Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung mit Merkzeichen G: Ermäßigung oder Wertmarke?
Mit Merkzeichen G müssen Sie sich entscheiden: halbe Kfz-Steuer oder Bus und Bahn im Nahverkehr für 104 Euro im Jahr. Für übliche Autos bringt die Ermäßigung rund 37 bis 200 Euro im Jahr. Die Wertmarke lohnt sich deshalb schon, wenn Sie im Jahr für ein paar Monatskarten Bus fahren würden.
Kurz erklärt
Mit Merkzeichen G oder Gl (Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck) bekommen Sie entweder 50 Prozent Ermäßigung auf die Kfz-Steuer oder die Freifahrt im Nahverkehr mit Wertmarke, nie beides gleichzeitig (§ 3a Abs. 2 Satz 2 KraftStG). Die Wertmarke kostet seit 1. Januar 2025 104 Euro im Jahr oder 53 Euro für ein halbes Jahr. Die Wertmarke lohnt sich, sobald Sie im Jahr mehr für Bus und Bahn ausgeben würden als die halbe Kfz-Steuer plus 104 Euro; bei üblichen Autos liegt diese Grenze zwischen rund 140 und 300 Euro. Mit H, Bl oder aG ist das Auto ganz steuerfrei, und die Freifahrt gibt es zusätzlich. Kostenlos ist die Wertmarke bei Bl und H und für Bezieher von Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe (§ 228 Abs. 4 SGB IX).
Auf einen Blick
| Merkzeichen G oder Gl | 50 Prozent Kfz-Steuer-Ermäßigung ODER Freifahrt im Nahverkehr mit Wertmarke, nicht beides (§ 3a Abs. 2 KraftStG, § 228 Abs. 5 SGB IX) |
|---|---|
| Merkzeichen H, Bl oder aG | Kfz-Steuer ganz befreit (§ 3a Abs. 1 KraftStG), Freifahrt mit Wertmarke zusätzlich möglich |
| Preis der Wertmarke seit 1. Januar 2025 | 104 Euro für ein Jahr, 53 Euro für ein halbes Jahr (BAnz AT 11.12.2024 B2) |
| Kostenlose Wertmarke | blind, hilflos, Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter (§ 228 Abs. 4 SGB IX), nur auf Antrag |
| Wann die Wertmarke gewinnt | wenn Ihre Fahrkarten im Jahr mehr kosten würden als halbe Kfz-Steuer plus 104 Euro |
| Rückgabe vor sechs Monaten | die Hälfte des Preises zurück, auf Antrag (§ 228 Abs. 3 SGB IX) |
| Antrag Ermäßigung | beim Hauptzollamt, Zoll-Portal oder Formular 3809, nur für ein Auto, das auf Sie zugelassen ist |
| 2027 | Kabinettswert der Bezugsgröße löst rechnerisch eine Erhöhung auf rund 115 Euro aus; Stand 04.11.2026 noch nicht bekanntgemacht |
Die Antwort in einem Satz
Mit Merkzeichen G oder Gl gibt es entweder die halbe Kfz-Steuer oder die Freifahrt mit Wertmarke. Die Wertmarke gewinnt, sobald Sie im Jahr mehr Geld für Bus und Bahn ausgeben würden als die halbe Steuer plus 104 Euro.
Beides zugleich geht nicht. Das Gesetz sagt es in § 3a Abs. 2 Satz 2 KraftStG ausdrücklich: Die Ermäßigung "wird nicht gewährt, solange die schwerbehinderte Person das Recht zur unentgeltlichen Beförderung nach § 228 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in Anspruch nimmt". Umgekehrt gibt die Behörde keine Wertmarke aus, solange Sie die Ermäßigung nutzen (§ 228 Abs. 5 SGB IX).
Was die Begriffe bedeuten
Merkzeichen G steht im Schwerbehindertenausweis für eine erhebliche Gehbehinderung im Straßenverkehr. Das Gesetz beschreibt es so: Betroffen ist, wer "nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden" (§ 229 Abs. 1 SGB IX). Ursache können auch innere Leiden, Anfälle oder Störungen der Orientierung sein. Gl heißt gehörlos.
Beide Merkzeichen stehen auf einem Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck. Auf diesen Aufdruck kommt es an. Er zeigt, dass Sie die Freifahrt nach § 228 Abs. 1 SGB IX beanspruchen können. Genau daran knüpft auch die Steuerermäßigung an.
Die Wertmarke ist der Fahrschein zur Freifahrt. Sie steht auf einem Beiblatt zum Ausweis. Ohne gültige Wertmarke fahren Sie trotz orangefarbenem Ausweis nicht umsonst (§ 228 Abs. 1 Satz 2 SGB IX). Die Freifahrt gilt im Nahverkehr: Busse und Straßenbahnen, S-Bahnen in der 2. Klasse und Nahverkehrszüge der Bahn in der 2. Klasse, bundesweit (§ 230 Abs. 1 SGB IX). ICE und IC gehören nicht dazu. Für zuschlagpflichtige Züge des Nahverkehrs zahlen Sie den Zuschlag.
Die Ermäßigung ist ein Nachlass von 50 Prozent auf die Kraftfahrzeugsteuer. Sie gilt für ein Auto, das auf Sie zugelassen ist. Beantragt wird sie beim Zoll, nicht beim Finanzamt und nicht beim Versorgungsamt.
Wer was bekommt
| Merkzeichen im Ausweis | Kfz-Steuer | Freifahrt mit Wertmarke | Preis der Wertmarke | Grundlage |
|---|---|---|---|---|
| G oder Gl | 50 Prozent Ermäßigung | ja, aber nur statt der Ermäßigung | 104 € im Jahr, 53 € im halben Jahr | § 3a Abs. 2 KraftStG, § 228 Abs. 2 und 5 SGB IX |
| aG | ganz befreit | zusätzlich möglich | 104 € im Jahr | § 3a Abs. 1 KraftStG, § 228 Abs. 5 SGB IX |
| H oder Bl | ganz befreit | zusätzlich möglich | kostenlos, auf Antrag | § 3a Abs. 1 KraftStG, § 228 Abs. 4 Nr. 1 SGB IX |
| G oder Gl und Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe | 50 Prozent Ermäßigung | ja, aber nur statt der Ermäßigung | kostenlos, auf Antrag | § 228 Abs. 4 Nr. 2 SGB IX |
Für H, Bl und aG gibt es die Wahl nicht. § 3a Abs. 1 KraftStG befreit das Auto ganz, und dort steht keine Bedingung zur Freifahrt. Der Ausschluss in § 228 Abs. 5 SGB IX trifft nur die Ermäßigung nach Abs. 2. Wer H, Bl oder aG hat, fährt also steuerfrei Auto und kann mit Wertmarke zugleich Bus fahren, sofern der Ausweis die Freifahrt vorsieht.
Die Tabelle: ab welcher Steuer die Ermäßigung gewinnt
Die Frage lautet nicht, ob die halbe Steuer mehr ist als 104 Euro. Sie lautet: Was würden Sie ohne Wertmarke für Fahrkarten ausgeben?
Mit der Wertmarke zahlen Sie die volle Steuer plus 104 Euro und fahren dafür umsonst. Mit der Ermäßigung zahlen Sie die halbe Steuer und jede Fahrkarte selbst. Die Wertmarke ist also günstiger, sobald Ihre Fahrkarten im Jahr mehr kosten würden als die halbe Steuer plus 104 Euro. Diesen Betrag nennt die letzte Spalte.
Die Steuer ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG gerechnet. Für Autos mit Erstzulassung ab 2021 gilt: 2 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter beim Benziner, 9,50 Euro beim Diesel. Dazu kommt ein CO2-Anteil für jedes Gramm über 95 g/km. Er steigt in Stufen von 2,00 Euro bis 4,00 Euro je Gramm. Der CO2-Wert steht in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I.
| Auto (Beispiel) | Kfz-Steuer im Jahr | Ermäßigung bringt | Wertmarke lohnt sich ab Fahrkosten von |
|---|---|---|---|
| Elektroauto, Erstzulassung 2024 | 0 € (§ 3d KraftStG) | 0 € | 104 € |
| Benziner 1,2 l, 120 g/km, ab 2021 | 75,00 € | 37,50 € | 141,50 € |
| Benziner 1,4 l, 130 g/km, Erstzulassung 2015 | 98,00 € | 49,00 € | 153,00 € |
| Benziner 1,6 l, 140 g/km, ab 2021 | 128,50 € | 64,25 € | 168,25 € |
| SUV Benziner 2,0 l, 180 g/km, ab 2021 | 249,00 € | 124,50 € | 228,50 € |
| Diesel 2,0 l, Euro 4, Erstzulassung 2008 | 308,80 € | 154,40 € | 258,40 € |
| Diesel 2,0 l, 150 g/km, ab 2021 | 311,50 € | 155,75 € | 259,75 € |
| Diesel 2,0 l, 180 g/km, ab 2021 | 399,00 € | 199,50 € | 303,50 € |
So entstehen zwei Zeilen. Der Benziner mit 1,6 Litern (1.598 cm³) hat 16 angefangene 100 cm³, das sind 32 Euro. Von 95 bis 115 g/km kosten 20 Gramm je 2,00 Euro, also 40 Euro. Von 115 bis 135 g/km kosten 20 Gramm je 2,20 Euro, also 44 Euro. Die letzten 5 Gramm bis 140 kosten je 2,50 Euro, also 12,50 Euro. Zusammen 128,50 Euro. Der Diesel mit 2,0 Litern (1.968 cm³) zahlt 20 mal 9,50 Euro = 190 Euro für den Hubraum. Bei 150 g/km kommen 40 + 44 + 37,50 = 121,50 Euro dazu.
Ältere Autos werden anders gerechnet. Bei Erstzulassung vom 1. Juli 2009 bis Ende 2020 kostet jedes Gramm über der Schwelle 2 Euro; die Schwelle liegt ab 2014 bei 95 g/km (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b). Davor zählt nur der Hubraum, beim Diesel mit Euro 4 sind es 15,44 Euro je 100 cm³ (Buchstabe a).
Was die Tabelle zeigt
- Bei fast jedem üblichen Auto liegt die Grenze zwischen 140 und 300 Euro im Jahr. Wer einmal in der Woche mit Bus oder Regionalbahn hin und zurück fährt, kommt bei 3 Euro je Fahrt schon auf über 300 Euro.
- Gegen das Deutschlandticket gewinnt die Ermäßigung praktisch nie. Das Ticket kostet 2026 63 Euro im Monat, also 756 Euro im Jahr. Die Ermäßigung müsste mehr als 756 minus 104 = 652 Euro bringen. Dafür bräuchte das Auto eine Kfz-Steuer von über 1.304 Euro.
- Mit einem Elektroauto gibt es nichts zu wählen. Es ist bei Erstzulassung bis Ende 2030 für zehn Jahre steuerfrei, längstens bis Ende 2035 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Die Ermäßigung bringt dann null, die Wertmarke kostet Sie nur die 104 Euro.
- Wer die Wertmarke kostenlos bekommt, rechnet ohne die 104 Euro. Dann lohnt sie sich, sobald die Fahrkarten mehr kosten würden als die halbe Steuer, beim 1,6-Liter-Benziner also ab 64,25 Euro im Jahr.
Die Ermäßigung gewinnt also vor allem bei einem Fall: Sie fahren fast nie mit Bus oder Bahn, zum Beispiel weil auf dem Land kaum einer fährt oder weil Sie den Weg zur Haltestelle nicht schaffen.
Ein Fall, durchgerechnet
Nehmen wir eine Rentnerin mit GdB 70 und Merkzeichen G. Ihr Auto ist ein Benziner mit 1,6 Litern und 140 g/km, Erstzulassung 2022. Die Steuer beträgt 128,50 Euro im Jahr.
Variante Ermäßigung: Sie zahlt 64,25 Euro Kfz-Steuer. Angenommen, sie fährt zweimal im Monat mit der Regionalbahn in die Kreisstadt, hin und zurück für 4,80 Euro je Strecke. Das sind 48 Fahrten zu 4,80 Euro, also 230,40 Euro. Zusammen: 294,65 Euro.
Variante Wertmarke: Sie zahlt 128,50 Euro Steuer und 104 Euro für die Wertmarke. Zusammen: 232,50 Euro. Die Fahrten kosten nichts.
Ergebnis: Die Wertmarke ist 62,15 Euro günstiger. Die Grenze aus der Tabelle liegt bei 168,25 Euro Fahrkosten. Die Frau läge mit 230,40 Euro darüber.
Und wenn sie nur einmal im Monat fährt? Dann wären es 24 Fahrten für 115,20 Euro. Das liegt unter 168,25 Euro. Die Ermäßigung wäre dann 53,05 Euro günstiger.
Und wenn sie Grundsicherung im Alter bezieht? Dann bekommt sie die Wertmarke auf Antrag kostenlos. Die Wertmarke lohnt sich dann schon ab 64,25 Euro Fahrkosten im Jahr, also ab 14 Fahrten zu 4,80 Euro.
Ob Ihr Einkommen für Grundsicherung im Alter reicht und wie viel von der Rente dabei frei bleibt, steht unter Grundsicherung im Alter: Freibetrag auf die Rente.
Wer die Wertmarke kostenlos bekommt
Eine für ein Jahr gültige Wertmarke gibt es auf Antrag ohne Zahlung (§ 228 Abs. 4 SGB IX) für:
- blinde Menschen und hilflose Menschen im Sinne des § 33b EStG, im Ausweis also Bl oder H,
- Bezieher von Grundsicherungsgeld, also Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vom Jobcenter (bis Juni 2026 Bürgergeld),
- Bezieher laufender Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII, also Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Bezieher von Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) oder dem SGB XIV (Soziale Entschädigung),
- einen kleinen Kreis von Altfällen nach dem Recht für Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte von 1965.
Wohngeld steht nicht in der Liste, und auch eine niedrige Rente allein reicht nicht. Kostenlos heißt außerdem nicht automatisch. Sie müssen die Wertmarke beantragen und den Bescheid über die Leistung vorlegen. Was das Jobcenter zahlt und wer Anspruch hat, steht unter Bürgergeld und Grundsicherungsgeld.
Wer dagegen im Ausweis die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson eingetragen hat, für den gilt noch etwas anderes. Die Begleitperson fährt im Nah- und Fernverkehr umsonst, auch wenn Sie selbst keine Wertmarke haben (§ 228 Abs. 6 SGB IX).
Wechseln: von der Wertmarke zur Ermäßigung und zurück
Die Wahl gilt nicht für immer. Sie können wechseln, müssen aber die Reihenfolge einhalten.
- Von der Wertmarke zur Ermäßigung. Geben Sie die Wertmarke bei der ausgebenden Stelle zurück. Ist eine Jahresmarke weniger als ein halbes Jahr gültig gewesen, bekommen Sie auf Antrag die Hälfte des Preises zurück, also 52 Euro (§ 228 Abs. 3 SGB IX). Danach ist nichts mehr zu erstatten. Dann beantragen Sie die Ermäßigung beim Hauptzollamt.
- Von der Ermäßigung zur Wertmarke. Beenden Sie zuerst die Ermäßigung beim Zoll. Solange sie läuft, wird keine Wertmarke ausgegeben (§ 228 Abs. 5 Satz 1 SGB IX). Danach beantragen Sie die Wertmarke.
- Wo es die Wertmarke gibt. Zuständig ist die Behörde, die auch den Ausweis ausstellt (§ 152 Abs. 5 SGB IX). Die Länder dürfen die Ausgabe anderen Stellen übertragen (§ 228 Abs. 5 Satz 3).
Ein halbes Jahr Wertmarke für 53 Euro ist der Weg für alle, die nur im Sommer viel Bus fahren. Die Ermäßigung gilt dann nur für die Monate ohne Wertmarke, denn sie entfällt, "solange" die Freifahrt genutzt wird.
Der Antrag beim Zoll und was die Ermäßigung kostet, wenn andere fahren
Die Ermäßigung beantragen Sie beim zuständigen Hauptzollamt, online im Zoll-Portal oder schriftlich mit dem Formular 3809. Das Formular unterschreibt die schwerbehinderte Person selbst. Für einen Vertreter braucht es eine Vollmacht, etwa mit Formular 3782. Beizufügen sind laut Zoll eine Kopie des Ausweises und eine Kopie des Beiblatts. Das Beiblatt zeigt, dass keine Wertmarke eingetragen ist.
Drei Regeln aus § 3a Abs. 3 KraftStG und den Hinweisen des Zolls werden oft übersehen:
- Nur ein Auto. Die Vergünstigung steht Ihnen nur für ein Fahrzeug zu. Es muss auf Sie zugelassen sein, bei Kindern auf das Kind selbst. Nach einem Autowechsel stellen Sie den Antrag neu.
- Andere dürfen fahren, aber nur für Sie. Sie brauchen keinen Führerschein. Fährt jemand anderes, müssen die Fahrten Ihrer Fortbewegung oder Ihrem Haushalt dienen. Der Zoll nennt als schädliches Beispiel: Ein Angehöriger ohne Schwerbehinderung fährt mit dem Auto zur Arbeit.
- Keine Güter, keine bezahlten Fahrgäste. Schädlich sind der Transport von Gütern, ausgenommen Handgepäck, und bezahlte Personenbeförderung. Gelegentliches Mitnehmen ist erlaubt.
Eine zweckfremde Fahrt müssen Sie dem Hauptzollamt sofort melden. Die Vergünstigung entfällt dann für diese Zeit, mindestens für einen Monat. Wer nicht meldet, riskiert nach dem Zoll ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO). Dasselbe gilt, wenn das Merkzeichen wegfällt.
Wer mit dem Auto zum Arzt muss und keins hat: Ob die Krankenkasse dann ein Taxi zahlt, hängt am Merkzeichen. G allein genügt dafür nicht, aG, Bl und H schon. Die Einzelheiten stehen unter Taxi zum Arzt: wann die Krankenkasse zahlt.
Wird die Wertmarke 2027 teurer?
Möglich, aber bekanntgemacht ist es nicht (Stand 4. November 2026). Der Preis folgt der Ausgleichsabgabe. Er steigt zum 1. Januar, wenn die Bezugsgröße der Sozialversicherung seit der letzten Anpassung um mindestens 10 Prozent gestiegen ist (§ 228 Abs. 2 mit § 160 Abs. 3 SGB IX). Die letzte Anpassung galt ab 2025, mit einer Bezugsgröße von 3.745 Euro im Monat. Für 2027 hat das Kabinett am 7. Oktober 2026 4.130 Euro beschlossen; der Bundesrat muss noch zustimmen. Das wären 10,3 Prozent mehr. Rechnerisch ergäben sich dann rund 115 Euro für ein Jahr und 59 Euro für ein halbes Jahr. Den Betrag gibt das Arbeitsministerium im Bundesanzeiger bekannt, zuletzt am 11. Dezember 2024 für 2025.
Eine Regel schützt Sie dabei. Fällt die Erhöhung in die Laufzeit einer schon ausgegebenen Wertmarke, zahlen Sie den höheren Betrag erst bei der nächsten (§ 228 Abs. 2 Satz 3 SGB IX). Eine Jahresmarke, die noch 2026 beginnt, kostet also 104 Euro für zwölf Monate. Das Deutschlandticket steigt zum 1. Januar 2027 auf 66,80 Euro im Monat. Die Freifahrt wird im Vergleich also eher wertvoller.
Die häufigsten Fehler
- Nur die halbe Steuer gegen 104 Euro rechnen. Wer so rechnet, wählt bei jedem Auto über 208 Euro Steuer die Ermäßigung. Richtig ist der Vergleich mit den Fahrkarten, die Sie sonst kaufen würden.
- Die Wertmarke behalten und trotzdem die Ermäßigung beantragen. Der Zoll prüft das Beiblatt. Die Ermäßigung setzt voraus, dass keine Wertmarke eingetragen ist.
- Die kostenlose Wertmarke nicht beantragen. Mit Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe lohnt sie sich fast immer, kommt aber nur auf Antrag.
- Die Rückgabe zu spät machen. Geld zurück gibt es nur, wenn die Jahresmarke noch kein halbes Jahr gelaufen ist.
- Das Auto regelmäßig verleihen. Pendelt ein Angehöriger damit zur Arbeit, entfällt die Vergünstigung. Gegen einen Bescheid des Hauptzollamts gilt die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende; wie Sie einen Bescheid lesen, steht unter Steuerbescheid verstehen.
Was diese Seite nicht abdeckt
Die Seite vergleicht Kfz-Steuer und Freifahrt. Andere Vorteile mit Merkzeichen G hängen nicht an dieser Wahl. Dazu gehören der Behinderten-Pauschbetrag und die Fahrtkostenpauschale in der Einkommensteuer, Parkerleichterungen und Hilfen zur Anschaffung eines Autos. Die Tabelle rechnet mit Pkw. Wohnmobile und andere Fahrzeuge haben eigene Steuersätze in § 9 KraftStG, Ihre genaue Steuer steht im Bescheid des Hauptzollamts. Die Fahrpreise im Beispiel sind angenommen, maßgeblich ist der Tarif Ihres Verkehrsverbunds. Ob Ihnen ein Merkzeichen zusteht, entscheidet die Behörde, die den Ausweis ausstellt; gegen ihren Bescheid ist ein Widerspruch möglich. Für eine Beratung im Einzelfall sind Sozialverbände wie VdK und SoVD da.
Häufige Fragen
Bekomme ich mit Merkzeichen G Kfz-Steuer-Ermäßigung und Wertmarke zugleich?
Nein. Mit G oder Gl gibt es entweder 50 Prozent Ermäßigung auf die Kfz-Steuer oder die Freifahrt mit Wertmarke. § 3a Abs. 2 Satz 2 KraftStG schließt die Ermäßigung aus, solange Sie die Freifahrt nutzen. § 228 Abs. 5 SGB IX verbietet die Ausgabe der Wertmarke, solange Sie die Ermäßigung nutzen. Beides zugleich gibt es nur mit H, Bl oder aG: Dann ist das Auto ganz steuerfrei, und die Wertmarke kommt dazu.
Was kostet die Wertmarke 2026?
104 Euro für ein Jahr oder 53 Euro für ein halbes Jahr. Diese Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 nach der Bekanntmachung des Arbeitsministeriums vom 2. Dezember 2024. Kostenlos ist die Wertmarke bei Bl oder H und für Bezieher von Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter, jeweils auf Antrag. Für 2027 ist eine Erhöhung auf rund 115 Euro rechnerisch zu erwarten, bekanntgemacht ist sie noch nicht.
Ab welcher Kfz-Steuer lohnt sich die Ermäßigung statt der Wertmarke?
Die Steuer allein entscheidet das nicht. Entscheidend ist, was Sie sonst für Bus und Bahn zahlen würden. Die Ermäßigung ist günstiger, wenn Ihre Fahrkarten im Jahr weniger kosten würden als die halbe Steuer plus 104 Euro. Bei einem Benziner mit 1,6 Litern und 128,50 Euro Steuer liegt die Grenze bei 168,25 Euro, bei einem Diesel mit 2,0 Litern und 311,50 Euro bei 259,75 Euro. Gegen ein Deutschlandticket für das ganze Jahr gewinnt die Ermäßigung erst bei über 1.304 Euro Kfz-Steuer.
Kann ich die Wertmarke zurückgeben und Geld zurückbekommen?
Ja, aber nur in den ersten sechs Monaten einer Jahresmarke. Dann bekommen Sie auf Antrag die Hälfte zurück, bei 104 Euro also 52 Euro (§ 228 Abs. 3 SGB IX). Dasselbe gilt, wenn die Inhaberin in dieser Zeit stirbt. Nach Rückgabe können Sie beim Hauptzollamt die Ermäßigung beantragen.
Darf ein Angehöriger mein steuerermäßigtes Auto fahren?
Ja, wenn die Fahrt Ihrer Fortbewegung oder Ihrem Haushalt dient, etwa der Einkauf für Sie oder die Fahrt zum Arzt. Fährt der Angehörige damit zu eigenen Zwecken, etwa zur Arbeit, ist das eine zweckfremde Benutzung (§ 3a Abs. 3 KraftStG). Sie müssen sie dem Hauptzollamt sofort melden, und die Vergünstigung entfällt mindestens für einen Monat.
Gilt die Wertmarke auch im ICE?
Nein. Die Freifahrt gilt im Nahverkehr nach § 230 Abs. 1 SGB IX, also in Bussen, Straßenbahnen, S-Bahnen und Nahverkehrszügen der Bahn in der 2. Klasse, bundesweit. Fernzüge wie ICE und IC gehören nicht dazu. Nur eine eingetragene Begleitperson fährt auch im Fernverkehr umsonst.
Quellen
- § 3a KraftStG, Vergünstigungen für Schwerbehinderte abgerufen 11/2026
- § 9 KraftStG, Steuersatz abgerufen 11/2026
- § 3d KraftStG, Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge abgerufen 11/2026
- § 228 SGB IX, Unentgeltliche Beförderung abgerufen 11/2026
- § 229 SGB IX, Persönliche Voraussetzungen abgerufen 11/2026
- § 230 SGB IX, Nah- und Fernverkehr abgerufen 11/2026
- § 160 SGB IX, Ausgleichsabgabe (Abs. 3, Anpassung an die Bezugsgröße) abgerufen 11/2026
- BMAS, Bekanntmachung über die Anpassung der Ausgleichsabgabe, der Eigenbeteiligung für die unentgeltliche Beförderung [...] vom 2. Dezember 2024, BAnz AT 11.12.2024 B2 abgerufen 11/2026
- § 1 Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025, Bezugsgröße 44.940 Euro abgerufen 11/2026
- BMAS, Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2027, Pressemitteilung vom 07.10.2026 abgerufen 11/2026
- Zoll, Kraftfahrzeugsteuer: Steuervergünstigungen (schwerbehinderte Menschen, Antrag, zweckfremde Benutzung) abgerufen 11/2026
- Zoll, Fachthemen Kraftfahrzeugsteuer: Steuervergünstigungen, Allgemeines abgerufen 11/2026
- betanet, Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung abgerufen 11/2026
- Hessisches Verkehrsministerium, Ab 2027 kostet das Deutschlandticket 66,80 Euro abgerufen 11/2026
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