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Reisepass 2026: Gebühren, Gültigkeit und wann der Personalausweis reicht

Die Passgebühren sind 2026 unverändert geblieben. Geändert hat sich anderes: der Kinderreisepass ist weg, das Lichtbild kommt nur noch digital.

Aktualisiert Stand der Zahlen 2026Lesezeit 6 Min.

Kurz erklärt

Der Reisepass kostet ab 24 Jahren 70,00 Euro und gilt dann zehn Jahre, unter 24 Jahren 37,50 Euro bei sechs Jahren Gültigkeit. Diese Beträge gelten für die Grundausführung mit 32 Seiten; 48 Seiten kosten 22,00 Euro mehr, das Expressverfahren 32,00 Euro. Innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz genügt der Personalausweis, außerhalb verlangen viele Staaten einen Pass mit mindestens sechs Monaten Restgültigkeit.

Auf einen Blick

Gebühr ab 24 Jahre70,00 Euro, 10 Jahre gültig
Gebühr unter 24 Jahre37,50 Euro, 6 Jahre gültig
48 Seiten statt 32zusätzlich 22,00 Euro
Expressverfahrenzusätzlich 32,00 Euro
Vorläufiger Reisepass26,00 Euro, ohne Chip, altersunabhängig
Direktversand nach Hause15,00 Euro
Kinderreisepasszum 1. Januar 2024 abgeschafft, ausgestellte gelten bis zum Ablaufdatum
Rechtsgrundlage§ 27 PassV (Gebühren), § 5 PassG (Gültigkeitsdauer)

Was der Reisepass kostet

Anders als beim Personalausweis, dessen Gebühr zum 7. Februar 2026 gestiegen ist, blieben die Passgebühren unverändert. Sie stehen in § 27 der Passverordnung und gelten bundesweit gleich, unabhängig von der Kommune.

Position Gebühr
Reisepass ab 24 Jahren, 32 Seiten 70,00 €
Reisepass unter 24 Jahren, 32 Seiten 37,50 €
48 Seiten statt 32 Seiten zusätzlich 22,00 €
Expressverfahren zusätzlich 32,00 €
Vorläufiger Reisepass, ohne Chip 26,00 €
Lichtbildaufnahme in der Behörde zusätzlich 6,00 €
Direktversand des fertigen Passes nach Hause 15,00 €

Die Grundgebühr umfasst immer die Ausführung mit 32 Seiten. Die Variante mit 48 Seiten lohnt nur, wenn viele Stempel und Visa zu erwarten sind, also bei häufigen Reisen in Staaten, die keine elektronische Einreisekontrolle nutzen. Für den Urlaub zweimal im Jahr reichen 32 Seiten über zehn Jahre bequem.

Beispiel: kurzfristige Dienstreise

Eine 34-jährige Angestellte braucht kurzfristig einen Pass für eine Dienstreise nach Indien, mit vielen weiteren Reisen im kommenden Jahr. Sie wählt 48 Seiten, das Expressverfahren und lässt das Foto vor Ort aufnehmen.

70,00 Euro Grundgebühr + 22,00 Euro für 48 Seiten + 32,00 Euro Express + 6,00 Euro Lichtbild = 130,00 Euro.

Lässt sie den Pass zusätzlich nach Hause schicken, kommen 15,00 Euro dazu: 145,00 Euro. Der Direktversand beschleunigt nichts, er erspart nur den zweiten Gang zum Amt.

Das Expressverfahren beschleunigt die Herstellung im Werk, nicht die Bearbeitung im Bürgeramt. Eine feste Zusage in Tagen ist damit nicht verbunden; was realistisch ist, sagt Ihnen die Passbehörde beim Termin. Beim vorläufigen Reisepass für 26,00 Euro entfällt die Wartezeit ganz, weil er in der Behörde selbst ausgefüllt wird. Er hat allerdings keinen Chip, und Staaten mit strenger Einreisekontrolle, darunter die USA im visumfreien Verfahren, akzeptieren Pässe ohne Chip nicht ohne Weiteres.

Zehn oder sechs Jahre

§ 5 PassG

Der Reisepass wird für zehn Jahre ausgestellt, wenn die antragstellende Person bei der Ausstellung das 24. Lebensjahr vollendet hat. Sonst beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen.

Die Logik entspricht der beim Personalausweis: kürzere Laufzeit für junge Menschen, weil sich das Gesicht schneller verändert. Verlängern lässt sich auch der Pass nicht. Wenn er abläuft, wird ein neuer beantragt, mit voller Gebühr und neuem Lichtbild.

Wichtig für Vielreisende: Ein Pass darf nicht auf Vorrat doppelt geführt werden. Einen Zweitpass gibt es nur bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse, etwa wenn ein Pass wegen eines Visumverfahrens dauerhaft bei einer Botschaft liegt oder wenn Stempel bestimmter Staaten die Einreise in andere Staaten verhindern würden. Über den Antrag entscheidet die Passbehörde.

Wann Sie einen Pass brauchen und wann der Ausweis reicht

Reiseziel Das genügt
Innerhalb Deutschlands Personalausweis
EU, Europäischer Wirtschaftsraum, Schweiz Personalausweis
Einige weitere europäische Staaten oft der Personalausweis, Einzelfall prüfen
Alle übrigen Staaten Reisepass, meist mit Restgültigkeit
Visumpflichtige Reisen Reisepass mit freien Seiten für das Visum

Die Trennlinie verläuft also nicht zwischen Urlaub und Alltag, sondern zwischen dem europäischen Reiseraum und dem Rest der Welt. Wer sich ausschließlich innerhalb der EU bewegt, braucht keinen Pass und spart die 70,00 Euro. Wer einmal jenseits davon fliegt, kommt an ihm nicht vorbei, auch nicht mit einem Transitaufenthalt.

Die Sechs-Monats-Regel

Viele Staaten außerhalb der EU lassen nur einreisen, wenn der Pass bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Manche verlangen die sechs Monate ab dem Ausreisetag. Ein Pass, der in vier Monaten abläuft, ist für solche Ziele wertlos, obwohl er formal noch gültig ist. Welche Frist gilt, steht in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes zum jeweiligen Land, nicht bei der Fluggesellschaft.

Praktisch bedeutet das: Der letzte sinnvolle Zeitpunkt für einen neuen Pass ist nicht das Ablaufdatum, sondern ein gutes halbes Jahr davor. Fluggesellschaften prüfen das beim Check-in und verweigern die Beförderung, weil sie die Rückbeförderung sonst selbst zahlen müssten. Eine Erstattung des Flugpreises gibt es in diesem Fall nicht.

Der Kinderreisepass ist abgeschafft

Zum 1. Januar 2024 wurde der Kinderreisepass ersatzlos gestrichen. Neue Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt und bestehende nicht mehr verlängert. Bereits ausgestellte Dokumente bleiben bis zu dem Datum gültig, das aufgedruckt ist. Danach gilt für Kinder dasselbe wie für Erwachsene:

  • Innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz genügt ein eigener Personalausweis des Kindes. Er kostet unter 24 Jahren 27,60 Euro und gilt sechs Jahre.
  • Außerhalb dieses Raums braucht das Kind einen eigenen Reisepass für 37,50 Euro mit sechs Jahren Gültigkeit.
  • Ein Eintrag des Kindes im Pass eines Elternteils ist seit Jahren nicht mehr zulässig und wird nirgends anerkannt. Alte Einträge berechtigen nicht mehr zum Grenzübertritt.

Für Kinder gelten zwei zusätzliche Anforderungen. Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen dem Antrag zustimmen; kommt nur einer, braucht er die schriftliche Einwilligung des anderen und dessen Ausweis in Kopie. Und das Kind muss selbst mitkommen, auch ein Säugling, weil das Lichtbild und die Identität zum Antrag gehören. Fingerabdrücke werden erst ab dem sechsten Geburtstag erfasst.

Praxistipp

Bei Kindern läuft das Dokument oft schneller ab als gedacht, weil die sechs Jahre schon mit dem Säuglingsfoto beginnen. Es lohnt, das Ablaufdatum aller Familiendokumente einmal auf einem Zettel zu sammeln und im Kalender zu hinterlegen.

Digitales Lichtbild und persönliches Erscheinen

Für den Pass gilt dieselbe Umstellung wie für den Personalausweis. Seit dem 1. Mai 2025 wird das Lichtbild ausschließlich elektronisch übermittelt, seit dem 1. August 2025 werden Papierbilder nicht mehr angenommen. Es bleiben zwei Wege: die Aufnahme in der Passbehörde für 6,00 Euro oder ein zertifizierter Fotograf, der das Bild verschlüsselt überträgt und Ihnen einen Data-Matrix-Code aushändigt. Die technischen Vorgaben dafür stehen in der Technischen Richtlinie BSI TR-03170. Zweck ist die Verhinderung von Foto-Morphing, also von Bildern, in die zwei Gesichter hineingerechnet wurden.

Das persönliche Erscheinen ist Pflicht (§ 6 Abs. 1 PassG). Der Antrag wird nicht per Post, nicht per Mail und nicht durch eine bevollmächtigte Person gestellt. Grund sind die biometrischen Daten: Neben dem Lichtbild werden zwei Fingerabdrücke erfasst und im Chip gespeichert. Eine Vollmacht hilft nur beim Abholen des fertigen Passes, und auch das nicht überall.

Mitzubringen sind der alte Pass oder Personalausweis, bei der Erstausstellung die Geburtsurkunde im Original, bei Namensänderung die Eheurkunde, der Data-Matrix-Code des Fotografen und ein Zahlungsmittel. Wenn eine Urkunde fehlt oder unleserlich ist, hilft keine einfache Kopie; welche Form eine Beglaubigung haben muss und wann selbst eine beglaubigte Kopie nicht genügt, ist ein eigenes Thema.

Die häufigsten Fehler

Restgültigkeit übersehen. Der Pass ist noch gültig, aber nicht mehr sechs Monate. Das fällt am Flughafen auf und beendet die Reise dort.

Kinderreisepass für gültig gehalten. Verlängert wird er nicht mehr. Wer im Sommer merkt, dass der Kinderreisepass im Frühjahr abgelaufen ist, braucht einen kompletten Neuantrag für das Kind.

Zustimmung des zweiten Elternteils vergessen. Ohne schriftliche Einwilligung und Ausweiskopie des abwesenden Elternteils wird der Antrag für ein Kind nicht angenommen.

Express mit Sofortlösung verwechselt. Das Expressverfahren für 32,00 Euro verkürzt die Herstellung, ist aber keine Ausgabe am selben Tag. Sofort verfügbar ist nur der vorläufige Reisepass für 26,00 Euro, der ohne Chip auskommt und deshalb nicht überall anerkannt wird.

Volle Seiten. Ein Pass mit vollen Seiten kann für Visa unbrauchbar werden, obwohl das Ablaufdatum noch weit weg ist. In diesem Fall wird ein neuer Pass beantragt, die Gebühr fällt erneut an.

Beschädigter Pass. Ein Pass mit gelöstem Datenchip, Wasserschaden oder eingerissener Datenseite gilt als ungültig. Auch hier hilft nur ein Neuantrag zur vollen Gebühr.

Setzt die Behörde eine Gebühr fest, die Sie für falsch halten, oder lehnt sie einen Antrag ab, etwa auf einen Zweitpass, dann ist das ein Verwaltungsakt. Wie er aufgebaut ist, steht unter Bescheid verstehen; wie man dagegen vorgeht, unter Widerspruch einlegen. Nach einem Umzug ändert sich am Pass nichts, wohl aber bei der Anmeldung des Wohnsitzes.

Häufige Fragen

Reicht der Personalausweis für den Urlaub?

Innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und in der Schweiz genügt der Personalausweis. Einige weitere europäische Staaten akzeptieren ihn ebenfalls, das ist aber im Einzelfall zu prüfen. Für alle übrigen Ziele brauchen Sie einen Reisepass, und zwar auch dann, wenn Sie das Land nur im Transit berühren. Maßgeblich ist immer die Auskunft des Auswärtigen Amtes zum konkreten Reiseland, nicht die Angabe des Reiseveranstalters.

Was kostet der Reisepass für ein Kind?

37,50 Euro, denn die niedrigere Gebühr gilt für alle unter 24 Jahren. Der Pass ist dann sechs Jahre gültig. Kommt die Lichtbildaufnahme in der Behörde dazu, sind es 6,00 Euro mehr. Der frühere Kinderreisepass, der günstiger und kürzer gültig war, wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Für Reisen innerhalb der EU ist der Personalausweis des Kindes für 27,60 Euro die günstigere Lösung.

Mein Kind steht noch im Pass eines Elternteils. Zählt das?

Nein. Kindereinträge in Elternpässen berechtigen seit Jahren nicht mehr zum Grenzübertritt und werden bei der Einreise nicht anerkannt. Jedes Kind braucht ein eigenes Reisedokument, unabhängig vom Alter, also einen eigenen Personalausweis für Reisen innerhalb der EU oder einen eigenen Reisepass für alles darüber hinaus. Beim Antrag müssen beide Sorgeberechtigten zustimmen und das Kind persönlich erscheinen.

Wie schnell bekomme ich einen Reisepass?

Eine amtliche, bundesweit gültige Zusage über die Herstellungsdauer gibt es nicht, und jede Tageszahl aus Ratgebern ist bestenfalls ein regionaler Erfahrungswert. Das Expressverfahren für 32,00 Euro Aufschlag beschleunigt die Produktion, ist aber keine Ausgabe am selben Tag. Wer sofort ein Dokument braucht, bekommt den vorläufigen Reisepass für 26,00 Euro direkt in der Behörde. Er hat keinen Chip und wird nicht von allen Staaten anerkannt.

Lohnen sich 48 Seiten statt 32?

Nur bei häufigen Reisen in Staaten, die noch physisch stempeln oder Visa einkleben. Der Aufpreis beträgt 22,00 Euro auf zehn Jahre gerechnet, also gut zwei Euro im Jahr. Wer beruflich viel unterwegs ist oder mehrere Visa im Jahr braucht, vermeidet damit einen vorzeitigen Neuantrag zur vollen Gebühr von 70,00 Euro. Für zwei Urlaube im Jahr innerhalb Europas ist die Standardausführung mit 32 Seiten ausreichend.

Kann ich den Reisepass verlängern lassen?

Nein. § 5 PassG kennt keine Verlängerung. Nach zehn beziehungsweise sechs Jahren wird ein vollständig neuer Pass ausgestellt, mit neuem Lichtbild, neuen Fingerabdrücken und der vollen Gebühr. Dasselbe gilt, wenn der Pass beschädigt ist, wenn die Seiten voll sind oder wenn sich Ihr Name geändert hat. Ein Nachtrag im alten Dokument ist in keinem dieser Fälle vorgesehen.

Brauche ich einen Reisepass, wenn ich schon einen Personalausweis habe?

Nur, wenn Ihr Reiseziel es verlangt. Die Ausweispflicht in Deutschland erfüllen Sie mit dem Personalausweis allein. Ein Pass wird erst nötig für Reisen außerhalb von EU, EWR und Schweiz, für Visumverfahren und für Staaten, die eine Restgültigkeit von sechs Monaten verlangen. Beide Dokumente parallel zu besitzen ist zulässig, kostet aber auch beide Gebühren, zusammen 116,00 Euro für Erwachsene.

Quellen

  1. § 27 Passverordnung, Gebühren für Passangelegenheiten
  2. § 5 PassG, Gültigkeitsdauer des Reisepasses
  3. § 6 PassG, Antrag, persönliches Erscheinen und Lichtbild
  4. § 1 PassG, Passpflicht
  5. § 1 Personalausweisgebührenverordnung, Fassung vom 30. Januar 2026, BGBl. 2026 I Nr. 31
  6. BSI, Technische Richtlinie TR-03170 zur elektronischen Lichtbildübermittlung abgerufen 09/2026
  7. Auswärtiges Amt, Reise- und Sicherheitshinweise nach Ländern abgerufen 09/2026

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