zum Bürgeramt. |
| ELSTER | Registrierung und Login für die Steuerverwaltung, alternativ zum Zertifikat aus der Datei. |
Für alles andere gilt: Die eID ist bequem, aber selten alternativlos. Wer sie nicht nutzt, kann jeden dieser Wege weiterhin auf Papier oder am Schalter gehen. Details zum Antrag ohne eID stehen auf der Seite zum Führungszeugnis und zur Anmeldung des Wohnsitzes.
Die PIN lässt sich beim Abholen des neuen Ausweises sofort setzen. Das dauert zwei Minuten und erspart später einen eigenen Termin, denn ohne PIN ist der Chip praktisch nutzlos.
Was Sie zum Termin mitbringen
- Bei der Neuausstellung: den alten Ausweis, auch wenn er abgelaufen ist.
- Bei der Erstausstellung: die Geburtsurkunde im Original, bei Namensänderung durch Eheschließung zusätzlich die Eheurkunde. Kopien reichen nicht, auch keine beglaubigten Kopien nach der Auffassung vieler Behörden. Was eine Beglaubigung leistet und was nicht, ist ein eigenes Thema.
- Bei Verlust oder Diebstahl: die Verlustanzeige und ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild.
- Für Kinder unter 16: die Zustimmung beider Sorgeberechtigten und deren Ausweise; das Kind muss mitkommen.
- Den Data-Matrix-Code des Fotografen, falls Sie das Bild nicht vor Ort machen lassen.
- Ein Zahlungsmittel. Viele Bürgerämter nehmen ausschließlich Karte, andere ausschließlich Bargeld.
Die häufigsten Fehler
Zu spät auf das Ablaufdatum geschaut. Der Ausweis wird nicht automatisch erneuert, und es kommt keine Erinnerung. Wer erst drei Wochen vor der Reise merkt, dass das Dokument abgelaufen ist, hat nur noch den vorläufigen Ausweis als Option, und der wird nicht überall anerkannt.
Papierfoto mitgebracht. Seit dem 1. August 2025 unzulässig. Das kostet den Aufschlag von 6,00 Euro und Zeit im Termin.
Antrag bei der falschen Behörde. Zuständig ist die Ausweisbehörde am Wohnort. Ein Antrag anderswo ist möglich, kostet aber 13,00 Euro Zuschlag und setzt ein berechtigtes Interesse voraus.
PIN-Brief weggeworfen. Ohne PIN funktioniert die Online-Ausweisfunktion nicht. Neu setzen lassen ist kostenlos, kostet aber einen Behördengang.
Fingerabdrücke verweigert. Die Abgabe von zwei Fingerabdrücken ist bei der Ausstellung verpflichtend. Wer sie verweigert, bekommt keinen Ausweis.
Alter Ausweis nach dem Umzug entsorgt. Nach einem Umzug wird nur die Anschrift geändert, gebührenfrei. Ein neuer Ausweis ist weder nötig noch günstiger.
Wenn eine Behörde einen Antrag ablehnt oder eine Gebühr festsetzt, die Sie für falsch halten, ist das ein Verwaltungsakt mit Rechtsbehelfsbelehrung. Wie sich ein solches Schreiben lesen lässt, steht unter Bescheid verstehen.
Häufige Fragen
Warum ist der Personalausweis 2026 teurer geworden?
Zum 7. Februar 2026 ist eine geänderte Fassung von § 1 der Personalausweisgebührenverordnung in Kraft getreten, beschlossen mit Verordnung vom 30. Januar 2026 und verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 31. Seither kostet der Ausweis ab 24 Jahren 46,00 statt 37,00 Euro, darunter 27,60 statt 22,80 Euro. Die Gebühr gilt bundesweit einheitlich; einzelne Kommunen dürfen sie weder erhöhen noch senken.
Kann ich meinen abgelaufenen Personalausweis verlängern lassen?
Nein. § 6 PAuswG sieht keine Verlängerung vor. Nach Ablauf der zehn beziehungsweise sechs Jahre wird ein vollständig neuer Ausweis ausgestellt, mit neuem Lichtbild, neuen Fingerabdrücken und der vollen Gebühr. Das unterscheidet den Ausweis von manchen anderen Dokumenten. Wer den alten Ausweis noch besitzt, bringt ihn zum Termin mit; er wird entwertet und in der Regel zurückgegeben.
Gibt es beim Personalausweis ein Expressverfahren?
Nein, ein kostenpflichtiges Expressverfahren wie beim Reisepass existiert beim Personalausweis nicht. Kurzfristig verfügbar ist nur der vorläufige Personalausweis für 10,00 Euro, den die Behörde selbst druckt und der höchstens drei Monate gilt. Er hat keinen Chip und damit keine Online-Ausweisfunktion, und nicht jeder Staat erkennt ihn als Reisedokument an. Für Reisen außerhalb Europas ist er meist keine Lösung.
Was mache ich, wenn ich kein digitales Passfoto habe?
Lassen Sie das Bild in der Ausweisbehörde aufnehmen. Viele Behörden haben dafür ein Aufnahmesystem der Bundesdruckerei im Haus, die Gebühr beträgt bundeseinheitlich 6,00 Euro. Der Alternativweg ist ein zertifizierter Fotograf oder ein Drogeriemarkt: Dort wird das Bild verschlüsselt übertragen, und Sie erhalten einen Data-Matrix-Code, den die Behörde einliest. Fotos auf Papier, auf USB-Sticks oder auf dem Smartphone werden seit dem 1. August 2025 nicht mehr angenommen.
Wie lange dauert es, bis der neue Ausweis fertig ist?
Dafür gibt es keine amtliche bundesweite Zusage, und seriöse Tageszahlen existieren nicht. Die Ausweise werden zentral hergestellt, die Dauer hängt von der Auslastung und vom Versandweg ab. Verlässlich ist allein die Auskunft Ihrer Ausweisbehörde bei der Antragstellung. Gegen 15,00 Euro kann das fertige Dokument direkt nach Hause geschickt werden, was den zweiten Behördengang spart, aber nichts an der Herstellungszeit ändert.
Muss ich meinen Personalausweis immer bei mir tragen?
Es gibt eine Ausweispflicht, aber keine Mitführungspflicht. Ab 16 Jahren müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und ihn auf Verlangen einer berechtigten Behörde vorlegen. Ihn ständig in der Tasche zu haben, verlangt das Gesetz nicht; in der Praxis kann die Polizei aber verlangen, dass Sie ihn zeitnah vorlegen. Für Reisen und viele Verträge ist er ohnehin unverzichtbar.
Ich bin umgezogen. Kostet die neue Adresse auf dem Ausweis etwas?
Nein, die Änderung der Anschrift ist gebührenfrei. Sie wird bei der Anmeldung der neuen Wohnung erledigt, die innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen muss. Die Meldebehörde bringt einen Aufkleber mit der neuen Adresse auf und aktualisiert den Chip. Ein neues Dokument brauchen Sie nicht, und das Ablaufdatum verschiebt sich durch den Umzug nicht.
Was passiert, wenn ich den Ausweis verliere?
Melden Sie den Verlust der Ausweisbehörde oder der Polizei; damit wird das Dokument zur Fahndung ausgeschrieben und die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Für die Sperrung der eID gibt es zusätzlich eine Sperrhotline, für die Sie das Sperrkennwort aus dem PIN-Brief brauchen. Der Ersatzausweis kostet die normale Gebühr, also 46,00 beziehungsweise 27,60 Euro. Taucht der alte Ausweis wieder auf, ist er dennoch ungültig und muss abgegeben werden.
Quellen
- § 1 Personalausweisgebührenverordnung, Fassung der Verordnung vom 30. Januar 2026, BGBl. 2026 I Nr. 31
- § 1 PAuswG, Ausweispflicht
- § 6 PAuswG, Gültigkeitsdauer und vorläufiger Personalausweis
- § 9 PAuswG, Antrag, persönliches Erscheinen und Lichtbild
- § 18 PAuswG, elektronischer Identitätsnachweis
- § 23a BMG, elektronische Anmeldung der Wohnung
- BSI, Technische Richtlinie TR-03170 zur elektronischen Lichtbildübermittlung abgerufen 09/2026
- Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern abgerufen 09/2026
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