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Wie hoch ist die Einkommensgrenze für den WBS?

Die Grenze für den Wohnberechtigungsschein ist kein Bruttolohn. Wer sein Bruttogehalt mit der Zahl aus dem Gesetz vergleicht, gibt oft zu früh auf, denn vorher gehen Werbungskosten und bis zu 30 Prozent Pauschalen ab, in NRW sogar 34 Prozent.

Aktualisiert Stand der Zahlen 2026Lesezeit 9 Min.

Kurz erklärt

Die Bundesgrenze nach § 9 Abs. 2 WoFG liegt bei 12.000 Euro im Jahr für eine Person und 18.000 Euro für zwei, plus 4.100 Euro je weiterer Person und 500 Euro je Kind. Viele Länder setzen eigene, höhere Grenzen: NRW 23.540 Euro für eine Person, Schleswig-Holstein 23.000 Euro, Berlin vergibt den WBS 140 bis 16.800 Euro. Verglichen wird nicht das Brutto, sondern das Gesamteinkommen nach Abzug von Werbungskosten, je 10 Prozent für Steuern, Kranken- und Rentenversicherung und Freibeträgen. Ein Angestellter darf deshalb rund 43 Prozent mehr als die Grenze brutto verdienen, plus 1.230 Euro.

Auf einen Blick

Bundesgrenze12.000 Euro (1 Person), 18.000 Euro (2), je weitere Person 4.100 Euro, je Kind 500 Euro (§ 9 Abs. 2 WoFG)
NRW seit 1. Januar 202523.540 / 28.350 Euro, je weitere Person 6.530 Euro, je Kind 860 Euro
Schleswig-Holstein seit 6. Januar 202623.000 Euro (1 Person), 32.000 Euro (2 Erwachsene)
Berlin WBS 14016.800 / 25.200 Euro, je weitere Person 5.740 Euro, je Kind 700 Euro
Abzüge vom EinkommenWerbungskosten, dann je 10 Prozent für Steuern, KV/PV und RV (§ 23 WoFG); NRW 12, 10 und 12 Prozent
Maßgebliches Einkommendas in den zwölf Monaten ab Antrag zu erwartende (§ 22 WoFG)
Gültigkeitein Jahr, nur im ausstellenden Bundesland (§ 27 Abs. 2 WoFG)

Die Grenzen 2026 im Vergleich

Der Bund hat in § 9 Abs. 2 WoFG eine Grundgrenze festgelegt. Nach § 9 Abs. 3 WoFG dürfen die Länder davon abweichen, und viele tun es. Welche Grenze für Sie gilt, hängt deshalb allein davon ab, in welchem Bundesland die Wohnung liegt, die Sie suchen. Die Tabelle stellt die Grenzen aus den amtlichen Veröffentlichungen nebeneinander. Alle Beträge sind Jahresbeträge des Gesamteinkommens, nicht Brutto.

Land 1 Person 2 Personen je weitere Person je Kind zusätzlich gilt seit
Bund (§ 9 Abs. 2 WoFG), Berlin WBS 100 12.000 € 18.000 € 4.100 € 500 € Bundesgesetz
Berlin WBS 140 16.800 € 25.200 € 5.740 € 700 € Berliner Regelung
Berlin WBS 180 21.600 € 32.400 € 7.380 € 900 € Berliner Regelung
Berlin WBS 220 26.400 € 39.600 € 9.020 € 1.100 € Berliner Regelung
Nordrhein-Westfalen 23.540 € 28.350 € 6.530 € 860 € 1. Januar 2025
Schleswig-Holstein (Basisgrenze) 23.000 € 32.000 € (2 Erwachsene) siehe unten siehe unten 6. Januar 2026
Bayern, Wohnraum gebunden vor 1. September 2023 23.800 € 36.300 € 8.200 € keine Angabe 31. Dezember 2025

Die Spalte "je Kind" kommt zu der Personenpauschale hinzu. Ein Kind zählt also doppelt: einmal als weitere Person, einmal mit dem Kinderzuschlag. Für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern ergibt die Bundesgrenze 18.000 + 2 × 4.100 + 2 × 500 = 27.200 Euro.

Schleswig-Holstein nennt statt einer Formel feste Werte je Haushaltstyp: 32.800 Euro für einen Erwachsenen mit Kind, 37.700 Euro für zwei Erwachsene mit einem Kind, 38.600 Euro für einen Erwachsenen mit zwei Kindern, 45.500 Euro für zwei Erwachsene mit zwei Kindern und 53.200 Euro mit drei Kindern. Daneben gibt es Stufen mit 20 und 40 Prozent Überschreitung, für eine Person 27.600 und 32.200 Euro.

In Bayern legt bei neueren Sozialwohnungen die Förderentscheidung der jeweiligen Wohnung die Grenze fest. Für Wohnungen, die schon vor dem 1. September 2023 gebunden waren, gilt die Tabelle oben. Wo die Förderung mehr als zwei Einkommensstufen unterscheidet, gelten drei Stufen: für eine Person 17.500, 22.900 und 28.300 Euro, für zwei Personen 27.500, 35.350 und 43.200 Euro (§ 2a Abs. 2 DVWoR). Welche Stufe gilt, ergibt sich aus der Förderung der einzelnen Wohnung.

Für Hamburg und die übrigen Länder nennt diese Seite keine Zahlen, weil uns die geltende Landestabelle nicht als amtliche Fassung vorlag. Hamburg verweist auf seiner Antragsseite auf einen Vorabrechner. Den aktuellen Wert nennt in jedem Land die Wohnungsbehörde der Stadt oder des Kreises.

Was Berlin mit WBS 100, 140, 180 und 220 meint

Die Zahl hinter dem WBS ist ein Prozentsatz der Bundesgrenze. Ein WBS 100 bescheinigt, dass das Einkommen die Grenze aus § 9 Abs. 2 WoFG einhält. Ein WBS 140 erlaubt eine Überschreitung um höchstens 40 Prozent, ein WBS 180 um höchstens 80, ein WBS 220 um höchstens 120 Prozent. Berlin rechnet dabei alle vier Bestandteile der Grenze hoch: 12.000 Euro mal 1,4 ergibt die 16.800 Euro, 500 Euro Kinderzuschlag mal 1,4 die 700 Euro.

Nach der Senatsverwaltung ist für fast alle Berliner Sozialwohnungen ein WBS 100 oder WBS 140 erforderlich. Den WBS 160 braucht man für neue Sozialwohnungen, die mit einkommensorientierten Zuschüssen gefördert sind; die Grenze liegt für eine Person bei 19.200 Euro, für zwei bei 28.800 Euro. Mit WBS 180 kann man einen Teil der neueren Wohnungen beziehen, die gleiche Grenze gilt für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Der WBS 220 ist für einen kleineren Teil künftig fertiggestellter Wohnungen vorgesehen.

Wichtig für die Wohnungssuche: Der Schein mit der höheren Zahl ist nicht der bessere. Er bescheinigt nur ein höheres Einkommen. Wer einen WBS 140 hat, kann sich auf Wohnungen bewerben, die WBS 140, 160, 180 oder 220 verlangen. Wer nur einen WBS 180 bekommt, kann die große Masse der Wohnungen für WBS 100 und 140 nicht beziehen.

Brutto oder netto? Weder noch

Das ist die Verwechslung, wegen der so viele Menschen gar nicht erst einen Antrag stellen. Im Netz kursieren beide Lesarten: Die Grenze sei das Bruttoeinkommen, sagen die einen, das Nettoeinkommen, sagen die anderen. Richtig ist keine von beiden. Maßgeblich ist das Gesamteinkommen nach § 20 WoFG, und das entsteht in drei Schritten:

  1. Einkünfte statt Einnahmen. Ausgangspunkt sind die positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 21 Abs. 1 WoFG). Beim Lohn heißt das: Brutto minus Werbungskosten, mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (§ 9a EStG). Bei Renten gehen 102 Euro ab. Dazu kommen bestimmte steuerfreie Einnahmen, etwa Krankengeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss und steuerfreie Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit (§ 21 Abs. 2 WoFG).
  2. Pauschaler Abzug. Von diesem Betrag gehen je 10 Prozent ab, wenn Steuern vom Einkommen, Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden (§ 23 Abs. 1 WoFG). Für eine Angestellte sind das 30 Prozent. Eine Beamtin zahlt keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung; für sie bleiben in der Regel 20 Prozent. Wer gar nichts davon zahlt, bekommt keinen Abzug.
  3. Freibeträge. Zuletzt gehen die Beträge aus § 24 WoFG ab: 4.500 Euro für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 oder von mindestens 80 bei häuslicher Pflegebedürftigkeit, 2.100 Euro bei einem Grad unter 80 mit häuslicher Pflegebedürftigkeit, 4.000 Euro für junge Ehepaare bis zum Ende des fünften Kalenderjahres nach der Hochzeit, wenn beide unter 40 sind, 600 Euro je Kind unter zwölf für berufstätige Alleinerziehende und bis zu 600 Euro für ein Kind zwischen 16 und 24 mit eigenem Einkommen. Gezahlter Unterhalt wird ebenfalls abgezogen.

Kindergeld zählt nach Auskunft der Berliner Senatsverwaltung nicht zum Einkommen. Grundsicherungsgeld zählt nach § 21 Abs. 2 Nr. 7.1 WoFG nur, soweit es die darin berücksichtigten Wohnkosten übersteigt.

NRW weicht beim zweiten Schritt ab: Nach Auskunft der Stadt Köln werden dort bis zu 34 Prozent abgezogen, je 12 Prozent für Steuern und Rentenversicherung und 10 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung. Auch bei den Freibeträgen nennt Köln eigene Werte, etwa für Unterhalt bis 4.000 oder 8.000 Euro.

Welches Brutto zu welcher Grenze passt

Aus den drei Schritten folgt eine einfache Umrechnung für Angestellte mit einem Einkommen und ohne Freibeträge: Grenze geteilt durch 0,7, plus 1.230 Euro. In NRW wird durch 0,66 geteilt.

Dass die Formel stimmt, zeigt die amtliche Tabelle aus Schleswig-Holstein. Sie nennt neben der Grenze von 23.000 Euro für eine Person das passende Bruttoeinkommen als Orientierungswert: 34.087 Euro für Angestellte. Genau das ergibt die Rechnung: 23.000 geteilt durch 0,7 sind 32.857 Euro, plus 1.230 Euro sind 34.087 Euro. Für Beamte nennt die Tabelle 29.980 Euro (23.000 geteilt durch 0,8 plus 1.230), für Rentner 25.658 Euro, für Erwerbslose ohne Abzüge 23.000 Euro.

Grenze für 1 Person Gesamteinkommen höchstes Brutto für Angestellte
Bund, Berlin WBS 100 12.000 € 18.373 €
Berlin WBS 140 16.800 € 25.230 €
Berlin WBS 180 21.600 € 32.087 €
Berlin WBS 220 26.400 € 38.944 €
Schleswig-Holstein 23.000 € 34.087 €
Nordrhein-Westfalen (34 % Abzug) 23.540 € 36.897 €

Die Werte sind Orientierung, keine Zusage. Höhere tatsächliche Werbungskosten, etwa für einen weiten Arbeitsweg, verschieben die Grenze nach oben, ein Freibetrag ebenso. Mehrere Verdiener im Haushalt bekommen jeder ihren eigenen Pauschbetrag. Welche Werbungskosten zählen, steht bei den Werbungskosten; das Jahresbrutto finden Sie in der Dezember-Abrechnung, wie die Zeilen zu lesen sind, steht unter Lohnabrechnung verstehen.

Beispiel: eine Familie in Berlin und in Köln

Ein Ehepaar mit zwei Kindern von 5 und 8 Jahren. Er ist angestellt und verdient 52.000 Euro brutto im Jahr, sie hat kein Einkommen. Seit der Hochzeit sind mehr als fünf Jahre vergangen.

Berlin: 52.000 minus 1.230 Euro Pauschbetrag ergibt 50.770 Euro. Abzüglich 30 Prozent bleiben 35.539 Euro Gesamteinkommen. Die Bundesgrenze für vier Personen mit zwei Kindern liegt bei 27.200 Euro, die Grenze für den WBS 140 bei 38.080 Euro (25.200 + 2 × 5.740 + 2 × 700). Die Familie liegt rund 31 Prozent über der Bundesgrenze und bekommt einen WBS 140. Damit steht ihr fast der gesamte Berliner Bestand an Sozialwohnungen offen.

Köln: 50.770 Euro minus 34 Prozent ergibt 33.508 Euro. Die NRW-Grenze für diesen Haushalt beträgt 28.350 + 2 × 6.530 + 2 × 860 = 43.130 Euro. Die Familie liegt fast 10.000 Euro darunter.

Hätte sie das Brutto von 52.000 Euro mit den Tabellen verglichen, hätte sie in beiden Städten geglaubt, keinen Anspruch zu haben.

Welches Einkommen zählt: die nächsten zwölf Monate

Die Behörde schaut nicht auf das letzte Kalenderjahr, sondern nach vorn: Zugrunde gelegt wird das Einkommen, das in den zwölf Monaten ab dem Antragsmonat zu erwarten ist (§ 22 Abs. 1 WoFG). Sie darf dazu vom Einkommen der letzten zwölf Monate ausgehen. Eine Änderung zählt aber, wenn sie bei Antragstellung mit Sicherheit feststeht, etwa ein befristeter Vertrag, der ausläuft, oder der Beginn der Elternzeit. Wer zur Einkommensteuer veranlagt wird, kann den letzten Steuerbescheid vorlegen (§ 22 Abs. 3 WoFG).

Zum Haushalt rechnen nach § 18 WoFG die antragstellende Person, Ehe- oder Lebenspartner, die Partnerin einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft und deren Verwandte in gerader Linie und zweiten Grades in der Seitenlinie, also Kinder, Eltern und Geschwister, wenn sie zusammen wirtschaften. Eine Wohngemeinschaft ist kein Haushalt: In Berlin ist ein gemeinsamer Antrag für eine WG nicht möglich, Einzelscheine lassen sich nicht zusammenlegen.

Über der Grenze: die Härtefallregel

Auch wer die Grenze überschreitet, kann einen WBS bekommen. Nach § 27 Abs. 3 WoFG darf der Schein trotz Überschreitung erteilt werden, wenn die Ablehnung eine besondere Härte bedeuten würde oder wenn Sie mit dem Umzug eine andere geförderte Wohnung freimachen, die je Quadratmeter billiger oder größer ist, als Ihnen zusteht. Ältere Paare, die nach dem Auszug der Kinder in einer großen Sozialwohnung leben, sind der typische Fall. Umgekehrt muss die Behörde den Schein versagen, wenn er trotz eingehaltener Grenze offensichtlich nicht gerechtfertigt wäre. Ein Antragsformular aus Rheinland-Pfalz fragt dafür nach Vermögenswerten ab 50.000 Euro.

Antrag, Gebühr und Gültigkeit

Den Antrag stellen Sie bei der Wohnungsbehörde der Stadt oder des Kreises, in Berlin beim Bürger- oder Wohnungsamt des Bezirks, auch online. Beizufügen sind eine Einkommenserklärung für jede Person, eine Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers und Ausweiskopien. Die Kosten unterscheiden sich: Berlin erhebt keine Gebühr, Köln 7,50 Euro für den allgemeinen Schein und 20 Euro für weitere Bescheinigungen, Hamburg 10,25 bis 20,50 Euro. Auch eine Ablehnung kostet in Köln 7,50 Euro.

Der WBS gilt ein Jahr (§ 27 Abs. 2 WoFG) und nur in dem Bundesland, das ihn ausgestellt hat. Ein Kölner Schein gilt in ganz NRW, aber nicht in Niedersachsen. Wer in ein anderes Land ziehen will, beantragt den Schein für das Zielland. Wie die Anmeldung nach dem Einzug funktioniert, steht unter Wohnsitz anmelden.

Wer Grundsicherungsgeld bezieht und umziehen will, braucht neben dem WBS die Zusicherung des Jobcenters, sonst bleiben Kaution und Umzugskosten an ihm hängen; die Einzelheiten stehen unter Umzug mit Grundsicherungsgeld. Wer knapp über der WBS-Grenze liegt, sollte außerdem Wohngeld prüfen: Es wird nach einem eigenen Gesetz mit ähnlichen Pauschalen berechnet und setzt keinen WBS voraus.

Die häufigsten Fehler

  • Das Brutto mit der Grenze vergleichen. Für Angestellte liegt das zulässige Brutto rund 43 Prozent über der Zahl im Gesetz, plus 1.230 Euro.
  • Mit der Bundesgrenze rechnen. Die 12.000 Euro aus § 9 WoFG gelten nur dort, wo das Land nichts anderes bestimmt. In NRW und Schleswig-Holstein liegt die Grenze fast doppelt so hoch.
  • Den Kinderzuschlag vergessen. Ein Kind erhöht die Grenze zweimal: als weitere Person und mit dem Zuschlag je Kind.
  • Freibeträge nicht angeben. Schwerbehinderung, junge Ehe, Alleinerziehende: Die Behörde zieht nur ab, was im Antrag steht und belegt ist.
  • Das Vorjahr statt der nächsten zwölf Monate angeben. Ein sicher feststehender Einkommensrückgang zählt schon beim Antrag.
  • Den Schein ablaufen lassen. Nach einem Jahr ist er ungültig. Wer noch sucht, stellt rechtzeitig vor Ablauf einen neuen Antrag.
  • Einen veralteten Pauschbetrag einsetzen. Die Berliner Erläuterung nennt noch 1.200 Euro; § 9a EStG sieht 1.230 Euro vor.

Wird der Antrag abgelehnt, ist das ein Bescheid. Welcher Rechtsbehelf gilt und bis wann, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende. Wie man einen Ablehnungsbescheid liest und fristgerecht angreift, steht unter Widerspruch einlegen.

Häufige Fragen

Ist die WBS-Einkommensgrenze brutto oder netto?

Weder noch. Verglichen wird das Gesamteinkommen nach § 20 WoFG. Vom Bruttojahreslohn gehen zuerst die Werbungskosten ab, mindestens 1.230 Euro, dann je 10 Prozent für Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung und Rentenversicherung, bei Angestellten zusammen 30 Prozent, in NRW 34 Prozent. Zuletzt werden Freibeträge abgezogen, etwa für Schwerbehinderung oder junge Ehepaare. Faustregel für Angestellte: Grenze geteilt durch 0,7 plus 1.230 Euro ergibt das höchste Brutto.

Wie viel darf ich als Single für einen WBS verdienen?

Das hängt vom Land ab. Die Grenze des Gesamteinkommens liegt beim Bund bei 12.000 Euro, in Schleswig-Holstein bei 23.000 Euro, in NRW bei 23.540 Euro, in Berlin für den WBS 140 bei 16.800 Euro. Als Angestellte ohne Freibeträge entspricht das einem Bruttojahreslohn von etwa 18.373 Euro (Bund), 34.087 Euro (Schleswig-Holstein), 36.897 Euro (NRW) und 25.230 Euro (Berlin WBS 140). Höhere Werbungskosten erhöhen den Betrag.

Was bedeutet WBS 140 in Berlin?

Der WBS 140 bescheinigt, dass das Gesamteinkommen die Bundesgrenze aus § 9 Abs. 2 WoFG um höchstens 40 Prozent überschreitet. Für eine Person sind das 16.800 Euro, für zwei 25.200 Euro, plus 5.740 Euro je weiterer Person und 700 Euro je Kind. Nach der Berliner Senatsverwaltung reicht ein WBS 100 oder 140 für fast alle Sozialwohnungen der Stadt. Wer einen WBS 140 hat, kann sich auch auf Wohnungen mit WBS 160, 180 oder 220 bewerben.

Zählt das Kindergeld zum Einkommen?

Nein. Das gesetzliche Kindergeld gehört nicht zum Jahreseinkommen für den WBS, das stellt auch die Berliner Senatsverwaltung in ihrer Erläuterung klar. Im Gegenteil: Jedes Kind erhöht die Grenze, einmal als weitere Person im Haushalt und zusätzlich mit einem Zuschlag je Kind, beim Bund 500 Euro, in NRW 860 Euro, in Berlin für den WBS 140 700 Euro. Unterhaltsvorschuss zählt dagegen nach § 21 Abs. 2 WoFG mit.

Gilt mein WBS auch in einem anderen Bundesland?

Nein. Der Wohnberechtigungsschein gilt nur in dem Land, in dem er ausgestellt wurde, dort aber landesweit. Ein Schein aus Köln gilt in ganz NRW, nicht aber in Berlin oder Niedersachsen. Wer umziehen will, beantragt den Schein für das Zielland bei einer dort zuständigen Behörde, auch wenn er noch woanders wohnt. Weil jedes Land eigene Grenzen hat, kann der Antrag im einen Land scheitern und im anderen Erfolg haben.

Bekomme ich einen WBS, wenn ich knapp über der Grenze liege?

Möglicherweise. § 27 Abs. 3 WoFG erlaubt den Schein trotz Überschreitung bei besonderer Härte oder wenn Sie eine andere geförderte Wohnung freimachen, die günstiger je Quadratmeter oder größer als nötig ist. Zuerst lohnt aber die genaue Rechnung: Tatsächliche Werbungskosten, Unterhaltszahlungen und Freibeträge senken das Gesamteinkommen oft unter die Grenze. In Berlin führt ein Einkommen bis zum 2,2-Fachen der Bundesgrenze außerdem nicht zur Ablehnung, sondern zu einem WBS mit höherer Zahl.

Quellen

  1. § 9 WoFG, Einkommensgrenzen abgerufen 10/2026
  2. § 18 WoFG, Haushaltsangehörige abgerufen 10/2026
  3. § 20 WoFG, Gesamteinkommen abgerufen 10/2026
  4. § 21 WoFG, Begriff des Jahreseinkommens abgerufen 10/2026
  5. § 22 WoFG, Zeitraum für die Ermittlung des Jahreseinkommens abgerufen 10/2026
  6. § 23 WoFG, Pauschaler Abzug abgerufen 10/2026
  7. § 24 WoFG, Frei- und Abzugsbeträge abgerufen 10/2026
  8. § 27 WoFG, Wohnberechtigungsschein abgerufen 10/2026
  9. § 9a EStG, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro abgerufen 10/2026
  10. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin, Berliner Mietratgeber: Wohnberechtigungsschein (Einkommensgrenzen WBS 140, 160, 180, 220) abgerufen 10/2026
  11. Service-Portal Berlin, Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen abgerufen 10/2026
  12. Stadt Köln, Wohnberechtigungsschein (Einkommensgrenzen NRW ab 01.01.2025, Abzugsbeträge, Gebühren) abgerufen 10/2026
  13. Land Schleswig-Holstein, Anlage 1: Einkommensgrenzen in der sozialen Wohnraumförderung ab 6. Januar 2026 abgerufen 10/2026
  14. § 2a DVWoR Bayern, Einkommensgrenzen (Fassung ab 31.12.2025) abgerufen 10/2026
  15. Verbandsgemeinde Weißenthurm (Rheinland-Pfalz), Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins abgerufen 10/2026
  16. Freie und Hansestadt Hamburg, Wohnberechtigungsbescheinigung beantragen abgerufen 10/2026

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