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Rentenpunkte: wie viel ein Arbeitsjahr wirklich bringt

Entgeltpunkte sind die eigentliche Währung der gesetzlichen Rente. Alles andere in der Rentenformel sind nur Umrechnungskurse.

Aktualisiert Stand der Zahlen 2026Lesezeit 6 Min.

Kurz erklärt

Sie bekommen für ein Kalenderjahr genau einen Entgeltpunkt, wenn Ihr beitragspflichtiges Bruttoentgelt dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten entspricht, 2026 sind das vorläufig 51.944 Euro im Jahr. Verdienen Sie mehr oder weniger, bekommen Sie anteilig mehr oder weniger Punkte, höchstens jedoch 1,952 Punkte pro Jahr. Ein Entgeltpunkt bringt seit dem 1. Juli 2026 monatlich 42,52 Euro Bruttorente, im Jahr also 510,24 Euro.

Auf einen Blick

Durchschnittsentgelt 202651.944 € im Jahr (vorläufig), 4.328,67 € im Monat
Wert eines Entgeltpunkts42,52 € Bruttorente im Monat, seit 1. Juli 2026
Höchstpunkte pro Jahr1,952 Entgeltpunkte (Beitragsbemessungsgrenze 101.400 €)
Beitragssatz18,6 %, je zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Kindererziehungszeit3 Jahre je Kind für Geburten ab 1992, 2,5 Jahre davor
Rechtsgrundlage§§ 63, 64, 70 SGB VI, Anlagen 1 und 2 zum SGB VI

So wird aus Ihrem Gehalt ein Punkt

Die Rentenversicherung interessiert sich nicht dafür, wie viel Sie verdient haben, sondern nur dafür, wie Sie im Vergleich zu allen anderen Versicherten lagen. Jedes Jahr wird deshalb ein Durchschnittsentgelt festgesetzt. Ihr beitragspflichtiges Bruttoentgelt des Jahres wird durch diesen Wert geteilt. Das Ergebnis sind Ihre Entgeltpunkte für dieses Jahr (§ 70 Abs. 1 SGB VI).

Für 2026 steht das Durchschnittsentgelt vorläufig bei 51.944 Euro im Jahr, also 4.328,67 Euro im Monat. Vorläufig heißt: Der endgültige Wert wird erst festgesetzt, wenn die tatsächliche Lohnentwicklung des Jahres feststeht, und kann leicht abweichen.

Beispiel

Eine Angestellte verdient 2026 durchgehend 3.200 Euro brutto im Monat, im Jahr also 38.400 Euro.

38.400 Euro ÷ 51.944 Euro = 0,7393 Entgeltpunkte für das Jahr 2026.

Diese Punkte sind heute wert: 0,7393 × 42,52 Euro = 31,43 Euro Bruttorente im Monat. Ein einziges Arbeitsjahr zu diesem Gehalt bringt also gut 31 Euro monatliche Rente, lebenslang.

Das wirkt wenig, und das ist es auch. Der Punkt ist die Wiederholung: 40 Jahre mit demselben relativen Verdienst ergeben 29,57 Punkte und damit 1.257,33 Euro Bruttorente im Monat.

Wichtig ist, dass jedes Jahr für sich abgerechnet wird. Ihr Gehalt von 1998 wird mit dem Durchschnittsentgelt von 1998 verglichen, nicht mit dem von heute. Deshalb entwertet die Inflation Ihre alten Beiträge nicht: Punkte sind ein Anteilswert, kein Eurobetrag. Was sich ändert, ist nur der Preis, zu dem die Punkte am Ende ausgezahlt werden.

Was ein Punkt heute bringt

Der aktuelle Rentenwert ist dieser Preis. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli neu bestimmt und liegt seit dem 1. Juli 2026 bundeseinheitlich bei 42,52 Euro. Vorher waren es 40,79 Euro, die Anpassung betrug 4,24 Prozent.

Entgeltpunkte Bruttorente im Monat Bruttorente im Jahr
1 42,52 € 510,24 €
10 425,20 € 5.102,40 €
25 1.063,00 € 12.756,00 €
35 1.488,20 € 17.858,40 €
45 1.913,40 € 22.960,80 €

Diese Beträge sind brutto. Davon gehen bei pflichtversicherten Rentnern noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, dazu je nach Gesamteinkommen Steuer. Aus demselben Grund stehen auch in der jährlichen Renteninformation ausschließlich Bruttowerte.

Der Deckel: mehr als 1,952 Punkte geht nicht

Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Sie liegt 2026 bei 101.400 Euro im Jahr, also 8.450 Euro im Monat. Wer darüber verdient, zahlt auf den überschießenden Teil keine Rentenbeiträge und erwirbt dafür auch keine Anwartschaft.

Daraus ergibt sich die Höchstzahl an Punkten pro Jahr:

101.400 Euro ÷ 51.944 Euro = 1,952 Entgeltpunkte

Eine Führungskraft mit 200.000 Euro Jahresgehalt sammelt in der gesetzlichen Rente also exakt genauso viele Punkte wie eine Kollegin mit 101.400 Euro. Das ist die eingebaute Obergrenze des Systems: Der Beitrag von 18,6 Prozent, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, wird nur bis zu dieser Grenze fällig.

Die vollständige Formel

Die Punkte sind nur der erste von vier Faktoren. § 64 SGB VI setzt sie so zusammen:

§ 64 SGB VI

Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich aus der Vervielfältigung der Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert.

Der Zugangsfaktor ist 1,0, wenn die Rente zur Regelaltersgrenze beginnt. Für jeden Monat vorzeitigen Bezugs sinkt er um 0,003, für jeden Monat Aufschub über die Regelaltersgrenze hinaus steigt er um 0,005. Aus 36 Monaten vorzeitigem Bezug wird also ein Faktor von 0,892, aus zwölf Monaten Aufschub einer von 1,06. Der Faktor bleibt für die gesamte Bezugsdauer gleich, er wird nicht später korrigiert. Welche Altersgrenze für Ihren Jahrgang gilt und ab wann ein Abschlag entsteht, steht unter Wann kann ich in Rente gehen.

Der Rentenartfaktor stellt ein, um welche Leistung es geht: 1,0 bei Altersrente und voller Erwerbsminderungsrente, 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung, 0,55 bei der großen Witwen- oder Witwerrente nach neuem Recht, 0,6 nach altem Recht, 0,2 bei Vollwaisen, 0,1 bei Halbwaisen.

Beispiel mit allen vier Faktoren

Ein Arbeitnehmer, Jahrgang 1964, hat 41,5 Entgeltpunkte und geht 24 Monate vor seinem 67. Geburtstag in Altersrente.

Zugangsfaktor: 1 minus 24 × 0,003 = 0,928. Rentenartfaktor: 1,0.

41,5 × 0,928 × 1,0 × 42,52 Euro = 1.637,53 Euro Bruttorente im Monat.

Zur Regelaltersgrenze wären es 41,5 × 42,52 Euro = 1.764,58 Euro gewesen. Die zwei Jahre kosten 127,05 Euro monatlich, dauerhaft.

Eigene Zahlen setzen Sie am schnellsten in den Rentenpunkte-Rechner ein, der Jahresbrutto, Jahrgang und geplanten Rentenbeginn zusammenrechnet.

Punkte ohne Gehalt: Kindererziehung und andere Zeiten

Nicht jeder Punkt stammt aus Lohnarbeit. Die wichtigste beitragsfreie Quelle sind Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden, werden dem erziehenden Elternteil drei Jahre gutgeschrieben, für frühere Geburten zweieinhalb Jahre (§ 249 SGB VI). In dieser Zeit gilt der Elternteil, als hätte er durchschnittlich verdient, es entsteht also rund ein Punkt pro Jahr.

Ein ab 1992 geborenes Kind bringt damit etwa drei Entgeltpunkte, nach heutigem Rentenwert rund 127,56 Euro Bruttorente im Monat. Bei drei Kindern sind das etwa neun Punkte, also gut 382 Euro monatlich.

Dazu kommen Zeiten, die keine eigenen Punkte erzeugen, aber trotzdem wichtig sind:

  • Kinderberücksichtigungszeiten bis zum zehnten Geburtstag des Kindes. Sie zählen für Wartezeiten und können bei geringem Verdienst neben der Erziehung die Punkte erhöhen.
  • Pflege von Angehörigen, wenn die Pflegekasse Beiträge zahlt. Deren Höhe hängt von Pflegegrad und Art der Versorgung ab.
  • Anrechnungszeiten für Schule, Studium und Ausbildungssuche ab 17 Jahren. Sie bringen keine Punkte, füllen aber den Versicherungsverlauf und wirken über die Gesamtleistungsbewertung indirekt auf die Rentenhöhe.
  • Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosengeld I. Hier zahlt der Leistungsträger Beiträge, meist auf Basis von 80 Prozent des vorherigen Bruttoentgelts.
Praxistipp

Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch dem richtigen Elternteil zugeordnet. Ohne übereinstimmende Erklärung beider Eltern landen sie bei der Mutter. Wer sie teilen oder anders zuordnen will, muss das gegenüber der Rentenversicherung erklären, rückwirkend nur für höchstens zwei Kalendermonate.

Warum fast niemand einen Punkt pro Jahr schafft

Ein Entgeltpunkt pro Jahr klingt nach der Normalleistung. Tatsächlich erreichen ihn deutlich weniger Menschen als vermutet, und das hat drei Gründe.

Erstens ist das Durchschnittsentgelt ein arithmetischer Mittelwert über alle Versicherten. Hohe Gehälter ziehen ihn nach oben, während die Hälfte aller Beschäftigten darunter liegt. Wer den mittleren Verdienst hat, liegt also unter dem Durchschnitt und bekommt weniger als einen Punkt.

Zweitens ist die Bezugsgröße das Bruttojahresentgelt, nicht das Monatsgehalt. Wer im Jahr einen Monat unbezahlt frei hat, das Arbeitsverhältnis wechselt oder in Kurzarbeit ist, verliert anteilig Punkte.

Drittens besteht kaum ein Erwerbsleben aus 45 vollen Jahren. Schule und Studium bringen keine Punkte, Ausbildungsvergütungen liegen weit unter dem Durchschnitt, Teilzeit nach der Elternzeit halbiert die Punkte, Phasen von Arbeitslosigkeit oder Krankheit senken die Bemessungsgrundlage.

Deshalb ist die Rechnung "45 Jahre mal ein Punkt gleich 45 Punkte" ein theoretischer Modellfall, keine Erwartung. Wer wissen will, wo er wirklich steht, liest die Punktzahl aus dem Versicherungsverlauf ab und nicht aus einer Überschlagsrechnung. Wie man an diesen Verlauf kommt und was in ihm fehlen kann, steht unter Renteninformation lesen. Amtsdeutsche Begriffe aus dem Verlauf, von der Anrechnungszeit bis zur Ersatzzeit, sind im Amtsdeutsch-Lexikon einzeln erklärt.

Die häufigsten Fehler beim Umgang mit Punkten

  • Punkte aus verschiedenen Jahren addieren, ohne die Bezugsgröße zu prüfen. Ihre Punktzahl von 1995 ist mit dem damaligen Durchschnittsentgelt gebildet worden und bleibt unverändert gültig. Ein Vergleich mit heutigen Gehältern führt in die Irre.
  • Den Rentenwert für die eigene Rechnung falsch ansetzen. Für eine heute beginnende Rente gilt 42,52 Euro. Für eine Rente in zwanzig Jahren gilt ein anderer, unbekannter Wert. Rechnungen mit dem heutigen Wert zeigen Kaufkraft in heutigen Preisen, nicht den späteren Auszahlungsbetrag.
  • Den Zugangsfaktor vergessen. Wer die Punktzahl aus dem Versicherungsverlauf einfach mit 42,52 Euro multipliziert, rechnet eine abschlagsfreie Rente. Bei vorzeitigem Beginn fehlen bis zu 14,4 Prozent.
  • Den Feststellungsbescheid über Versicherungszeiten ungelesen ablegen. Er ist ein Verwaltungsakt mit einer Widerspruchsfrist von einem Monat. Wie er aufgebaut ist, steht unter Bescheid verstehen.
  • Nachweise für beitragsfreie Zeiten nicht einreichen. Schulzeugnisse, Immatrikulationsbescheinigungen und Geburtsurkunden liegen der Rentenversicherung nicht vor. Was nicht im Konto steht, wird nicht gerechnet.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze bei mehreren Jobs übersehen. Wer parallel bei zwei Arbeitgebern beschäftigt ist, kann über die Grenze kommen und zu viel Beitrag zahlen. Zu viel gezahlte Beiträge werden auf Antrag erstattet, sie erhöhen die Rente nicht.

Häufige Fragen

Wie viele Rentenpunkte habe ich schon?

Die Zahl steht in Ihrem Versicherungsverlauf und in der Rentenauskunft, die Versicherte ab 55 Jahren alle drei Jahre erhalten. In der jährlichen Renteninformation steht sie meist nicht direkt, dort ist nur der daraus errechnete Eurobetrag genannt. Sie können den Versicherungsverlauf jederzeit kostenlos anfordern, online über das Portal der Rentenversicherung, telefonisch oder schriftlich.

Kann ich Rentenpunkte kaufen?

Nicht als Produkt, aber es gibt zwei Wege, Beiträge freiwillig einzuzahlen. Ab 50 Jahren können Sie gezielt Beiträge zahlen, um die Abschläge einer geplanten vorzeitigen Altersrente auszugleichen. Unabhängig davon können Versicherte, die nicht pflichtversichert sind, freiwillige Beiträge leisten. Beides erhöht die Entgeltpunkte. Die Rentenversicherung berechnet den nötigen Betrag auf Antrag kostenlos.

Was passiert mit meinen Punkten bei einer Scheidung?

Die während der Ehe erworbenen Anwartschaften beider Partner werden im Versorgungsausgleich hälftig geteilt. Wer mehr Punkte gesammelt hat, gibt ab, der andere bekommt gutgeschrieben. Das Familiengericht entscheidet darüber und teilt das Ergebnis der Rentenversicherung mit. Die Übertragung erfolgt in Entgeltpunkten, nicht in Euro, und wirkt sich erst bei Rentenbeginn aus.

Zählt ein Minijob für Rentenpunkte?

Ja, sofern Sie sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale, der Beschäftigte stockt auf den vollen Beitragssatz auf. Dafür entstehen anteilige Entgeltpunkte und volle Wartezeitmonate, was für den Zugang zu einer Rentenart entscheidend sein kann. Wer sich befreien lässt, erwirbt aus dem Minijob nur einen sehr kleinen Punktanteil und keine vollwertigen Pflichtbeitragszeiten.

Bringt ein höheres Gehalt kurz vor der Rente noch viel?

Es bringt genauso viel wie dasselbe Gehalt vor 30 Jahren, nämlich Punkte nach dem Verhältnis zum Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres. Es gibt in der gesetzlichen Rente keine Bevorzugung der letzten Berufsjahre, anders als bei der Beamtenversorgung. Ein Gehaltssprung mit 60 wirkt sich deshalb nur über die verbleibenden Beitragsjahre aus und verändert die Gesamtpunktzahl kaum.

Warum steht in meiner Renteninformation ein Betrag und keine Punktzahl?

Die Renteninformation ist auf Verständlichkeit angelegt und nennt deshalb nur Eurobeträge. Die dahinter liegende Punktzahl können Sie überschlägig zurückrechnen, indem Sie den Betrag der bisher erreichten Regelaltersrente durch 42,52 Euro teilen. Genauer geht es mit dem Versicherungsverlauf, in dem jede Zeit einzeln mit Entgelt und Punkten aufgeführt ist.

Verfallen Rentenpunkte, wenn ich lange nicht einzahle?

Nein. Einmal erworbene Entgeltpunkte bleiben dauerhaft im Versicherungskonto, auch bei jahrzehntelanger Unterbrechung, Auswanderung oder Wechsel in die Selbstständigkeit. Was verloren gehen kann, ist nicht die Punktzahl, sondern der Zugang zu einzelnen Rentenarten: Für die Erwerbsminderungsrente müssen in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge liegen. Diese Voraussetzung entfällt bei langer Beitragspause.

Quellen

  1. § 63 SGB VI, Grundsätze der Rentenberechnung
  2. § 64 SGB VI, Rentenformel
  3. § 70 SGB VI, Entgeltpunkte für Beitragszeiten
  4. § 67 SGB VI, Rentenartfaktor
  5. § 77 SGB VI, Zugangsfaktor
  6. § 68 SGB VI, Aktueller Rentenwert
  7. § 56 SGB VI, Kindererziehungszeiten
  8. § 249 SGB VI, Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992
  9. Anlage 1 zum SGB VI, Durchschnittsentgelt
  10. Anlage 2 zum SGB VI, Beitragsbemessungsgrenze

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