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Wie hoch ist die Hundesteuer?

Für denselben Hund verlangt Hamburg 90 Euro im Jahr, Köln seit Januar 174 Euro, Mainz 186 Euro. Mehrere Großstädte haben ihre Sätze gerade zum ersten Mal seit Jahrzehnten angehoben, und bei Listenhunden und Befreiungen gehen die Regeln noch weiter auseinander als bei den Beträgen.

Aktualisiert Stand der Zahlen 2026Lesezeit 9 Min.

Kurz erklärt

Die Hundesteuer für den ersten Hund liegt in deutschen Großstädten 2026 zwischen 84 Euro (Augsburg) und 186 Euro (Mainz) im Jahr, in Berlin bei 120 Euro, in Hamburg bei 90 Euro, in München bei 100 Euro und in Köln bei 174 Euro. Ein zweiter Hund kostet in vielen Städten mehr, in Berlin 180 Euro, in Stuttgart 288 Euro. Für Listenhunde verlangen Hamburg 600 Euro, München 800 Euro und Stuttgart 816 Euro; Berlin und Köln erheben keinen Sondersatz. Ab 2027 kostet der erste Hund in München und Nürnberg 144 Euro.

Auf einen Blick

Höhe Ersthund (Großstädte, 2026)84 bis 186 Euro im Jahr, Berlin 120 Euro, Hamburg 90 Euro, München 100 Euro, Köln 174 Euro
ListenhundHamburg 600 Euro, München 800 Euro (ab 2027: 1.200 Euro), Stuttgart 816 Euro; Berlin und Köln ohne Sondersatz
ErhöhungenKöln und Stuttgart seit 1. Januar 2026, München und Nürnberg ab 1. Januar 2027
AnmeldungMünchen zwei Wochen, Köln vier Wochen, Berlin ein Monat nach Aufnahme oder Zuzug
RechtsgrundlageSatzung der Gemeinde, in Berlin und Hamburg ein Landesgesetz; örtliche Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a GG
Befreiung bei SozialleistungenBerlin vollständig (auch gesetzliche Rente), Hamburg Erlass auf Antrag, Köln 60 Euro nur nach SGB XII, München nur Härtefall
Obergrenzekeine Zahl im Gesetz; 2.000 Euro für einen Kampfhund hat das BVerwG als "erdrosselnd" verworfen (9 C 8.13)

Die Sätze in großen Städten, Stand Oktober 2026

Einen bundesweiten Satz gibt es nicht. Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a GG, jede Gemeinde legt sie in ihrer Hundesteuersatzung selbst fest. In Berlin und Hamburg steht sie in einem Landesgesetz und wird vom Finanzamt verwaltet. Gezahlt wird pro Jahr, nicht pro Monat; wer nur einen Teil des Jahres einen Hund hält, zahlt in den meisten Satzungen ein Zwölftel je Monat.

Die Tabelle führt die Sätze aus den Satzungen und Mitteilungen der Städte zusammen. Grundlage für die meisten Zeilen ist der Städtevergleich, den die Münchner Stadtkämmerei im Juli 2026 für ihre eigene Erhöhung erstellt hat; Köln, Stuttgart, Heidelberg und Nürnberg sind nach den Satzungen und Mitteilungen der Städte selbst ergänzt.

Stadt Ersthund 2026 Zweithund Listenhund ab 2027
Köln (seit 2026, vorher 156 €) 174 € 174 € kein Sondersatz unverändert
Mainz 186 € 216 €
Dortmund 156 € 204 €
Essen 156 € 216 €
Bremen, Hannover, Kiel, Leipzig 150 € Hannover 276 €, Kiel 225 €
Stuttgart (seit 2026, vorher 108 €) 144 € 288 € 816 € unverändert
Heidelberg (seit 2026, vorher 108 €) 144 € 288 € 600 € (neu) unverändert
Mannheim 144 € 288 €
Duisburg, Nürnberg 132 € Duisburg 168 € Nürnberg 144 €, Zweithund 168 €
Berlin 120 € 180 € kein Sondersatz
Münster, Saarbrücken 120 € Münster 132 €
Dresden, Erfurt, Potsdam, Rostock 108 € 132 bis 144 €
Frankfurt am Main 102 €
München 100 € 100 € 800 € 144 €, Listenhund 1.200 €
Hamburg 90 € 600 €
Augsburg 84 € 120 €

Leere Felder: Der Wert steht in der Hundesteuersatzung der Stadt, aber in keiner der hier ausgewerteten Quellen. Mehrere Städte, etwa Dortmund, Essen und Kiel, verlangen für den dritten und jeden weiteren Hund noch einmal mehr, Dortmund 228 Euro.

Außerhalb der Großstädte ist die Spanne breiter. In Nordrhein-Westfalen erheben 2026 alle 396 Gemeinden eine Hundesteuer. Am wenigsten zahlt man laut Bund der Steuerzahler NRW in Verl mit 24,60 Euro, am meisten in Hagen mit 180 Euro.

Warum viele Tabellen im Netz nicht mehr stimmen

Die meisten Großstädte hatten ihre Sätze jahrzehntelang nicht angefasst. Stuttgart und Heidelberg verlangten seit 1997 dieselben 108 Euro, Köln seit 22 Jahren 156 Euro, Nürnberg seit 2005 132 Euro, München seit 2011 100 Euro. Jetzt ziehen sie fast gleichzeitig nach:

  • Köln: 174 Euro seit 1. Januar 2026. Der Rat hat die Änderung am 16. Dezember 2025 beschlossen. Das sind 1,50 Euro mehr im Monat. Die Stadt rechnet mit rund 770.000 Euro Mehrertrag im Jahr.
  • Stuttgart: 144 Euro seit 1. Januar 2026, für jeden weiteren Hund 288 statt 216 Euro, für Kampfhunde 816 statt 612 Euro. Der Gemeinderat hat am 23. Oktober 2025 entschieden.
  • Heidelberg: 144 Euro seit 1. Januar 2026, weitere Hunde 288 Euro. Neu ist ein Satz von 600 Euro für gefährliche Hunde. Die Zwingersteuer von 60 Euro ist abgeschafft.
  • München: 144 Euro ab 1. Januar 2027, für Kampfhunde 1.200 statt 800 Euro. Der Finanzausschuss hat die Satzungsänderung am 28. Juli 2026 behandelt, die neue Fassung ist im Münchner Stadtrecht veröffentlicht. Fällig wird die Steuer dann am 1. April statt am 15. Januar.
  • Nürnberg: 144 Euro ab 2027, für jeden weiteren Hund 168 Euro.

Listenhunde: zwischen null und 1.200 Euro Aufschlag

Ob ein Hund als Kampfhund, gefährlicher Hund oder Listenhund gilt, knüpft an das Landesrecht an. In Bayern legt eine Verordnung des Freistaats fest, welche Rassen gemeint sind; die Münchner Satzung beschreibt Kampfhunde als Hunde, "bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist".

Der höhere Steuersatz ist aber keine Pflicht, sondern eine Entscheidung der Gemeinde. Deshalb gehen hier die Regeln am weitesten auseinander:

  • Berlin: Die Senatsverwaltung für Finanzen schreibt ausdrücklich, das Berliner Hundesteuergesetz sehe "keine erhöhte Besteuerung von Kampfhunden vor". Ein Listenhund kostet also 120 Euro wie jeder andere Ersthund. Die Angabe von 600 Euro für Berlin, die im Netz kursiert, findet sich in den Berliner Quellen nicht.
  • Köln: Die Satzung kennt nur einen Satz, 174 Euro für jeden Hund.
  • Hamburg: 600 Euro für Hunde, die als gefährlich eingestuft sind. Eine Ermäßigung oder Befreiung ist für diese Hunde ausgeschlossen.
  • München: 800 Euro, ab 2027 1.200 Euro.
  • Stuttgart: 816 Euro seit 2026.

In Nordrhein-Westfalen erheben 2026 nach dem Vergleich des Bundes der Steuerzahler 326 Gemeinden eine Kampfhundsteuer, am höchsten Monheim mit 1.440 Euro. 119 Gemeinden ermäßigen sie, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat.

Wo die Grenze liegt

Eine feste Obergrenze steht in keinem Gesetz. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber 2014 entschieden, dass eine Kampfhundsteuer nicht "erdrosselnd" sein darf, also nicht faktisch auf ein Haltungsverbot hinauslaufen (Urteil vom 15. Oktober 2014, 9 C 8.13). Die Gemeinde Bad Kohlgrub hatte 75 Euro für einen normalen Hund und 2.000 Euro für einen Rottweiler verlangt, das 26-Fache. Das Gericht hat den Satz verworfen, weil schon die Jahressteuer allein den durchschnittlichen sonstigen Aufwand für das Halten eines solchen Hundes überstieg. Erlaubt bleibt dagegen ein erhöhter Satz auch dann, wenn ein Negativattest dem einzelnen Hund bescheinigt, dass er ungefährlich ist.

Wer weniger oder gar nichts zahlt

Befreiungen für Blindenführhunde, Assistenzhunde und geprüfte Rettungshunde sehen Berlin, Köln, München und Stuttgart vor. Bei zwei anderen Gruppen unterscheiden sich die Regeln so stark, dass ein Umzug den Unterschied zwischen null und 174 Euro ausmachen kann.

Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe und Rente

Stadt Wer Was
Berlin Grundsicherungsgeld (SGB II), Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter (SGB XII), gesetzliche Rente wegen Alters, Erwerbsminderung oder Todes, Asylbewerberleistungen Befreiung für einen Hund, auf Antrag
Hamburg Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter; Haushaltseinkommen höchstens 25 Prozent über den Regelsätzen Erlass oder Teilerlass, auf Antrag
Köln nur Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter nach SGB XII 60 Euro statt 174 Euro, für einen Hund, je 36 Monate
München keine Gruppenregel Erlass nur bei finanzieller Notlage im Einzelfall

Die Berliner Regel ist die großzügigste, und kaum jemand kennt sie: Jede Bezieherin einer gesetzlichen Altersrente kann für einen Hund die Befreiung beantragen, unabhängig von der Höhe der Rente. Nicht darunter fallen nach der Senatsverwaltung Renten aus privaten Versicherungen und berufsständischen Versorgungswerken sowie Beamtenpensionen.

In Köln dagegen hilft Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld) nicht. Die Satzung nennt ausdrücklich nur Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII. Was das Jobcenter zahlt und was nicht, steht unter Bürgergeld und Grundsicherungsgeld.

Hunde aus dem Tierheim

  • Berlin: befreit für fünf Jahre.
  • Köln: befreit für die ersten 24 Monate, bei Hunden, die bei der Übernahme mindestens acht Jahre alt sind, bis zum Lebensende. Das gilt nur für die drei Tierheime in Dellbrück, Zollstock und Ostheim.
  • München: zwei Jahre steuerfrei, aber erst nach einem Jahr Haltung, für Hunde aus dem Münchner Tierheim, die nach dem 1. Januar 2024 aufgenommen wurden. Listenhunde sind ausgenommen.
  • Stuttgart: 50 Prozent Ermäßigung für Hunde direkt aus dem Stuttgarter Tierheim.
  • Hamburg: Ermäßigung für Hunde aus dem Tierheim Süderstraße.

München gewährt außerdem ein Jahr Steuerfreiheit, wenn die Halterin die Prüfung für den Hundeführerschein bestanden hat, einmal je Hund und nicht für Kampfhunde.

Frist

Befreiungen und Ermäßigungen gibt es fast nur auf Antrag, und zu spät gestellte Anträge wirken nicht zurück. In Köln muss der Antrag innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme des Hundes gestellt sein, sonst gilt die Befreiung erst ab dem Monat nach dem Antrag. In Hamburg wirkt die Ermäßigung immer erst ab dem Monat nach der Antragstellung.

Anmelden, zahlen, abmelden

  1. Anmelden. Die Frist läuft ab Aufnahme des Hundes oder ab dem Zuzug: in München zwei Wochen, in Köln vier Wochen, in Berlin ein Monat. In Berlin gilt die Anmeldung beim Hunderegister zugleich als steuerliche Anmeldung. Welpen aus eigenem Wurf werden in Köln erst mit sechs Monaten steuerpflichtig, in Berlin muss ein Hund unter drei Monaten innerhalb der ersten vier Lebensmonate angemeldet sein.
  2. Bescheid abwarten. In Berlin kommt er nach etwa vier Wochen. Die erste Festsetzung ist in Berlin einen Monat nach Bekanntgabe fällig, in Köln ebenso, wenn der Bescheid kurz vor oder nach dem regulären Termin kommt.
  3. Laufend zahlen. Berlin: vierteljährlich am 5. März, 5. Juni, 5. September und 5. Dezember. Köln: je zur Hälfte am 1. April und 1. Oktober. München: am 15. Januar, ab 2027 am 1. April.
  4. Abmelden. Wenn der Hund stirbt, abgegeben wird oder Sie wegziehen: in München binnen zwei Wochen, in Köln binnen vier Wochen, schriftlich und mit Rückgabe der Hundemarke.

Eine Hundesteuermarke muss der Hund in Köln außerhalb der Wohnung sichtbar tragen. In Berlin ist diese Pflicht seit dem 1. Januar 2024 entfallen, die Finanzämter geben keine Marken mehr aus.

Beispiel: zwei Hunde, vier Städte

Ein Paar hält zwei Hunde, keiner davon ist ein Listenhund. Jahressteuer 2026:

München 100 + 100 = 200 Euro. Berlin 120 + 180 = 300 Euro. Köln 174 + 174 = 348 Euro. Stuttgart 144 + 288 = 432 Euro.

2027 zahlt dasselbe Paar in München 144 + 144 = 288 Euro, also 88 Euro mehr. München verzichtet nach der Beschlussvorlage bewusst auf einen höheren Zweithundsatz.

Nimmt eine Kölnerin am 20. Mai 2026 einen Hund von privat auf, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. Mai. Für 2026 sind das acht Monate zu je 14,50 Euro, zusammen 116 Euro.

Umzug mit Hund

Köln besteuert ausdrücklich nur, wer dort die Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes hat; wie Haupt- und Nebenwohnung abgegrenzt werden, steht unter Wohnsitz anmelden. Wer umzieht, meldet den Hund am neuen Ort an und am alten ab. Die Berliner Finanzverwaltung erinnert ausdrücklich an beides, die steuerliche und die ordnungsrechtliche Anmeldung.

Wann die Pflicht wechselt, regelt jede Stadt anders. In Berlin beginnt sie mit dem Tag des Zuzugs und endet mit dem Tag des Wegzugs. In Köln endet sie mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt, und beginnt bei Zuzug erst mit dem Ersten des Folgemonats. Wer nach Köln zieht und für denselben Zeitraum am alten Ort schon gezahlt hat, kann nach § 6 Abs. 3 der Kölner Satzung die Anrechnung verlangen. Dieselbe Anrechnung gilt, wenn ein verstorbener Hund durch einen neuen ersetzt wird.

Die häufigsten Fehler

  • Den Hund nicht anmelden. Das ist keine Formalie. In Köln ist die verspätete oder unterlassene Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Kommunalabgabengesetz NRW mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Nachgefordert wird die Steuer zusätzlich.
  • Die Abmeldung vergessen. In Köln läuft die Steuer bei verspäteter Abmeldung bis zum Ende des Monats weiter, in dem die Anzeige eingeht, nicht bis zum Tod des Hundes.
  • Befreiung erwarten, ohne sie zu beantragen. Die Berliner Rentnerbefreiung, die Kölner 60-Euro-Ermäßigung und die Tierheimbefreiungen gibt es nur auf Antrag. Köln gewährt die Ermäßigung für 36 Monate und verlängert sie nur auf neuen Antrag.
  • Mit veralteten Sätzen rechnen. München verschickt für 2027 neue Bescheide. Maßgeblich ist der Betrag darin, nicht der Dauerauftrag über 100 Euro, und auch der Termin ändert sich auf den 1. April. Wie ein solcher Bescheid aufgebaut ist und wo Betrag und Fälligkeit stehen, erklärt Bescheid verstehen.

Wer einen Hundesteuerbescheid für falsch hält, etwa weil der Hund zu Unrecht als Listenhund eingestuft wurde, hat in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe Zeit; wie diese Frist gezählt wird, steht unter Fristen berechnen. In Hamburg ist der Rechtsbehelf laut Serviceseite der Einspruch beim Finanzamt; was in Ihrer Stadt gilt, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Wie ein solches Schreiben aufgebaut ist, zeigt die Seite Widerspruch einlegen. Gezahlt werden muss trotzdem erst einmal.

Häufige Fragen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Berlin?

In Berlin kostet der erste Hund 120 Euro im Jahr, jeder weitere 180 Euro. Einen höheren Satz für Kampfhunde oder Listenhunde gibt es nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen nicht. Gezahlt wird vierteljährlich am 5. März, 5. Juni, 5. September und 5. Dezember. Wer Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder eine gesetzliche Rente bezieht, kann für einen Hund beim Finanzamt die Befreiung beantragen. Eine Hundesteuermarke gibt es in Berlin seit 2024 nicht mehr.

Müssen Rentner Hundesteuer zahlen?

Das hängt von der Stadt ab. In Berlin sind Bezieher einer gesetzlichen Rente wegen Alters, Erwerbsminderung oder Todes für einen Hund befreit, auf Antrag und unabhängig von der Rentenhöhe. Private Renten, Versorgungswerke und Pensionen zählen nicht. In Köln gibt es eine Ermäßigung auf 60 Euro nur für Bezieher von Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII. München kennt keine Rentnerregel, dort bleibt nur der Erlass in einer finanziellen Notlage.

Bekommt man mit Grundsicherungsgeld eine Befreiung von der Hundesteuer?

In Berlin ja, vollständig für einen Hund. In Hamburg gibt es auf Antrag einen Erlass oder Teilerlass, auch bei Einkommen bis 25 Prozent über den Regelsätzen. In Köln nein: Die Ermäßigung auf 60 Euro gilt dort nur für Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII, nicht für Leistungen des Jobcenters. Wer in einer anderen Stadt wohnt, findet die Regel in der Hundesteuersatzung unter "Steuerermäßigung" oder "Steuerbefreiung".

Wie hoch ist die Steuer für einen Listenhund?

Zwischen null Aufschlag und dem Achtfachen des normalen Satzes in München. Berlin und Köln verlangen für Listenhunde dasselbe wie für jeden anderen Hund. Hamburg nimmt 600 Euro, München 800 Euro und ab 2027 1.200 Euro, Stuttgart 816 Euro. In Nordrhein-Westfalen liegt der höchste Satz 2026 bei 1.440 Euro in Monheim. Eine Steuer, die faktisch einem Haltungsverbot gleichkommt, ist unzulässig; 2.000 Euro hat das Bundesverwaltungsgericht 2014 als zu hoch verworfen.

Quellen

  1. Landeshauptstadt München, Stadtkämmerei, Beschlussvorlage Hundesteuersatzung (Sitzungsvorlage 26-32 / V 00724), Finanzausschuss 28.07.2026, mit Städtevergleich 2017 und 2026 abgerufen 10/2026
  2. Landeshauptstadt München, Hundesteuersatzung vom 3. September 2021, Fassung mit Steuersatz ab 2027 abgerufen 10/2026
  3. Landeshauptstadt München, Hundesteuer abgerufen 10/2026
  4. Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, FAQ Hundesteuer abgerufen 10/2026
  5. Service-Portal Berlin, Hundehaltung: Hund steuerlich anmelden abgerufen 10/2026
  6. hamburg.de, Ermäßigung der Hundesteuer beantragen (§§ 9, 9a, 10, 11 Hundesteuergesetz Hamburg) abgerufen 10/2026
  7. Stadt Köln, Hundesteuersatzung in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 17.12.2025 abgerufen 10/2026
  8. Stadt Köln, Stadt Köln plant Anpassung der Hundesteuer, Pressemitteilung vom 03.12.2025 abgerufen 10/2026
  9. Landeshauptstadt Stuttgart, Stadt Stuttgart passt Hundesteuer 2026 an, Meldung vom 24.10.2025 abgerufen 10/2026
  10. Stadt Heidelberg, Hundesteuer wird zum 1. Januar 2026 erhöht, Pressemitteilung vom 09.10.2025 abgerufen 10/2026
  11. Stadt Nürnberg, Hundesteuer steigt ab 2027, Stand 14.07.2026 abgerufen 10/2026
  12. Bund der Steuerzahler NRW, Es wird teurer: Hundesteuer-Vergleich 2026, 24.03.2026 abgerufen 10/2026
  13. BVerwG, Urteil vom 15.10.2014, 9 C 8.13, Pressemitteilung Nr. 60/2014 abgerufen 10/2026

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